Themenspezial: Verbraucher & Service Auswertung

Viele Bürger rufen nach Problem-Schlichtung mit Provider

Immer mehr Verbrau­cher, die Probleme mit ihrem Netz­betreiber oder Provider haben, rufen die Schlich­tungs­stelle der Bundes­netz­agentur an. Diese legt hierzu nun aktu­elle Zahlen vor.
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Schlichtungsverfahren bei Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter Schlichtungsverfahren bei Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter
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Die beiden Schlich­tungs­stellen der Bundes­netz­agentur zu den Themen­berei­chen Post und Tele­kom­muni­kation vermit­teln bei Strei­tig­keiten zwischen Verbrau­chern sowie den betrof­fenen Unter­nehmen. Die Schlich­tungs­stellen bieten damit seit Jahren ein nieder­schwel­liges, kosten­freies und effi­zientes Angebot zur außer­gericht­lichen Streit­bei­legung. Das Ziel ist eine einver­nehm­liche Lösung.

Obwohl es nach wie vor nicht verpflich­tend ist für die Firmen, am Schlich­tungs­ver­fahren teil­zunehmen, tun es viele Firmen doch frei­willig. Die BNetzA hat nun aktu­elle Zahlen vorge­legt.

Das waren die Themen der Beschwerden

Die Schlich­tungs­stellen für Post und Tele­kom­muni­kation der BNetzA haben am 1. Februar ihre Tätig­keits­berichte für das Jahr 2023 veröf­fent­licht. Im Jahr 2023 haben sich dem Bericht zufolge Kunden von Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen mehr als 3000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation gewandt. In 2310 Fällen hätten sie einen Antrag auf Eröff­nung eines Schlich­tungs­ver­fah­rens gestellt. Damit sei das Inter­esse an einer Schlich­tung im Vergleich zum Jahr 2022 mit 2389 Anträgen "gleich­blei­bend hoch".

Schlichtungsverfahren bei Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter Schlichtungsverfahren bei Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter
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In 1013 Fällen erreichte die Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation nach Angaben der Behörde eine gütliche Eini­gung. Bezogen auf die been­deten zuläs­sigen Verfahren liege die Eini­gungs­quote damit bei 50 Prozent. Die Schlich­tungs­stelle habe 294 Schlich­tungs­anträge wegen Unzu­läs­sig­keit ablehnen müssen. Bei dem größten Teil der abge­lehnten Anträge hätten die Antrag­steller Strei­tig­keiten vorge­tragen, für die die Schlich­tungs­stelle nicht zuständig ist. In 665 Fällen hätten es die Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen verwei­gert, an den Verfahren teil­zunehmen. Die Antrag­steller hätten in 291 Fällen den Antrag zurück gezogen.

Mehr als jeder dritte Schlich­tungs­antrag habe sich auf Strei­tig­keiten über den Inhalt und die Umset­zung von Verträgen bezogen (39 Prozent). Weitere Schwer­punkte hätten Störungen (20 Prozent), Rech­nungs­bean­stan­dungen (13 Prozent) und eine vermin­derte Daten­über­tra­gungs­rate (8 Prozent) gebildet. Auch Strei­tig­keiten, die sich auf einen Umzug, einen Anbie­ter­wechsel, eine Sperre des Anschlusses bezogen, seien Gegen­stand der Anträge gewesen.

Der DSL- oder Kabel-Provider hat High­speed verspro­chen, doch der Anschluss liefert bei weitem nicht die verspro­chene Geschwin­digkeit: Dann kann der Kunde kündigen oder den Preis mindern. Wir erläu­tern das offi­zielle Proze­dere.

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