Themenspezial: Verbraucher & Service Streitschlichtung

Bundesnetzagentur: Verbraucherschlichtung zieht Bilanz

Wenn ein Kunde mit seinem TK-Anbieter Streit bekommt, kann er sich zur Schlich­tung an die Bundes­netz­agentur wenden. In vielen Fällen lässt sich so das Problem lösen. Gute Anbieter machen am wenigsten Probleme.
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Heute hat die Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation der Bundes­netz­agentur (BNetzA) [Link entfernt] ihren Tätig­keits­bericht für das Jahr 2020 veröf­fent­licht.

„Erfreu­lich ist, dass sich die Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen im Jahr 2020 häufiger als in den Jahren zuvor an Schlich­tungs­ver­fahren der Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation betei­ligt haben,“ sagt Dr. Wilhelm Esch­weiler, Vize­prä­sident der Bundes­netz­agentur.

Zahl der Schlich­tungs­anträge gestiegen

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, versteigert nicht nur Frequenzen, sondern lässt auch Streit schlichten Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, versteigert nicht nur Frequenzen, sondern lässt auch Streit schlichten
Foto: Picture Alliance / dpa
Esch­weiler legte Zahlen vor: Im Jahr 2020 bear­bei­tete die Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle 1844 Schlich­tungs­anträge von Kunden der Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen. Im Vorjahr waren es "nur" 1605. Ledig­lich in 293 Fällen verwei­gerten die Antrags­gegner die Teil­nahme am Schlich­tungs­ver­fahren, ohne eine Lösung der Streit­frage anzu­bieten. Die Zahl der Teil­nah­mever­wei­gerungen ist damit geringer als in den vergan­genen Jahren.

In 687 Streit­fällen wurde eine Über­ein­kunft der Parteien erreicht. Von insge­samt 520 Schlich­tungs­anträgen, welche die Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle aufgrund fehlender Schlich­tungs­vor­aus­set­zung ablehnte, leitete sie 101 an die Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen weiter. Hier bestand Aussicht auf eine Kulanz­lösung.

In 332 Fällen zogen die Antrag­steller ihre Anträge selbst zurück. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in der zwischen­zeit­lichen Erle­digung der Streit­sache. In zwölf Verfahren nahmen die Parteien den Schlich­tungs­vor­schlag der Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle zur Beile­gung des Streites nicht an.

Hinter­grund

Die Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation vermit­telt bei Strei­tig­keiten zwischen Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen und deren Kunden, die im Zusam­men­hang mit den kunden­schüt­zenden tele­kom­muni­kati­ons­recht­lichen Rege­lungen stehen. Ziel ist es, eine einver­nehm­liche Lösung zwischen den Parteien zu errei­chen, um so eine gericht­liche Ausein­ander­set­zung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien frei­willig und kosten­frei.

Der Tätig­keits­bericht 2020 sowie nähere Infor­mationen zum Schlich­tungs­ver­fahren vor der Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation sind im Internet abrufbar.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Wer einen Vertrag mit einem Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter abschließt, wird meis­tens Glück haben. Falls es Streit gibt, geht es viel­leicht um eine unver­ständ­liche Rech­nung mit unver­ständ­lichen Posten, Beträge für "Dritt­anbieter", falsche Preis­stel­lungen (nicht ange­kün­digte Preis­erhö­hungen oder Fehler im Rech­nungs­system) oder die Berech­nung von Verbin­dungen, die man als "kostenlos" vermutet hatte (z.B. zu Konfe­renz­sys­temen). Streit gibt es oft bei Ange­boten und Verspre­chungen, die dann vom Anbieter (nach Unter­schrift) nicht erfüllt wurden. Weiterer Streit könnte eine vorzei­tige oder (nicht)frist­gerechte Kündi­gung oder ein viel zu lang­samer Internet-Anschluss sein.

Nicht immer kann die Netz­agentur helfen. Manchmal reicht es schon, wenn sie sich kurz zu Wort meldet, weil dem Anbieter dann eine kulante Lösung einfällt. Gute Anbieter brau­chen keine Streit­schlich­tung, weil sie ihre Abläufe so ausge­richtet haben, dass Tarife klar und Leis­tungen verständ­lich und nach­voll­ziehbar sind und somit Konflikte von vorne­herein vermieden werden. Und wenn es doch mal Streit gibt, ist ein danach zufrieden gestellter Kunde die beste Werbung.

Einige Tele­kom­muni­kati­ons­shops haben trotz Lock­down geöffnet. Details dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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