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(kein) Nachsendeantrag / Genau falschrum gedacht?


27.04.2017 14:43 - Gestartet von Pagerfan
Hä?
Das heißt also:
Wenn der Kunde *keinen* Nachsendeantrag stellt, kann Telefonica die Abweichung nicht feststellen. Genau in *diesem* Fall besteht aber doch die Gefahr, dass Briefpost von TEF den Kunden nicht erreicht.

Wenn er einen Nachsendeantrag stellt, stellt er doch gerade sicher, dass die Post ihn erreicht und wird dafür bestraft.

Was ist denn wenn der Kunde 3 Wochen im Krankenhaus liegt und dafür einen Nachsendeantrag stellt??

Das passt alles überhaupt nicht zusammen.
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[1] r o s s i n antwortet auf Pagerfan
27.04.2017 15:03
Das heißt also:
Wenn der Kunde *keinen* Nachsendeantrag stellt, kann Telefonica die Abweichung nicht feststellen. Genau in *diesem* Fall besteht aber doch die Gefahr, dass Briefpost von TEF den Kunden nicht erreicht.
Ich habe bei meinen Umzug keinen Nachsendeauftrag gestellt, sondern alles 14 Tage vor Einzug selbst umgemeldet da mir der Briefkasten an der neuen Adresse schon zur Verfügung stand. Es gab keine Probleme und ich habe dadurch keine unerwünschten Kataloge mehr bekommen.
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[1.1] hjm82 antwortet auf r o s s i n
28.04.2017 11:47

einmal geändert am 28.04.2017 11:49
Nachsendeantrag ist aus meiner Sicht ebenso Quatsch, und die Post betreibt da eine zwielichtige Datenbank. Sie scanen offenbar alles, und generieren daraus Datenbanken, die auch für Werbung genutzt werden können. Nach dem Umzug bekam ich ein ebenso zweifelhaftes Formular, wo man meine Zustimmmung wollte, aufgrund anderweitig gefundener Daten der neuen Anschrift doch zuzustimmen, daß diese in die Datenbank hinein darf. Bzw. es war sogar ein explizites Opt-Out gefordert, da man sonst implizit der Nutzung wohl zustimmte.

Frechheit aus meiner Sicht.

https://www.deutschepost.de/de/p/postadress.html

Baustein "Postadress Move": hier steht:

"Auf seinem Nachsendeauftrag - der Grundlage von POSTADRESS MOVE - gibt der Umziehende seine Einwilligung zur Verwendung seiner Adressdaten zu Aktualisierungszwecken."




Benutzer r o s s i n schrieb:
Das heißt also: Wenn der Kunde *keinen* Nachsendeantrag stellt, kann Telefonica die Abweichung nicht feststellen. Genau in *diesem* Fall besteht aber doch die Gefahr, dass Briefpost von TEF den Kunden nicht erreicht.
Ich habe bei meinen Umzug keinen Nachsendeauftrag gestellt, sondern alles 14 Tage vor Einzug selbst umgemeldet da mir der Briefkasten an der neuen Adresse schon zur Verfügung stand. Es gab keine Probleme und ich habe dadurch keine unerwünschten
Kataloge mehr bekommen.
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[1.1.1] Marty McFly antwortet auf hjm82
28.04.2017 23:35
Benutzer hjm82 schrieb:
Nachsendeantrag ist aus meiner Sicht ebenso Quatsch, und die Post betreibt da eine zwielichtige Datenbank. Sie scanen offenbar alles, und generieren daraus Datenbanken, die auch für Werbung genutzt werden können. Nach dem Umzug bekam ich ein ebenso zweifelhaftes Formular, wo man meine Zustimmmung wollte, aufgrund anderweitig gefundener Daten der neuen Anschrift doch zuzustimmen, daß diese in die Datenbank hinein darf. Bzw. es war sogar ein explizites Opt-Out gefordert, da man sonst implizit der Nutzung wohl zustimmte.

Frechheit aus meiner Sicht.

Noch "besser": Postadress Clean. Umzüge ohne Neuanschrift und Verstorbenendaten. Auf die Qualität ....können Sie sich verlassen. Voraussetzung für die Aufnahme einer Adresse in die POSTADRESS CLEAN sind immer ein dokumentierter Sachverhalt und eine belegbare Quelle.
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[2] la roux antwortet auf Pagerfan
28.04.2017 21:16
Benutzer Pagerfan schrieb:
Hä?
Das heißt also:
Wenn der Kunde *keinen* Nachsendeantrag stellt, kann Telefonica die Abweichung nicht feststellen. Genau in *diesem* Fall besteht aber doch die Gefahr, dass Briefpost von TEF den Kunden nicht erreicht.

Wenn er einen Nachsendeantrag stellt, stellt er doch gerade sicher, dass die Post ihn erreicht und wird dafür bestraft.
Der Nachsendeauftrag entbindet den Kunden ja nicht von seiner Pflicht die Adresse dem Vertragspartner zu melden. Auf einem Nachsendeauftrag kann man angeben, ob die Daten von der Post an Dritte (in diesem Fall Telefonica) weitergegeben werden dürfen oder nicht. Wählt man diese Option NICHT und der Nachsendeauftrag endet nach 6 Monaten, würde die Post wieder an die alte, falsche Adresse gesendet.
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[3] Birbey antwortet auf Pagerfan
29.04.2017 00:59
Stimmt nicht. Die Deutsche Post darf kein Brief nachsenden, wenn über dem Fensterkuvert vermerkt ist "Nicht nachsenden, mit neuer Adresse zurück". Der wo das Porto für den Brief gezahlt hat, entscheidet und nicht der Empfänger. Außerdem schicken viele ihre Briefe nicht mit mehr mit der Deutschen Post. Nachsendeantrag = nutzlos.



Benutzer Pagerfan schrieb:
Hä?
Das heißt also:
Wenn der Kunde *keinen* Nachsendeantrag stellt, kann Telefonica die Abweichung nicht feststellen. Genau in *diesem* Fall besteht aber doch die Gefahr, dass Briefpost von TEF den Kunden nicht erreicht.

Wenn er einen Nachsendeantrag stellt, stellt er doch gerade sicher, dass die Post ihn erreicht und wird dafür bestraft.

Was ist denn wenn der Kunde 3 Wochen im Krankenhaus liegt und dafür einen Nachsendeantrag stellt??

Das passt alles überhaupt nicht zusammen.
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[3.1] Rotbaertchen antwortet auf Birbey
30.04.2017 20:13
Benutzer Birbey schrieb:
Stimmt nicht. Die Deutsche Post darf kein Brief nachsenden, wenn über dem Fensterkuvert vermerkt ist "Nicht nachsenden, mit neuer Adresse zurück". Der wo das Porto für den Brief gezahlt hat, entscheidet und nicht der Empfänger. Außerdem schicken viele ihre Briefe nicht mit mehr mit der Deutschen Post.

Auch andere Dienstleister haben einen Nachsendeservice.
Und das Nachsendeverbot betrifft ja nur einen kleinen Teil der Briefe.
Ich bezweifle, dass es auf o2-Papierrechnungen steht. Weiß man da genaueres?

Nachsendeantrag = nutzlos.

Genau das Gegenteil ist der Fall, wenn man ihn richtig anwendet.