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BNetzA: Telekom bekommt Geld für Lerrohr-Mitbenutzung (Update)

Die Telekom muss Wett­bewerber in ihre unter­irdi­schen Rohre lassen, damit eine Straße für neue Glas­faser-Kabel nicht wieder aufge­rissen werden muss. Aber wie viel Geld soll sie dafür bekommen?
Von mit Material von dpa

Glasfaser-Internet: BNetzA veröffentlicht Preise für Leerrohre Glasfaser-Internet: BNetzA veröffentlicht Preise für Leerrohre
Foto: Telekom
Im Streit über die Miet­preise von Rohren, die für Glas­faser-Internet genutzt werden, hat die Bundes­netz­agentur eine wegwei­sende Entschei­dung gefällt.

Die Behörde veröf­fent­lichte heute einen Entgelt-Entwurf, zu dem die EU-Kommis­sion noch Stel­lung beziehen soll. Es geht um die Leer­rohre der Telekom, die vom Vertei­ler­kasten bis zum Haus liegen und Glas­faser des Magenta-Konzerns enthalten. 2022 hatte die Netz­agentur das Bonner Unter­nehmen verpflichtet, diese Rohre für Konkur­renten zu öffnen - diese sollen ihre Kabel eben­falls hinein­legen können und dadurch für eigene Rohre nicht selbst buddeln müssen. Die Höhe der Miet­preise ist bislang offen. Die Leer­rohre sind wichtig, um dem Verbrau­cher ein großes Glas­faser-Angebot zu ermög­lichen.

"Mond­preise" für die Mitbe­nut­zung?

Glasfaser-Internet: BNetzA veröffentlicht Preise für Leerrohre Glasfaser-Internet: BNetzA veröffentlicht Preise für Leerrohre
Foto: Telekom
Im vergan­genen Jahr bean­tragte die Telekom entspre­chende Preise. Der nun vorge­legte Entschei­dungs­ent­wurf ist die Antwort der Behörde auf den Antrag. Dieser hatte bei Wett­bewer­bern für Kritik gesorgt: Voda­fone-Manager spra­chen von "Mond­preisen".

Im Vergleich zu den von der Telekom bean­tragten Preisen sind die jetzt ange­peilten Entgelte deut­lich nied­riger. Nach Auskunft eines Behör­den­spre­chers liegen die Monats­preise je nach Rohr­kate­gorie zwischen 30 und 89 Prozent unter den von der Telekom bean­tragten Entgelten. Im Vergleich zu einem anderen Abschnitt, dem Haupt­ver­tei­ler­netz, bei dem es bereits regu­lierte Preise gibt, sind die nun geplanten Entgelte aber höher. "Wir wahren dabei einer­seits die berech­tigten Inter­essen der Telekom und ermög­lichen ande­rer­seits den Wett­bewer­bern, ihre Geschäfts­modelle zu reali­sieren", erklärte Behör­den­chef Klaus Müller.

Bei der Über­prü­fung der Entgelte ist laut der BNetzA erst­mals eine Rege­lung anzu­wenden, wonach die Folgen für den Geschäfts­plan des markt­mäch­tigen Unter­neh­mens zu berück­sich­tigen sind. Hier­durch sollen Inves­titi­ons­anreize in den Ausbau hoch­leis­tungs­fähiger Netze erhalten bleiben. Die Telekom habe die Entgelte anhand poten­zieller Verluste eigener Kunden an Wett­bewerber und daraus resul­tie­render Erlös­ein­bußen (verlo­rene Deckungs­bei­träge) ermit­telt. Die Bundes­netz­agentur sei diesen Über­legungen dem Grunde nach gefolgt. Sie habe aber auch die der Telekom entste­henden Kosten nicht außer Betracht gelassen. Zuschläge auf die Kosten für mögliche Kunden­ver­luste seien nur für dieje­nige Infra­struktur gerecht­fer­tigt, in die die Telekom zum Zweck des Glas­faser­aus­baus in beson­derem Maße inves­tiert. Das sei der Fall im Verzwei­ger­kabel­bereich, dem Verteil­netz vom Kabel­ver­zweiger hin zum Kunden. Hier baue die Telekom aktuell gerade erst Glas­faser aus.

Den Haupt­kabel­bereich dagegen habe die Telekom im Zuge des Vecto­ring­aus­baus schon weit­gehend mit Glas­faser bestückt. Inves­titionen in diesem Bereich würden bereits durch Berück­sich­tigung eines Verzin­sungs-Zuschlags für Glas­faser­netze (sog. VHCN-WACC) geschützt. Wie intensiv der Zugang zu Leer­rohren in Anspruch genommen wird, lasse sich im Moment noch nicht valide abschätzen. Die Geneh­migung sei daher zunächst auf den kurzen Zeit­raum von zwei Jahren befristet.

Streit landete auch schon vor Gericht

Auf die TAL musste die Telekom ihre Wett­bewerber schon länger lassen. Aber wie sieht es bei Kabel­kanälen, Masten und Träger­sys­temen aus? Darüber gab es Streit - und das Verwal­tungs­gericht Köln musste eine Vorent­schei­dung treffen.

Beim Streit ums Leer­rohr geht es also ähnlich wie bei den Glas­faser-Lerrohren weniger um die Pflicht, sondern schlicht um den Preis. Konkur­renten wie Voda­fone mieten schon länger diese Rohre.

Update 15 Uhr: Stel­lung­nahme der Telekom

In Reak­tion auf den obigen Artikel schickt uns die Telekom folgendes State­ment:

[Die] BNetzA schlägt deut­liche Kürzungen gegen­über den von der Telekom bean­tragten Entgelten vor. Dies wider­spricht dem Ziel, Inves­titionen in den Glas­faser­ausbau - insbe­son­dere die teuren Tief­bau­arbeiten zur Verle­gung von Rohren - durch ange­mes­sene Entgelte zu unter­stützen. Auch wenn die Entgelte sich zunächst nur auf die Leer­rohre der Telekom beziehen, ist zu erwarten, dass dieses Preis­niveau auf den gesamten Markt ausstrahlt. Das sind schlechte Nach­richten für alle, die in den Glas­faser­ausbau in Deutsch­land inves­tieren. Denn nied­rige Entgelte dienen nur denen, die keinen Spaten in die Hand nehmen wollen.

Der heute veröf­fent­lichte Beschluss­ent­wurf der BNetzA stellt aller­dings ledig­lich einen Zwischen­schritt bei der Fest­legung der Bedin­gungen für den Leer­rohr­zugang dar. Eine endgül­tige Bewer­tung der Auswir­kungen des Entwurfs auf den Breit­band­ausbau wird erst nach Abschluss aller Verfah­rens­schritte möglich sein. Welche Auswir­kungen die Entschei­dungen auf unsere Ausbau­pläne haben, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.

Ende des Updates.

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