teltarif hilft: o2-DSL-Kunde muss nach Umzug nicht bezahlen
Ein Umzug von einer Wohnung in einer andere (auch beim Wechsel des Wohnorts) ist prinzipiell kein Grund, den DSL-Anschluss zu kündigen. Normalerweise stellt man beim bisherigen DSL-Anbieter rechtzeitig einen Umzugsantrag und nutzt einfach den bisherigen Anschluss am neuen Wohnort weiter.
Doch was passiert, wenn der DSL-Provider die bisherige Leistung vom alten Anschluss am neuen Wohnort nicht bieten kann? Auch in diesem Fall ist durch das Telekommunikationsgesetz alles geregelt. Bei einem DSL-Kunden wollte das o2 aber nicht so recht einsehen und teltarif.de musste helfen.
Upload: o2 kann Geschwindigkeit nicht mehr bieten
Informationen von o2 zum DSL-Umzug
Bild: Telefonica / o2
Ende Mai schrieb uns der teltarif.de-Leser:
Ich bin von der [...] Str. 2 in [...] in die [...] Str. 2 in [...] umgezogen. Dort kann o2 mir VDSL 250 nicht mehr liefern, sondern nur VDSL 50. Deshalb wird mir Kabel-Internet seitens o2 angeboten, allerdings auch nicht in der Geschwindigkeit meines 250/40-VDSL-Tarifs, sondern mit maximal 200/20. Ich lehnte ab und wollte § 46 Abs. 8 S. 3 TKG anwenden, in welchem der Vertrag bei [Be]zahlen von drei weiteren Monaten nach Umzug endet; dies lehnt o2 ab und verlangt jetzt die restlichen 21 Monate auf einmal in einer Summe. Dies verstößt meiner Meinung nach gegen das TKG; ich wäre gerne bereit gewesen, zu wechseln, die bisherige Geschwindigkeit kann o2 mir aber nicht liefern. Auf meine drei Einschreiben kam heute dreimal derselbe Brief, ich solle doch bitte dann zahlen. Meine Rechtsauffassung besagt aber, dass ich das, außer [für] die drei Monate, die ich gesetzlich muss, nicht tun muss. Entgegen dem Brief habe ich telefonisch sehr wohl versucht, es zu klären; man fühlte sich aber nicht zuständig. Auch da Vodafone mich jetzt seit 04.05. deshalb mit Internet beliefert (Gigabit). Ich würde gerne wissen wie der Stand ist und ob ihr mir helfen könnt.Der vom Kunden angeführte § 46 Abs. 8 S. 3 TKG ist diesbezüglich tatsächlich eindeutig: Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Es muss also am neuen Standort dieselbe Leistung wie zuvor geboten werden, nicht irgendeine Leistung. Bei unserer Kontaktaufnahme mit o2 baten wir also darum, den Kunden zum Umzugstermin aus dem Vertrag zu entlassen und maximal die erlaubten drei Grundgebühren hierfür zu berechnen.
o2 lenkt ein: Vertrag wird beendet
Einige Tage später meldete sich o2 bei uns und schrieb dazu:
Ich komme wegen Herrn [...] auf Sie zurück, mit dem mein Kollege heute gesprochen hat. Er erhält selbstverständlich für die Restlaufzeit eine Korrekturbuchung, sodass effektiv nur die dreimonatige Abschlagzahlung berechnet wird. Es gab wohl ein kommunikatives Missverständnis: Wir haben dem Kunden einen Internetanschluss mit 250 MBit/s Download- und 25 MBit/s Uploadgeschwindigkeit bestätigt. Dabei hatte sich der Sachbearbeiter wohl nur auf die Downloadgeschwindigkeit von 250 MBit/s konzentriert, da dies für die meisten Kunden die höchste Priorität hat. Diese wird an der alten wie neuen Adresse bereitgestellt. Die geringere Uploadgeschwindigkeit war bei dem Sachbearbeiter leider unbeachtet geblieben. Mein Kollege hat sich in aller Form für den entstandenen Aufwand entschuldigt.Der Kunde bestätigte auch uns gegenüber dieses Ergebnis und schrieb abschließend:
Danke ja - alles bestens. Schade, dass ich diesen Weg gehen musste und man mir, trotz fünfmaliger Kontaktaufnahme per Post und mehrmals telefonisch dies nicht genehmigen konnte. Man bot mir jedoch nur 200/20 an über Kabel und nicht wie genannt 250/25. Auf meinen telefonischen Hinweis damals, dass der Upload ja auch sehr von meinem jetzigen 250/40-Paket abweicht, hieß es damals nur spöttisch, dass so viel Upload ja kein Mensch braucht und was ich denn damit wolle - das sei unverständlich. Zudem wäre über DSL nur 50/10 an meinem neuen Wohnort möglich gewesen, [ich] hätte also noch einen Technologiewechsel durchführen müssen.Der Umzug eines Festnetz- bzw. Internet-Anschlusses ist kein leichtes Unterfangen. Mit unseren Tipps gelingt er trotzdem problemlos. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen und welche Änderungsmöglichkeiten Sie haben.