Umzug: Sonderkündigung für Telefon & Internet geht nicht immer
Kisten packen zum Umzug: Mit Telefon und Internet geht das nicht so einfach.
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Ob Umzug ins Ausland oder die neue
gemeinsame Wohnung mit dem Lebenspartner: Oft wollen Kunden ihren
Handy- und Telefonvertrag sowie Internetanschluss vorzeitig kündigen.
"Darauf hat man einen Rechtsanspruch - aber nur unter ganz bestimmten
Bedingungen", erklärt Karin Thomas-Martin von der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg. Kann der Anbieter den Vertrag auch am neuen
Wohnort erfüllen, läuft der Vertrag weiter. Bietet das Unternehmen
die Leistung dort nicht an, kann der Verbraucher mit einer Frist von
drei Monaten zum Monatsende vorzeitig kündigen.
Kisten packen zum Umzug: Mit Telefon und Internet geht das nicht so einfach.
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Strittig ist jedoch, was "anbieten" genau bedeutet. Wer etwa ins
Ausland zieht, kann sein Handy mit Vertrag dort zwar nutzen,
allerdings nur zu viel höheren Kosten als in Deutschland. "Die
Roaming-Gebühren dürften nicht anfallen - oder doch? Da lassen sich
beide Ansichten vertreten. Das ist nicht klar", sagt Christiane
Bierekoven, Fachanwältin für Informationstechnologierecht. Weil das
neue Telekommunikationsgesetz erst seit Mai gilt, gibt es zu diesem
Fall noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Kunden sind also auf
die Kulanz der Anbieter angewiesen, wenn sie kündigen wollen.
Laufzeit darf sich durch Umzug nicht verlängern
Eindeutig ist das Gesetz bei Internetanschlüssen, erklärt Bierekoven. Ist am neuen Wohnort eine vereinbarte Leistung - etwa die Geschwindigkeit eines DSL-Anschlusses - nicht verfügbar, kann der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch wenn es den regionalen Anbieter woanders gar nicht gibt, kann der Kunde aussteigen. Außerdem ist jetzt geregelt: Nimmt der Verbraucher seinen Anschluss mit, darf sich die Laufzeit des Vertrags nicht mehr einfach verlängern. Allerdings kann der Anbieter ein Entgelt für den Umzug verlangen, das höchstens so hoch sein darf wie die Gebühr für eine Neuschaltung des Anschlusses.
Ziehen zwei Menschen mit jeweils einem Telefon- oder Internetvertrag zusammen, werden sie nicht zwingend einen der beiden Verträge los. "Das ist ihr eigenes Risiko. Die Leistung wird vom Unternehmen für beide angeboten", sagt Bierekoven. Die Verbraucherzentrale berichtet allerdings, dass die meisten Anbieter hier kulant sind - gerade wenn beide beim gleichen Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen haben. Zumindest ein Teil der Kosten werde dann meist erlassen.