Themenspezial: Verbraucher & Service Nach Umzug

Extra-Gebühr für Adress-Recherche: Das sagt Telefónica dazu

In Preislisten von Providern gibt es manche Überraschung. Die Extra-Gebühr für eine Ermittlung der Adresse des Kunden ist eine davon. Ein teltarif.de-Leser sollte sie bei o2 allerdings schon zwei Tage nach der Ummeldung bezahlen - warum?
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Adressrecherche-Gebühr bei Telefonica Adressrecherche-Gebühr bei Telefónica
Bild: o2
In den Preislisten der Netzbetreiber und Provider werden nicht nur die Tarife für Telefonieren, SMS und Internet-Nutzung aufgeführt - ganz oft gibt es dort auch Gebühren für Geschäftsvorfälle, die nur selten oder im besten Fall gar nicht anfallen. Diverse Posten in Preislisten wie eine De­aktivierungs­ge­bühr oder ein SIM-Karten-Pfand wurden in der Vergangenheit von Gerichten bereits als unzulässig eingestuft.

In manchen Fällen können für den Provider aber tatsächlich unerwartete Kosten entstehen, die dieser dann an den Kunden weitergeben kann (aber nicht muss). Ab und zu kommt es beispielsweise vor, dass ein Kunde umzieht und vergisst, seinem Provider die neue Adresse mitzuteilen. Einen überraschenden Fall erlebte ein teltarif.de-Leser nach seinem Umzug kürzlich bei o2.

Das sagen die AGB von o2 zur Adressänderung

Adressrecherche-Gebühr bei Telefonica Adressrecherche-Gebühr bei Telefónica
Bild: o2
In der offiziellen Preisliste von o2 ist unter der Überschrift "weitere Gebühren" die Position "Adressrecherche" aufgeführt, diese wird mit 1,29 Euro berechnet. In der Fußnote dazu heißt es ergänzend: "Soweit der Kunde seiner Mitteilungspflicht bei Änderung von Adressdaten gemäß Ziffer 5.3a der AGB für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-Laufzeitverträge) nicht nachkommt und dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Eine Adressdatenänderung auf Veranlassung des Kunden selbst ist kostenfrei." Vor einigen Tagen schrieb uns ein Leser, der o2-Kunde ist:

Telefónica (o2) hat sich mal wieder etwas einfallen lassen, um seine Kunden abzuzocken. Am 30.03.2017 bin ich in eine andere Wohnung gezogen und habe mich umgemeldet. Bereits am 03.04. kam eine SMS mit dem Hinweis, ich habe versäumt, meine Anschrift zu korrigieren und müsse jetzt 1,29 Euro Adressrecherchegebühr bezahlen. Da die neuen Adressdaten täglich automatisiert abgeglichen werden, ohne dass o2 hier etwas unternimmt, sehe ich nicht ein, diese Gebühr zu übernehmen. Bei o2 werde ich mich ebenfalls beschweren.

Überraschend ist in diesem Fall tatsächlich die kurze Frist zwischen Ummeldung des Kunden bei der Meldebehörde und Berechnung der Zusatzgebühr durch Telefónica. Der 30. März war ein Donnerstag, der 3. April der darauffolgende Montag. Es lagen also lediglich zwei Werktage zwischen der Ummeldung des Kunden und der Information durch Telefónica. In den erwähnten o2-AGB heißt es: "Der Kunde ist verpflichtet, Telefónica Germany unverzüglich mitzuteilen, wenn sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail-Adresse ändert."

Wir haben darum Telefónica um weitere Erläuterungen sowie um eine Stellungnahme zu diesem Fall gebeten:

teltarif.de: Führt Telefónica tatsächlich täglich einen automatisierten Adressenabgleich mit allen Meldeämtern bundesweit durch?

Telefónica: Um sicherzustellen, dass der Kunde seine Rechnung auch im Falle eines Umzugs pünktlich erhält, erfolgt zu jedem Rechnungslauf ein Abgleich der uns vorliegenden Rechnungsadresse mit der Nachsendedatenbank der DPAG [d. i. Deutsche Post AG, Anm. d. Red.]. Hierbei werden nur die Kunden berücksichtigt, die einer Weitergabe ihrer Daten an Dritte zugestimmt haben. Rechtlich sind wir verpflichtet, unsere Datenbanken unverzüglich zu berichtigen, wenn uns Änderungen bekannt werden (vgl. § 111 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz).

Gibt es keine Ummeldefrist für den Kunden von beispielsweise zwei oder vier Wochen? Die meisten Kunden dürften doch nach einem Umzug ihre Adressdaten innerhalb dieser Frist an o2 übermitteln?

Wir möchten sicherstellen, dass der Kunde seine Rechnung auch im Fall eines Umzugs pünktlich erhält. Deshalb verpflichtet sich der Kunde in unseren AGB darauf, Adressänderungen "unverzüglich" mitzuteilen. Dies kann er schnell und einfach über eine Adressänderung in seinem "Mein o2"-Bereich auf www.o2.de oder durch eine Meldung bei unserem Kundenservice veranlassen. In dem konkret von Ihnen genannten Kundenfall lagen Umzug und nächster Rechnungslauf samt beschriebener Adressprüfung zeitlich sehr nah beieinander. Deshalb werden [wir] dem Kunden in diesem Fall die Gebühr aus Kulanz erstatten.

Nutzt Telefónica diesen automatisierten Adressenabgleich zur bewussten Generierung von Adressrecherchegebühren?

Nein, das ist nicht zutreffend. Ergibt sich beim Abgleich mit der Nachsendedatenbank der DPAG eine Abweichung der uns vorliegenden Adresse mit der in der DPAG-Datenbank hinterlegten Adresse, so fällt dafür eine Gebühr an, die Telefónica für diese Dienstleistung zahlen muss. Diese Fremdkosten übersteigen sogar die Höhe der Gebühr, die Telefónica an den Kunden weiterreicht.

Was Sie bei einem Umzug beachten müssen, erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite zum Umzug.

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