BNetzA: Telekom bekommt Geld für Lerrohr-Mitbenutzung (Update)
Glasfaser-Internet: BNetzA veröffentlicht Preise für Leerrohre
Foto: Telekom
Im Streit über die Mietpreise von Rohren, die für
Glasfaser-Internet genutzt werden, hat die Bundesnetzagentur eine
wegweisende Entscheidung gefällt.
Die Behörde veröffentlichte heute einen Entgelt-Entwurf, zu dem die EU-Kommission noch Stellung beziehen soll. Es geht um die Leerrohre der Telekom, die vom Verteilerkasten bis zum Haus liegen und Glasfaser des Magenta-Konzerns enthalten. 2022 hatte die Netzagentur das Bonner Unternehmen verpflichtet, diese Rohre für Konkurrenten zu öffnen - diese sollen ihre Kabel ebenfalls hineinlegen können und dadurch für eigene Rohre nicht selbst buddeln müssen. Die Höhe der Mietpreise ist bislang offen. Die Leerrohre sind wichtig, um dem Verbraucher ein großes Glasfaser-Angebot zu ermöglichen.
"Mondpreise" für die Mitbenutzung?
Glasfaser-Internet: BNetzA veröffentlicht Preise für Leerrohre
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Im vergangenen Jahr beantragte die Telekom entsprechende Preise. Der
nun vorgelegte Entscheidungsentwurf ist die Antwort der Behörde auf
den Antrag. Dieser hatte bei Wettbewerbern für Kritik gesorgt:
Vodafone-Manager sprachen von "Mondpreisen".
Im Vergleich zu den von der Telekom beantragten Preisen sind die jetzt angepeilten Entgelte deutlich niedriger. Nach Auskunft eines Behördensprechers liegen die Monatspreise je nach Rohrkategorie zwischen 30 und 89 Prozent unter den von der Telekom beantragten Entgelten. Im Vergleich zu einem anderen Abschnitt, dem Hauptverteilernetz, bei dem es bereits regulierte Preise gibt, sind die nun geplanten Entgelte aber höher. "Wir wahren dabei einerseits die berechtigten Interessen der Telekom und ermöglichen andererseits den Wettbewerbern, ihre Geschäftsmodelle zu realisieren", erklärte Behördenchef Klaus Müller.
Bei der Überprüfung der Entgelte ist laut der BNetzA erstmals eine Regelung anzuwenden, wonach die Folgen für den Geschäftsplan des marktmächtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind. Hierdurch sollen Investitionsanreize in den Ausbau hochleistungsfähiger Netze erhalten bleiben. Die Telekom habe die Entgelte anhand potenzieller Verluste eigener Kunden an Wettbewerber und daraus resultierender Erlöseinbußen (verlorene Deckungsbeiträge) ermittelt. Die Bundesnetzagentur sei diesen Überlegungen dem Grunde nach gefolgt. Sie habe aber auch die der Telekom entstehenden Kosten nicht außer Betracht gelassen. Zuschläge auf die Kosten für mögliche Kundenverluste seien nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom zum Zweck des Glasfaserausbaus in besonderem Maße investiert. Das sei der Fall im Verzweigerkabelbereich, dem Verteilnetz vom Kabelverzweiger hin zum Kunden. Hier baue die Telekom aktuell gerade erst Glasfaser aus.
Den Hauptkabelbereich dagegen habe die Telekom im Zuge des Vectoringausbaus schon weitgehend mit Glasfaser bestückt. Investitionen in diesem Bereich würden bereits durch Berücksichtigung eines Verzinsungs-Zuschlags für Glasfasernetze (sog. VHCN-WACC) geschützt. Wie intensiv der Zugang zu Leerrohren in Anspruch genommen wird, lasse sich im Moment noch nicht valide abschätzen. Die Genehmigung sei daher zunächst auf den kurzen Zeitraum von zwei Jahren befristet.
Streit landete auch schon vor Gericht
Auf die TAL musste die Telekom ihre Wettbewerber schon länger lassen. Aber wie sieht es bei Kabelkanälen, Masten und Trägersystemen aus? Darüber gab es Streit - und das Verwaltungsgericht Köln musste eine Vorentscheidung treffen.
Beim Streit ums Leerrohr geht es also ähnlich wie bei den Glasfaser-Lerrohren weniger um die Pflicht, sondern schlicht um den Preis. Konkurrenten wie Vodafone mieten schon länger diese Rohre.
Update 15 Uhr: Stellungnahme der Telekom
In Reaktion auf den obigen Artikel schickt uns die Telekom folgendes Statement:
[Die] BNetzA schlägt deutliche Kürzungen gegenüber den von der Telekom beantragten Entgelten vor. Dies widerspricht dem Ziel, Investitionen in den Glasfaserausbau - insbesondere die teuren Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Rohren - durch angemessene Entgelte zu unterstützen. Auch wenn die Entgelte sich zunächst nur auf die Leerrohre der Telekom beziehen, ist zu erwarten, dass dieses Preisniveau auf den gesamten Markt ausstrahlt. Das sind schlechte Nachrichten für alle, die in den Glasfaserausbau in Deutschland investieren. Denn niedrige Entgelte dienen nur denen, die keinen Spaten in die Hand nehmen wollen.Ende des Updates.Der heute veröffentlichte Beschlussentwurf der BNetzA stellt allerdings lediglich einen Zwischenschritt bei der Festlegung der Bedingungen für den Leerrohrzugang dar. Eine endgültige Bewertung der Auswirkungen des Entwurfs auf den Breitbandausbau wird erst nach Abschluss aller Verfahrensschritte möglich sein. Welche Auswirkungen die Entscheidungen auf unsere Ausbaupläne haben, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.