Benutzer Birbey schrieb:
Stimmt nicht. Die Deutsche Post darf kein Brief nachsenden, wenn über dem Fensterkuvert vermerkt ist "Nicht nachsenden, mit neuer Adresse zurück". Der wo das Porto für den Brief gezahlt hat, entscheidet und nicht der Empfänger. Außerdem schicken viele ihre Briefe nicht mit mehr mit der Deutschen Post.
Auch andere Dienstleister haben einen Nachsendeservice.
Und das Nachsendeverbot betrifft ja nur einen kleinen Teil der Briefe.
Ich bezweifle, dass es auf o2-Papierrechnungen steht. Weiß man da genaueres?
Nachsendeantrag = nutzlos.
Genau das Gegenteil ist der Fall, wenn man ihn richtig anwendet.