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EU: Apple betreibt unfairen Wettbewerb bei Musik-Apps

Spotify hat mit seinen Vorwürfen gegen Apple die EU-Wett­bewerbs­hüter über­zeugt. Apple verzerre den Wett­bewerb in dem Bereich, stellte die EU-Kommis­sion fest. Der Schritt stellt Apples App-Store-System auch darüber hinaus infrage.
Von dpa /

Die EU-Kommis­sion wirft Apple unfairen Wett­bewerb in seinem App Store auf iPhone und iPad vor. Apple benach­tei­lige andere Anbieter von Musik­strea­ming-Apps, erklärte Wett­bewerbs­kom­mis­sarin Margrethe Vestager heute nach einer Beschwerde des Markt­füh­rers Spotify.

Die Brüs­seler Behörde geht unter anderem dagegen vor, dass die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahl­platt­form abge­wickelt werden müssen. Dabei behält der Konzern 30 oder 15 Prozent der Einnahmen ein. Setzt sich die EU-Kommis­sion durch, würde dies das Geschäfts­modell von Apple für den App Store auch bei anderen Diensten infrage stellen.

Apple sei "Torwächter" und Konkur­rent zugleich

Apple benachteilige andere Anbieter von Musikstreaming-Apps, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nach einer Beschwerde von Spotify Apple benachteilige andere Anbieter von Musikstreaming-Apps, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nach einer Beschwerde von Spotify
Foto: Spotify, Logos: Spotify/Apple, Montage: teltarif.de
Die Wett­bewerbs­hüter zeigten sich besorgt, dass Nutzer von Apple-Geräten höhere Preise für Musik­strea­ming-Abos bezahlen müssten oder einige Abon­nements nicht in ihren Apps kaufen könnten. Sie kamen in ihren vorläu­figen Fest­stel­lungen auch zu dem Schluss, dass Apple eine domi­nie­rende Markt­posi­tion beim Vertrieb von Musik­strea­ming-Anwen­dungen im App Store habe. Der Konzern sei zugleich "Torwächter" und Konkur­rent mit seinem eigenen Dienst Apple Music, betonte Vestager.

Apple nimmt seit dem Start der Down­load-Platt­form 2008 grund­sätz­lich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digi­talen Arti­keln oder Dienst­leis­tungen wie Abos. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt die Kommis­sion auf 15 Prozent - und seit kurzem auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar pro Jahr einnehmen.

Die Unter­suchung der Kommis­sion wurde von einer Beschwerde des Musik­strea­ming-Markt­füh­rers Spotify ange­stoßen, der mit Apple Music konkur­riert. Spotify findet es unfair, dass für Apple beim glei­chen Abo-Preis wegen der App-Store-Abgabe mehr Geld übrig bliebe.

Abos nicht an Apple vorbei kaufen

Die Kommis­sion kam zu dem Schluss, dass die meisten Strea­ming-Anbieter die Gebühr an ihre Kunden mit höheren Preisen weiter­reichten. Spotify etwa bot eine Zeit lang seine Abos in der iPhone-App für 12,99 Euro statt 9,99 Euro pro Monat an. Schon vor einigen Jahren ging der Dienst aber dazu über, statt­dessen iPhone-Kunden das Abon­nement über eine Website zu verkaufen, um der Gebühr zu entgehen. Auch der Video­strea­ming-Dienst Netflix geht diesen Weg.

Bei diesem Modell kommt der zweite Wett­bewerbs­ver­stoß aus Sicht der Kommis­sion zum Tragen: Die Anbieter dürften nicht direkt in der App einen Link zu der Website einbauen, auf der man die Abos an Apple vorbei kaufen kann.

Apple kontert, es würde zum Beispiel auch kein Elek­tronik-Markt Werbung eines Konkur­renten neben den eigenen Preis­schil­dern zulassen. Der iPhone-Konzern verweist auch darauf, dass Spotify seit dem Ausstieg aus In-App-Käufen 2016 mehr als 100 Millionen Abo-Kunden gewonnen habe. Außerdem gebe Spotify die Senkung der Gebühr von 30 auf 15 Prozent nicht an die Kunden weiter.

Spotify ist die klare Nummer 1 im Musik­strea­ming-Geschäft vor Apple. Der in Schweden behei­matete Anbieter hatte zum Ende des vergan­genen Quar­tals 356 Millionen Nutzer, von denen 156 Millionen zahlende Abo-Kunden sind. Der iPhone-Konzern hatte in seinem Dienst Apple Music im Sommer 2019 mehr als 60 Millionen Abo-Kunden - und nannte seitdem keine neuen Zahlen. Apple verzichtet anders als Spotify auf eine Gratis-Version.

Weiterer Streit­fall: Apple Pay

Neben dem Spotify-Fall stehen schon länger Vorwürfe von Banken im Raum, die sich bei kontakt­losem Bezahlen benach­tei­ligt sehen. Sie kriti­sieren unter anderem, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Chip zugreifen könnten.

Apple Pay ist der einzige Weg, um auf iPhones Zugriff auf den NFC-Chip zu bekommen, über den man das Telefon an der Laden­kasse statt einer Bank­karte einsetzen kann. Apple sieht das als tech­nische Lösung, um die Sicher­heit der Zahlungen zu gewähr­leisten und versi­chert, dass jeder, der Zugang zu Apple Pay wolle, ihn auch bekomme.

Ameri­kani­sche Firmen im Visier

Die EU-Wett­bewerbs­hüter nehmen schon seit Jahren ameri­kani­sche Tech­nologie-Platt­formen unter die Lupe. Gegen Google verhängte Vestager in drei Verfahren Bußgelder von insge­samt 8,25 Milli­arden Dollar. Dabei ging es unter anderem um das Smart­phone-System Android und die Shop­ping-Suche mit Artikel-Ange­boten.

Bei Amazon geht die Kommis­sion der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händ­lern konkur­riert, die seine Platt­form nutzen. Nach dem vorläu­figen Ergebnis von Unter­suchungen der EU-Kommis­sion miss­braucht das ameri­kani­sche Unter­nehmen seine Markt­macht und verstößt damit gegen Kartell­vor­schriften.

Wenn Unter­nehmen gegen die Wett­bewerbs­vor­schriften der EU verstoßen, riskieren sie Geld­bußen von bis zu zehn Prozent ihres welt­weiten Jahres­umsatzes. Das Problem bei solchen Strafen ist jedoch: Sie werden erst nach jahre­langer Unter­suchung verhängt und gehen danach oft weitere Jahre durch Gerichts­instanzen. Mögliche Konkur­renten exis­tieren dann viel­leicht nicht mehr.

Apple ist in dieses Jahr mit starken Zahlen gestartet, Zugpferd ist das iPhone. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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