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Grundsätzlich = es gibt Ausnahmen :-)


09.10.2012 16:42 - Gestartet von JStefan
Juristendeutsch heisst "Grundsätzlich", dass es Ausnahmen gibt.

Kosten der Portierung müssen grundsätzlich beglichen werden
Aha! Hört hört! Das ist ja mal was neues - "Grundsätzlich".
Zu jedem Grundsatz kennt der Jurist Ausnahmen, siehe Wikipedia, "Grundsatz". Das hat sich schonmal anders angehört.
So lässt es inzwischen auch hier die Bundesnetzagentur durchblicken, dass ein Prozess gegen Telogic juristisch zugunsten der Kunden abliefe.

in den anderen beläuft sich das Entgelt in der Regel auf maximal 10 Euro.
Falsch! 3,80 Euro ist es in den meisten anderen. Nur in den Niederlanden bis zu 9.

Röslers Bundesnetzagentur , von einem F.D.P.-geführten Bundesministerium beaufsichtigt und zur großunternehmensfreundlichen Umsatz-Propaganda vergattert (sinngemäss: "Bitte zahlen Sie den Portierungszoll - Ihr Team Anbieterwechsel", igitt! Seit wann soll denn eine Bundesnetzagentur als Double die Stunts für die Unternehmen machen?) , versucht die Stellung zu halten - aber sie wankt.

Oder anders ausgedrückt: Die gut verborgene Anständigkeit sickert doch langsam durch!

Mein Argument: Wenn und solange die das Portierung nennen, und so nenne ich nur freiwillig vom Kunden veranlasste Vorgänge, zahle ich nicht! Ich will nur mein Recht an der Rufnummer unbeeinträchtigt ausüben.

Mein Vorbild, die Griechen und ihre Widerstandsbewegung "ich bezahle nicht"!!
Kinima den plirono, deutsch: Bewegung "Ich bezahle nicht" :-)))

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/e/e5/Denplirono1.png
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinima_Den_Plirono


http://de.wikipedia.org/wiki/Kinima_Den_Plirono
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[1] Marc Kessler antwortet auf JStefan
09.10.2012 17:38
Benutzer JStefan schrieb:
in den anderen beläuft sich das Entgelt in der Regel auf maximal 10 Euro.
Falsch! 3,80 Euro ist es in den meisten anderen. Nur in den Niederlanden bis zu 9.


Im Artikel steht: "(...)in den anderen beläuft sich das Entgelt in der Regel auf maximal 10 Euro. "

Die Aussage "in der Regel auf maximal 10 Euro" ist korrekt. Ich habe hier nicht von einem Durchschnitt o.ä. gesprochen.


Viele Grüße,

Marc Kessler
(teltarif.de)
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[1.1] JStefan antwortet auf Marc Kessler
10.10.2012 10:49
Hallo Marc,

wo bitte in Europa kostet denn die Portierung 10 Euro?

LG Stefan
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[1.1.1] tosho antwortet auf JStefan
11.10.2012 17:29
Benutzer JStefan schrieb:
Hallo Marc,

wo bitte in Europa kostet denn die Portierung 10 Euro?

Mein Gott, nun höre doch mal auf Haare zu spalten.
Wie du uns ja sehr schön erklärt hast gibt es bei allen Grundsätzen auch Ausnahmen. Soweit mir bekannt gilt das auch für die Regel. Da gibt's sogar extra eine Redensart für :)

Und nu lass mal Gut sein.
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[1.1.2] Christian_Wien antwortet auf JStefan
15.10.2012 12:00
Benutzer JStefan schrieb:
Hallo Marc,

wo bitte in Europa kostet denn die Portierung 10 Euro?

LG Stefan

€ 10,-- dürfte wohl eher eine Ausnahme sein.
In Österreich kostet eine komplette Portierung € 19,--.
Dabei sind zuerst € 4,-- für die sog. NÜV-I fällig; dies ist ein Informationsblatt des abgebenden Netzbetreibers, in dem sämtliche noch zum Stichtag offenen Kosten (z.B. bis zum Ende einer vereinbarten Mindestvertragsdauer) aufgeführt sind und welche u.a. auch einen Code für die spätere Durchführung der Portierung enthält.
Wenn man als Kunden nun tatsächlich (innerhalb der nächsten 3 Monate) portieren will, gibt man diese Information an den gewünschten neuen Netzbetreiber weiter und dieser kann dann mit dem Code die Portierung durchführen und dabei dem Kunden den zweiten Teil der Kosten in Höhe von € 15,-- berechnen.