Benutzer Kevin W. schrieb:
Benutzer daGiz schrieb:
Da ist definitiv zu unterscheiden: ein Nachsendeauftrag ist reine Dienstleistung der DPAG zur Zustellung an anderer Anschrift für einen vorübergehenden Zeitraum. Kein Leistungsanbieter (gleich welcher Art) bekommt dadurch eine Info über neue Anschrift eines Kunden.
Doch, das nennt sich "Umzugsmitteilung". Dadurch haben Firmen die Möglichkeit, Ihre Adressdatenbank mit der Datenbank der Post abzugleichen.
https://www.umziehen.de/umzugsmitteilung-online-formular/
(Siehe auch unter FAQ)
Nimms mir nicht übel, ich zitiere Teile dieser FAQ mal für dich:
"Die Deutsche Post Adress teilt Ihre Anschriftenänderung solchen Unternehmen mit, die Ihre alte Anschrift bereits kennen. Wir bieten diesen Service allen interessierten Unternehmen an. Wir können allerdings nicht garantieren, dass alle Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, diesen Service auch nutzen.
Es ist daher sicherlich notwendig, dass Sie Ihre wichtigsten Vertragspartner und vor allem auch Behörden über Ihre Anschriftenänderung informieren.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihnen Ihre Post nachgesendet wird, beauftragen Sie den NACHSENDESERVICE."
Zeigt ja eindeutig, dass Umzugsmitteilung und Nachsendeservice 2 verschiedene Dinge sind.
Heißt im Umkehrschluss: Nachsendeservice allein (der mit Sicherheit vom Großteil bevorzugt wird), sagt den Unternehmen rein gar nichts.
Ne Umzugsmitteilung kann ne feine Sache sein. Unnötig aber gegenüber Dienstleistern, die die Möglichkeit bieten, innerhalb einer Minute ne neue Anschrift selbst im persönlichen Kundenbereich anzugeben/abzuändern. Leichter gehts eigentlich wirklich nicht, oder?
Wer sich um sowas Simples also gar nicht kümmert, dem ist dann auch nicht anders zu helfen.