BNetzA: Wohl kein billiges 5G für freenet & Co.
Ist freenet der große Verlierer der BNetzA-Regulierung?
Bild: picture-alliance/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Am deutschen Mobilfunkmarkt müssen kleine Wettbewerber
der großen deutschen Handynetz-Betreiber einen Rückschlag hinnehmen.
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte heute in Bonn ein
Gutachten, demzufolge es einen wirksamen Wettbewerb am Markt gibt. Das Gutachten stellt einen Beitrag im Verfahren zur Bereitstellung der Mobilfunkfrequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz dar.
Die Auswertung der Vielzahl unterschiedlicher Indikatoren zeigt nach Auffassung der BNetzA, dass die aktuelle Situation auf den Endkunden- und Vorleistungsmärkten sowohl im Interesse der Verbraucher sei, als auch Anreize für die Mobilfunknetzbetreiber zu weiteren Netzinvestitionen biete. Mit dem Markteintritt von 1&1 als Mobilfunknetzbetreiber erwarten die Gutachter zudem, dass der Infrastrukturwettbewerb weiter verstärkt werde und sich hierdurch ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis über alle Kundensegmente hinweg einstellen könne.
Hätte sich das Gegenteil herausgestellt, wäre das ein starkes Argument für eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung gewesen. Bei so einer Verpflichtung müssten die Netzbetreiber Kapazitäten an die kleinen Firmen vermieten, die kein eigenes Netz haben und relativ billige Tarife anbieten. Aus Sicht von Verbraucherschützern sind solche Unternehmen wichtig für den Wettbewerb.
Wettbewerb: Gutachten ist Ballast für freenet
Ist freenet der große Verlierer der BNetzA-Regulierung?
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Die Bundesnetzagentur will im Frühjahr festlegen, wie wichtige
Handynetz-Frequenzen künftig genutzt werden dürfen. Zuletzt hatte sie
vorgeschlagen, die jetzigen Nutzungsrechte zu verlängern - das wäre
Rückenwind für die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und
Telefónica Deutschland (o2). Gewissermaßen in einem Nebenstrang
dieses wegweisenden Regelwerks wird die Frage der
Diensteanbieterverpflichtung geklärt. freenet und andere Firmen
pochen auf so eine Vorschrift, damit sie einen angemessenen Zugriff
auf den Technologiestandard 5G bekommen.
Das Gutachten macht nun aber wenig Hoffnung darauf, dass die Bundesnetzagentur so eine Vorschrift erlässt und damit den kleinen Konkurrenten den Rücken stärkt. Die Regulierungsbehörde ist zwar nicht gebunden an das Ergebnis der Ausarbeitung von den Beratungsunternehmen WIK und EY. Allerdings stellte Behördenchef Klaus Müller klar, die Ergebnisse des Gutachtens bei der anstehenden Entscheidung im Frequenzverfahren zu berücksichtigen. Zugleich betonte er, dass die Wettbewerbsförderung ein wichtiges Ziel der Frequenzregulierung sei.
Nach der Publikation des Gutachtens und der Bewertung durch Müller erscheint eine vollumfängliche Diensteanbieterverpflichtung sehr unwahrscheinlich. Denkbar bleibt zumindest eine leichte Verschärfung bestehender Regeln, damit die kleinen Telekommunikationsfirmen nicht ganz im Regen stehengelassen werden.
Laut der Studie von WIK Consult gäbe es also wirksamen Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. Die Meinungen dazu sind unterschiedlich.