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M.E. ist das Betrug


17.10.2012 17:57 - Gestartet von ronfein
o2 sollte wissen, dass eine einseitige Vertragsänderung unzulässig ist. Wenn diese zum Nachteil (in irgendeinen Punkt) des Kunden ist, handelt es sich m. E. um gewerbsmässigen Betrug. Sauber kann sich o2 nur durch eine _fristgemässe_ Kündigung von den Tarifen trennen - alles andere ist illegal. Leider ist der Streitwert zu gering, als dass sich ein fähiger Anwalt darum kümmern würde.
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[1] patchwork26 antwortet auf ronfein
17.10.2012 18:19
Erst lesen, dann motzen ...

[...] andererseits wird o2 bei einem Widerspruch des Kunden gegen die Umstellung wohl selbst eine fristgemäße Kündigung des Vertrages ins Auge fassen.

Benutzer ronfein schrieb:
o2 sollte wissen, dass eine einseitige Vertragsänderung unzulässig ist. Wenn diese zum Nachteil (in irgendeinen Punkt) des Kunden ist, handelt es sich m. E. um gewerbsmässigen Betrug. Sauber kann sich o2 nur durch eine _fristgemässe_ Kündigung von den Tarifen trennen - alles andere ist illegal. Leider ist der Streitwert zu gering, als dass sich ein fähiger
Anwalt darum kümmern würde.
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[1.1] ronfein antwortet auf patchwork26
17.10.2012 18:45
Erst verstehen, dann posten. Der Kunde muss gar nichts tun - auch nicht widersprechen. Der Vertrag läuft solange unverändert weiter. Erst wenn o2 die fristgemäße Kündigung ausspricht, kann sich daran etwas ändern.
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[2] bernbayer antwortet auf ronfein
17.10.2012 18:20
Benutzer ronfein schrieb:
o2 sollte wissen, dass eine einseitige Vertragsänderung unzulässig ist. Wenn diese zum Nachteil (in irgendeinen Punkt) des Kunden ist, handelt es sich m. E. um gewerbsmässigen Betrug. Sauber kann sich o2 nur durch eine _fristgemässe_ Kündigung von den Tarifen trennen - alles andere ist illegal. Leider ist der Streitwert zu gering, als dass sich ein fähiger Anwalt darum kümmern würde.
Betrug ist das nicht. Die machen dir nur ein neues Tarifangebot, welches du ablehnen kannst. Allerdimgs werden sie dann in Folge vermutlich den Vertrag fristgemäß kündigen. Dieses Recht steht Ihnen auf jedem Fall zu. Daß sie durch diese Hauruck-Aktion Kunden verlieren werden davon kann man ausgehen.
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[2.1] ronfein antwortet auf bernbayer
17.10.2012 18:50
Doch es ist Betrug, wenn wie geschrieben eine einseitige Vertragsänderung durchgeführt werden soll. Es wäre nicht das erste Mal im TK-Bereich, dass Kunden ungewollt der Vertrag einfach umgestellt wird. Richtig ist: fristgemäße Kündigung aussprechen und dann dabei einen neuen Vertrag (mit geänderten Konditionen) zwecks Neuabschluss zu unterbreiten. Falls der Kunde nichts tut, endet der alte Vertrag zum normalen Vertragsende. Das können im Extremfall knapp 15 Monate später sein.
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[2.1.1] stefanniehaus antwortet auf ronfein
17.10.2012 19:14
Dann nimm dir am besten mal ein Wörterbuch und schlage das Wort Betrug nach. Du kennst es ja anscheinend selbst nicht ;-)
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[2.1.1.1] Betrug
ronfein antwortet auf stefanniehaus
17.10.2012 19:30
Was will uns dein Beitrag sagen? Wörterbuch ist völlig uninteressant - StGB §263 eher.
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[2.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf ronfein
17.10.2012 19:32
Auch den § hast du dir ja offensichtlich garnicht durchgelesen.
Hättest du das gemacht, würdest du selbst merken, dass der hier vorliegende Fall garnichts mit dem § zu tun hat.
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[2.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf stefanniehaus
17.10.2012 19:35
Ich kann für Deine Unfähigkeit leider nichts, den Zusammenhang auch nach meinem Eingangsposting nicht zu erkennen.
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[2.1.1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf ronfein
17.10.2012 19:42
Ich kann leider auch nichts dafür, wenn du nicht fähig bist Gesetzestexte zu verstehen -.-
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[2.1.1.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf stefanniehaus
17.10.2012 20:12
Vielleicht verstehst Du diese Ausführungen besser?

