Themenspezial: Verbraucher & Service Streit

Telefonverträge: Weniger Anträge auf Schlichtung

Die Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation der Bundes­netz­agentur hat ihren Tätig­keits­bericht für das Jahr 2021 veröf­fent­licht.
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Wenn es im Tele­kom­muni­kati­ons­sektor Streit gibt, ist die Bundes­netz­agentur als Schieds­richter gefragt. Streit gibt es regel­mäßig: Sei es, dass ein Kunde sich von seinem Anbieter nicht Ernst genommen oder über­vor­teilt fühlt. Beispiels­weise, wenn die Leitung nicht richtig funk­tio­niert oder eine Rech­nung nicht stimmt.

„Auch im letzten Jahr haben sich die Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen häufig an Schlich­tungs­ver­fahren unserer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle betei­ligt,“ berichtet Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur. „Wir konnten in 620 Streit­fällen eine einver­nehm­liche Lösung zwischen Verbrau­chern und Unter­nehmen finden.“

Weniger Schlich­tungs­anträge

Bei Streitigkeiten im TK-Sektor ist die Bundesnetzagentur der Schiedsrichter. Bei Streitigkeiten im TK-Sektor ist die Bundesnetzagentur der Schiedsrichter.
Foto: Picture Alliance/dpa
Im Jahr 2021 bear­bei­tete die Schlich­tungs­stelle 1622 Schlich­tungs­anträge von Kunden der Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen. Im Vorjahr waren es 1844. Hinzu kamen 830 Anfragen von Kunden von Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen zum Schlich­tungs­ver­fahren.

In 620 Streit­fällen wurde eine Über­ein­kunft der Parteien erreicht. Die Schlich­tungs­stelle lehnte insge­samt 440 Schlich­tungs­anträge ab. In 85 der abge­lehnten Fälle hielt die Schlich­tungs­stelle eine Kulanz­lösung für möglich und leitete die Anliegen an die Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen weiter. In 35 dieser Fälle wurde eine einver­nehm­liche Lösung der Streit­sache mit dem Kunden erreicht.

Von den im Jahr 2021 been­deten Verfahren blieben 572 ergeb­nislos. Leider verrät die Netz­agentur keine Details dazu.

Ledig­lich in 235 dieser Fälle verwei­gerten die Antrags­gegner die Teil­nahme am Schlich­tungs­ver­fahren, ohne eine Lösung der Streit­frage anzu­bieten. Die Zahl der Teil­nah­mever­wei­gerungen ist damit geringer als in den vergan­genen Jahren (2020:­293). In 325 Fällen zogen die Antrag­steller ihre Anträge zurück. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in der zwischen­zeit­lichen Erle­digung der Streit­sache. In 42 Fällen nahmen Antrag­steller ihre Anträge im laufenden Verfahren zurück.

Um was ging es genau?

Im Jahr 2021 waren erneut vorwie­gend Vertrags­ange­legen­heiten Gegen­stand der Schlich­tungs­ver­fahren (63 Prozent). Darunter fallen vertrag­lich zuge­sagte Leis­tungen, die nicht einge­halten wurden, Strei­tig­keiten bei der Been­digung von Verträgen oder Unstim­mig­keiten bei der Vertrags­lauf­zeit. Weitere Schwer­punkte waren Rech­nungs­bean­stan­dungen (20 Prozent) und Probleme beim Umzug (4 Prozent).

Die Streit­fälle bezogen sich zu 54 Prozent auf Fest­netz- (einschließ­lich Breit­band-Kabel­anschlüsse) und zu 45  Prozent auf Mobil­funk­anschlüsse. Ein Prozent bezog sich auf Hybrid­anschlüsse, also wo Mobil­funk zur Unter­stüt­zung des Fest­netzes kombi­niert wird.

Der Hinter­grund

Die Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation vermit­telt bei Strei­tig­keiten zwischen Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen und deren Kunden, die im Zusam­men­hang mit den kunden­schüt­zenden tele­kom­muni­kati­ons­recht­lichen Rege­lungen stehen. Ziel ist es, so erklärt es die Bundes­netz­agentur, eine einver­nehm­liche Lösung zwischen den Parteien zu errei­chen, um so eine gericht­liche Ausein­ander­set­zung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien frei­willig und kosten­frei.

Bericht veröf­fent­licht

Wer mehr wissen möchte: Der Tätig­keits­bericht 2021 sowie nähere Infor­mationen zum Schlich­tungs­ver­fahren vor der Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation sind im Internet veröf­fent­licht.

Wenn es Streit zwischen konkur­rie­renden TK-Unter­nehmen gibt, insbe­son­dere, wenn sie etwas haben oder nutzen wollen, was ihnen der "incum­bent" (meist die Deut­sche Telekom) so nicht geben will oder nicht zu dem Preis, sind die Beschluss­kam­mern der Netz­agentur zuständig. Aktuell müssen sie über einen Antrag der Telekom auf Erhö­hung der Kosten für die Teil­neh­mer­lei­tung zum Kunden befinden.

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