Datenschutz

BNetzA: Vorsicht vor smarten Geräten mit Spionagefunktion

Haus­halts­geräte wie Zahn­bürsten oder Wasser­kocher werden immer "smarter". Doch Funk­tionen wie Kamera und Mikrofon bergen Risiken. Die BNetzA mahnt zur Vorsicht.
Von dpa /

Zahn­bürs­ten­halter mit Kamera, Wasser­kocher mit Mikrofon und video­fähige Winke­katzen: Die Bundes­netz­agentur hat Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher zur Vorsicht beim Kauf von smarten Weih­nachts­geschenken aufge­rufen. Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbe­merkt Audio- oder Video­auf­nahmen erstellen und über­tragen könnten, seien in Deutsch­land verboten, betonte die Behörde.

Privat­sphäre muss geschützt sein

Beim Kauf von smarten Haushaltsgeräten rät die BNetzA zur Vorsicht Beim Kauf von smarten Haushaltsgeräten rät die BNetzA zur Vorsicht
Fotos: Image licensed by Ingram Image/teltarif.de, Montage: teltarif.de
"Vernetzte Geräte, die sich zum Spio­nieren eignen und unsere Privat­sphäre gefährden, sind verboten. Sie erleich­tern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privat­sphäre gefährden", erklärte Behör­den­prä­sident Klaus Müller. Insbe­son­dere im Kinder­zimmer hätten solche Geräte nichts verloren.

Die Netz­agentur nannte verschie­dene Beispiele. So seien smarte Brillen verboten, wenn keine opti­schen Warn­zei­chen oder akus­tischen Signale ausrei­chend auf Foto­gra­fieren oder Filmen aufmerksam machten. Kinders­mart­watches seien verboten, wenn man über sie Gespräche des Uhren­trä­gers und dessen Umfeld unbe­merkt abhören könne. Auch GPS Tracker etwa für die Ortung von Haus­tieren seien verboten, wenn sie über ein Mikrofon verfügten, mit welchem man die Umge­bungs­geräu­sche unbe­merkt abhören kann.

Auch Saug­roboter sind nicht erlaubt, wenn sie heim­lich Bilder oder Audio­dateien an Smart­phones senden könnten. "Entschei­dend ist dabei, ob die Saug­roboter akus­tische oder visu­elle Signale über die Aufnahme geben."

Darauf sollten Sie achten

Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher sollten bei solchen Produkten darauf achten, dass die Aufnah­mesi­tua­tion über Geräusch- oder Licht­signale für Außen­ste­hende erkennbar ist. Auch dürfe niemand heim­lich von außen auf das Mikrofon oder die Kamera zugreifen können.

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