BNetzA: Neuer Regulierungsrahmen für das Festnetz
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur ist mit seiner neuen Regulierung zufrieden, die Betroffenen sind es nicht.
Foto: Picture Alliance/dpa
Die Bundesnetzagentur hat - wie angekündigt - heute den Regulierungsrahmen für den Zugang zur letzten Meile im Festnetz der Telekom festgelegt. In einer Verfügung wurden die neuen "Bedingungen für den Zugang zur Kupfer- und zu neu entstehender Glasfaserinfrastruktur der Telekom auf Vorleistungsebene“ geregelt.
Müller: Probe vor EU-Kommission bestanden
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur ist mit seiner neuen Regulierung zufrieden, die Betroffenen sind es nicht.
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BNetzA-Präsident Müller freut sich, dass der "Einsatz für den Glasfaserausbau mit stabilen und transparenten Rahmenbedingungen die Probe vor der Europäischen Kommission bestanden hat.“
Neuer Leerrohrzugang
Die Telekom soll anderen, nicht marktbeherrschenden Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich machen. Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll zukünftig über den Infrastrukturatlas, im neuen „Gigabit-Grundbuch“ des Bundes erfolgen.
Zugang zu Netzen
Beim Zugang zu Glasfasernetzen hält die Bundesnetzagentur am eingeschlagenen Flexibilisierungskurs fest, die sogenannten Commitment-Verträge gelten bis Ende 2031.
Bei der zurückhaltenden Regulierung der „Kupferentgelte“, dem Preisanker für den Glasfaserausbau, sieht sich die Bundesnetzagentur von der EU-Kommission bestätigt.
Die neuen Rahmenbedingungen gelten nach derzeitiger Einschätzung mindestens für die nächsten drei Jahre, dann werden neue Entscheidungen der Bundesnetzagentur folgen, die bereits jetzt vorbereitet werden.
Verbände und Telekom üben Kritik
Kaum war die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur online, melden sich schon die Betroffenen zu Wort.
Der VATM bemängelt, dass es beispielsweise keine Vorab-Regulierung der wichtigsten Entgelte mehr gebe, die die Zugangsnachfrager an die Telekom zu zahlen haben. „Wir hätten einer weniger strengen Regulierung zugestimmt, wenn die dafür notwendigen Sicherungsmechanismen passen würden. Das tun sie aber nicht“, bemängelt Dr. Frederic Ufer, Geschäftsführer beim VATM.
Der BREKO-Verband kritisiert beispielsweise das Leerrohr-Modell, das einem „Überbau“ bestehender Infrastrukturen Vorschub leisten könnte, und er hält auch das „Committment“-Modell, wonach die Telekom mit größeren Anbietern bereits Abkommen geschlossen hat, für nicht ausreichend, weil eine neue Marktdominanz der Telekom bei Glasfaser-Leistungen befürchtet wird.
Kein "EoI" mehr?
Das Prinzip des „Equivalence of Input“ (EoI), durch das Diensteanbieter, die bei einem Netzbetreiber Vorleistungen beziehen, auf dieselben Systeme, Prozesse und Ressourcen zurückgreifen können, wie der Netzbetreiber selbst, werde in der vorliegenden Regulierungsverfügung nicht berücksichtigt. Ohne eine konsequente und umfassende Umsetzung dieses Prinzips stehe laut den Verbänden zu befürchten, dass Vorleistungsnachfrager (also andere Telefongesellschaften, die bei der Telekom Leitungen und Signalverarbeitung bestellen wollen) durch die Telekom strukturell benachteiligt werden könnten.
Auch Telekom übt Kritik
Auch die Deutsche Telekom, die sich in solchen Fragen in der öffentlichkeit meistens stark zurückhält, meldet sich kritisch zu Wort. Die neue Festnetzregulierung der Bundesnetzagentur schaffe leider "wenig Anreize für den Glasfaserausbau". Die Telekom setze auf Kooperationen mit Wettbewerbern und Stadtwerken und stehe für „Open Access“. Neben Verträgen mit Vodafone und Telefónica im Festnetzbereich, gebe es auch Partnerschaften mit Stadtwerken z.B. in Münster und Bochum, mit EWE habe man die „Glasfaser Nordwest“ oder mit einem australischen Investor die "Glasfaser Plus" gegründet.
Die Telekom hält den regulierten Leerrohrzugang für "mehr Bürokratie", der aber nicht "mehr Glasfaserausbau" garantiere. Regeln sollten, wenn schon, für alle Anbieter gelten, nicht nur für die Telekom, obwohl im Glasfaserbereich die Konkurrenz etwa 69 Prozent der Anschlusse gebaut habe. Auch die EU-Kommission habe die veraltete Markdatenabfrage kritisiert.
Nach langjähriger Diskussion gibt es in Deutschland nun ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss. Fehlt dieser, verpflichtet die BNetzA einen Provider zur Bereitstellung. So fordern Sie Ihr Recht auf Internet ein.