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/

In jedem Fall verbreite ich im Gegensatz zu Dir keine Lügen. Du bist in diesem Thread ein notorischer Lügner.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf ronfein
17.10.2012 20:25
Bevor du andere fälschlicherweise als Lügner bezeichnest, solltest du vielleicht erstmal der Allgemeinheit erklären wo hier eine Täuschung vorliegt.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf stefanniehaus
17.10.2012 21:10
Benutzer stefanniehaus schrieb:
Bevor du andere fälschlicherweise als Lügner bezeichnest,
Du bekommst wohl gar nichts mehr mit, was Du selbst tust?
Z.B. die von Dir hier aufgestellte Behauptung entspricht nicht den Tatsachen:
Auch den § hast du dir ja offensichtlich garnicht durchgelesen.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf ronfein
17.10.2012 21:14
Mit deutschen Gesetzen hast dus irgendwie nicht so...
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf stefanniehaus
17.10.2012 21:18
Was haben Deine Lügen mit deutschen Gesetzestexten zu tun?
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2] Clemens S antwortet auf ronfein
17.10.2012 20:25
Gott sei Dank muss man noch studieren, um Anwalt zu werden. Wenn ich mir diese lächerlichen Antworten anschaue, die aus gegoogeltem "Wissen" beruhen, wird mir ganz schlecht... Jedenfalls handelt es sich hier keineswegs um Betrug.

Clemens
(Fachanwalt für Strafrecht)
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2.1] ronfein antwortet auf Clemens S
17.10.2012 20:44
3 Anwälte, 5 Meinungen.
Ob es im konkreten Fall Betrug ist, kommt schlussendlich m.E. nur auf die Formulierung an. Die sind meinen Erfahrungen nach, aber nicht selten so formuliert, dass es schlussendlich m.E. Betrug ist.

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[2.1.1.1.1.1.1.1.3] TheWishMaster antwortet auf ronfein
17.10.2012 20:27
Ich bin zwar kein Fachanwalt für Strafrecht.

Aber wenn du schon auf § 263 StGB rekurrierst, frage ich mich doch gerade, wo in dem Verhalten von o2 die von § 263 StGB verlangte Täuschung liegen soll!?
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[2.1.1.1.1.1.1.1.3.1] ronfein antwortet auf TheWishMaster
17.10.2012 20:54
Die Täuschung wird - ohne genaue Textkenntnis nur eine Vermutung - darin bestehen, dass die Behauptung aufgestellt wird, dass sich der Vertrag vor Vertragsende ohne Widerspruch des Kundens ändern würde - pacta sunt servanda. Die Vermögensbereicherung wird - ohne genaue Tarifkenntnis nur eine Vermutung - darin bestehen, dass der Kunde bei gleicher Nutzung u.U. mehr bezahlt. Was ich hier als "Vermutung" gekennzeichnet habe, ergibt sich implizit aus den Formulierungen im Artikel.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1] stefanniehaus antwortet auf ronfein
17.10.2012 20:59
"dass die Behauptung aufgestellt wird, dass sich der Vertrag vor Vertragsende ohne Widerspruch des Kundens ändern würde"

Die Behauptung ist ja auch korrekt. Das ist keine Täuschung.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.3.1.2] TheWishMaster antwortet auf ronfein
17.10.2012 21:00
Das ist für mich nicht verständlich. Es trifft doch zu, dass sich der Vertrag ändert, wenn der Kunde nicht widerspricht. Denn o2 ändert doch tatsächlich den Vertrag.

Es mag sein, dass sie sich dabei vertragsbrüchig verhalten, wenn es keine Grundlage gibt, die o2 zu seinem Verhalten berechtigt. Eine Täuschung kann ich aber darin nicht erkennen, wenn die tatsächlichen Angaben - und nicht die rechtlichen Bewertungen - von o2 zutreffend sind.

Benutzer ronfein schrieb:
Die Täuschung wird - ohne genaue Textkenntnis nur eine Vermutung - darin bestehen, dass die Behauptung aufgestellt wird, dass sich der Vertrag vor Vertragsende ohne Widerspruch
des Kundens ändern würde - pacta sunt servanda.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.3.1.2.1] ronfein antwortet auf TheWishMaster
17.10.2012 21:08
Benutzer TheWishMaster schrieb:
Das ist für mich nicht verständlich. Es trifft doch zu, dass sich der Vertrag ändert, wenn der Kunde nicht widerspricht.
Denn o2 ändert doch tatsächlich den Vertrag.

Nope der Vertrag ändert sich nicht ohne Zutun des Kunden - pacta sunt servanda. Nur weil ein Vertragspartner den Vertrag nicht mehr einhalten will und vertragsbrüchig wird, ändert sich der Vertrag trotzdem nicht.
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[…1.1.1.1.1.1.1.3.1.2.1.1] stefanniehaus antwortet auf ronfein
17.10.2012 21:12
Natürlich kann sich der Vertrag ändern. Und dadurch ergibt sich dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, das o2 ja auch einräumt.
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[…1.1.1.1.1.1.1.3.1.2.1.2] Telly antwortet auf ronfein
17.10.2012 21:21
Nope der Vertrag ändert sich nicht ohne Zutun des Kunden - pacta sunt servanda. Nur weil ein Vertragspartner den Vertrag nicht mehr einhalten will und vertragsbrüchig wird, ändert sich der Vertrag trotzdem nicht.

Da stimme ich Dir zu! Aber die Art und Weise wie o2 hier versucht, es dem Kunden anders zu verkaufen, ist schon eine Sauerei!

