Themenspezial: Verbraucher & Service Umzugs-Problem

teltarif hilft: o2-DSL-Kunde muss nach Umzug nicht bezahlen

Ein Kunde zieht um und der DSL-Anbieter kann am neuen Ort zwar einen Anschluss bieten, aber nur mit gerin­gerer Geschwin­dig­keit. Kommt der Kunde dann aus dem Vertrag? teltarif.de musste einem o2-Kunden helfen.
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Ein Umzug von einer Wohnung in einer andere (auch beim Wechsel des Wohn­orts) ist prin­zipiell kein Grund, den DSL-Anschluss zu kündigen. Norma­ler­weise stellt man beim bishe­rigen DSL-Anbieter recht­zeitig einen Umzugs­antrag und nutzt einfach den bishe­rigen Anschluss am neuen Wohnort weiter.

Doch was passiert, wenn der DSL-Provider die bishe­rige Leis­tung vom alten Anschluss am neuen Wohnort nicht bieten kann? Auch in diesem Fall ist durch das Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz alles gere­gelt. Bei einem DSL-Kunden wollte das o2 aber nicht so recht einsehen und teltarif.de musste helfen.

Upload: o2 kann Geschwin­dig­keit nicht mehr bieten

Informationen von o2 zum DSL-Umzug Informationen von o2 zum DSL-Umzug
Bild: Telefonica / o2
Ende Mai schrieb uns der teltarif.de-Leser:

Ich bin von der [...] Str. 2 in [...] in die [...] Str. 2 in [...] umge­zogen. Dort kann o2 mir VDSL 250 nicht mehr liefern, sondern nur VDSL 50. Deshalb wird mir Kabel-Internet seitens o2 ange­boten, aller­dings auch nicht in der Geschwin­dig­keit meines 250/40-VDSL-Tarifs, sondern mit maximal 200/20. Ich lehnte ab und wollte § 46 Abs. 8 S. 3 TKG anwenden, in welchem der Vertrag bei [Be]zahlen von drei weiteren Monaten nach Umzug endet; dies lehnt o2 ab und verlangt jetzt die rest­lichen 21 Monate auf einmal in einer Summe. Dies verstößt meiner Meinung nach gegen das TKG; ich wäre gerne bereit gewesen, zu wech­seln, die bishe­rige Geschwin­dig­keit kann o2 mir aber nicht liefern. Auf meine drei Einschreiben kam heute dreimal derselbe Brief, ich solle doch bitte dann zahlen. Meine Rechts­auf­fas­sung besagt aber, dass ich das, außer [für] die drei Monate, die ich gesetz­lich muss, nicht tun muss. Entgegen dem Brief habe ich tele­fonisch sehr wohl versucht, es zu klären; man fühlte sich aber nicht zuständig. Auch da Voda­fone mich jetzt seit 04.05. deshalb mit Internet belie­fert (Gigabit). Ich würde gerne wissen wie der Stand ist und ob ihr mir helfen könnt.
Der vom Kunden ange­führte § 46 Abs. 8 S. 3 TKG ist dies­bezüg­lich tatsäch­lich eindeutig: Der Anbieter von öffent­lich zugäng­lichen Tele­kom­muni­kati­ons­diensten, der mit einem Verbrau­cher einen Vertrag über öffent­lich zugäng­liche Tele­kom­muni­kati­ons­dienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbrau­cher seinen Wohn­sitz wech­selt, die vertrag­lich geschul­dete Leis­tung an dem neuen Wohn­sitz des Verbrau­chers ohne Ände­rung der verein­barten Vertrags­lauf­zeit und der sons­tigen Vertrags­inhalte zu erbringen, soweit diese dort ange­boten wird. Der Anbieter kann ein ange­mes­senes Entgelt für den durch den Umzug entstan­denen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schal­tung eines Neuan­schlusses vorge­sehene Entgelt. Wird die Leis­tung am neuen Wohn­sitz nicht ange­boten, ist der Verbrau­cher zur Kündi­gung des Vertrages unter Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist von drei Monaten zum Ende eines Kalen­der­monats berech­tigt.

Es muss also am neuen Standort dieselbe Leis­tung wie zuvor geboten werden, nicht irgend­eine Leis­tung. Bei unserer Kontakt­auf­nahme mit o2 baten wir also darum, den Kunden zum Umzugs­termin aus dem Vertrag zu entlassen und maximal die erlaubten drei Grund­gebühren hierfür zu berechnen.

o2 lenkt ein: Vertrag wird beendet

Einige Tage später meldete sich o2 bei uns und schrieb dazu:

Ich komme wegen Herrn [...] auf Sie zurück, mit dem mein Kollege heute gespro­chen hat. Er erhält selbst­ver­ständ­lich für die Rest­lauf­zeit eine Korrek­tur­buchung, sodass effektiv nur die drei­mona­tige Abschlag­zah­lung berechnet wird. Es gab wohl ein kommu­nika­tives Miss­ver­ständnis: Wir haben dem Kunden einen Inter­net­anschluss mit 250 MBit/s Down­load- und 25 MBit/s Upload­geschwin­dig­keit bestä­tigt. Dabei hatte sich der Sach­bear­beiter wohl nur auf die Down­load­geschwin­dig­keit von 250 MBit/s konzen­triert, da dies für die meisten Kunden die höchste Prio­rität hat. Diese wird an der alten wie neuen Adresse bereit­gestellt. Die gerin­gere Upload­geschwin­dig­keit war bei dem Sach­bear­beiter leider unbe­achtet geblieben. Mein Kollege hat sich in aller Form für den entstan­denen Aufwand entschul­digt.
Der Kunde bestä­tigte auch uns gegen­über dieses Ergebnis und schrieb abschlie­ßend:
Danke ja - alles bestens. Schade, dass ich diesen Weg gehen musste und man mir, trotz fünf­maliger Kontakt­auf­nahme per Post und mehr­mals tele­fonisch dies nicht geneh­migen konnte. Man bot mir jedoch nur 200/20 an über Kabel und nicht wie genannt 250/25. Auf meinen tele­foni­schen Hinweis damals, dass der Upload ja auch sehr von meinem jetzigen 250/40-Paket abweicht, hieß es damals nur spöt­tisch, dass so viel Upload ja kein Mensch braucht und was ich denn damit wolle - das sei unver­ständ­lich. Zudem wäre über DSL nur 50/10 an meinem neuen Wohnort möglich gewesen, [ich] hätte also noch einen Tech­nolo­gie­wechsel durch­führen müssen.
Der Umzug eines Fest­netz- bzw. Internet-Anschlusses ist kein leichtes Unter­fangen. Mit unseren Tipps gelingt er trotzdem problemlos. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen und welche Änderungs­möglich­keiten Sie haben.

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