Warum hat o2 nicht die Eier in der Hose und kündigt den Vertrag fristgerecht? Warum unterbreiten sie nicht ein neues Angebot in Verbindung mit dieser Kündigung?

Zuviel Angst, dass die Kunden abspringen? Aber die Erfahrung seitens o2 ist wohl leider so, dass zuviele sich so ein Verhalten gefallen lassen und die Tarifumstellung stillschweigend akzeptieren werden.

Sollte es meinen Genion S ohne GG treffen, zudem ich vor 3 Monaten meine Festnetznummer der Telekom hinportiert habe, wäre ich wirklich sehr sauer. Was ich dann wie tun werde, weiß ich aber noch nicht.

Da ich unter dieser Kundennummer 3 Mobilfunkverträge laufen habe, hoffe ich darauf, dass ich keine Kündigung erhalten werde.

Alleine auch schon die Begründung ist aberwitzig. Man stellt um, weil man angeblich Altverträge aus dem System haben will und bietet als Ersatz ebenfalls einen Tarif an, den man offiziell schon lange nicht mehr erhalten kann.

@o2: Gehts noch?

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.3.1.2.1.2.1] Markus78224 antwortet auf Telly
17.10.2012 21:39
Benutzer Telly schrieb:

Warum hat o2 nicht die Eier in der Hose und kündigt den Vertrag fristgerecht? Warum unterbreiten sie nicht ein neues Angebot in Verbindung mit dieser Kündigung?

Ist das nicht ein bisschen Weltfremd? Wann hat zuletzt dein Strom/Gasanbieter deinen Vertrag gekündigt und Dir gleichzeitig ein neues Vertragsangebot mitgeschickt. Oder wann hat Dein Vermieter dir das letzte mal die Wohnung gekündigt und Dir gleichzeitig einen neun Mietvertrag mit höherer Miete beigelegt.

Kennst Du eine gewinnorientierte Organisation die das so handhabt? Ich nicht.
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[…1.1.1.1.1.3.1.2.1.2.1.1] ronfein antwortet auf Markus78224
17.10.2012 21:49
Es geht hier nicht um die Erhöhung einzelner Entgelte. Mein Vermieter hat mir aber noch nicht vorgeschlagen, in eine andere Wohnung zu ziehen, welche nur noch 4 statt 5 Zimmer hat. Und mein Gasversorger hat die Versorgung von Erdgas nicht durch Versorgung von Flüssiggas ersetzt...
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[…1.1.1.1.3.1.2.1.2.1.1.1] Markus78224 antwortet auf ronfein
17.10.2012 22:05
Ich halte das durchaus für vergleichbar. O2 möchte für eine Leistung (Grundgebühr + Minutengebühr + Internet) zukünftig mehr Geld. Das ist durhaus vergleichbar mit einer Mieterhöhung.
O2 nimmt Dir ja durch die Tarifumstellung auch nichts weg. Du darfst weiterhin telefonieren und SMS senden wenn Du mehr als bisher dafür bezahlst.
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[…1.1.1.3.1.2.1.2.1.1.1.1] Telly antwortet auf Markus78224
17.10.2012 22:14
O2 nimmt Dir ja durch die Tarifumstellung auch nichts weg. Du darfst weiterhin telefonieren und SMS senden wenn Du mehr als bisher dafür bezahlst.

Ja ich schreibe o2 einen Brief, dass ich ab Januar für mein Paket 5 Euro weniger bezahle. Ich begründe das damit, dass ich Ihnen ja nicht verbiete, mir die Leistung weiterhin zur Verfügung zu stellen, wenn sie dafür weniger von mir kassieren.

Das sollte nach Deiner Definition klappen.

Telly
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[…1.1.3.1.2.1.2.1.1.1.1.1] telefonlaie antwortet auf Telly
18.10.2012 10:14
Benutzer Telly schrieb:
Ja ich schreibe o2 einen Brief, dass ich ab Januar für mein Paket 5 Euro weniger bezahle. Ich begründe das damit, dass ich Ihnen ja nicht verbiete, mir die Leistung weiterhin zur Verfügung zu stellen, wenn sie dafür weniger von mir kassieren.

Das sollte nach Deiner Definition klappen.

Hallo Telly,

dieser Ankündigung kann o2 genauso wiedersprechen wie die betroffenen Kunden der Tarifumstellung.
Vermutlich würden Sie aber gar nicht reagieren und die Angelegenheit eskalieren lassen;)

Insofern regen sich natürlich alle zu Recht auf!
So sollte man nicht mit seinen Kunden umgehen, aber das sind wir ja leider gewohnt.

Rechtlich sehe ich keine Probleme in dem Vorgehen, wer als betroffener anderer Ansicht ist sollte das rechtlich klären lassen.

Im Hinblick auf Kundenbindung und -zufreidenheit benimmt sich o2 aber wieder wie ein Elefant im Porzellanladen, vorallem da die offiziellen Verlautbarungen wieder nur verklausuliert und und unklar erfolgen. Wenn sollten Sie die Eier in der Hose haben klar zu sagen wir stellen Tarif x, y und z ein, da diese (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr wirtschaftlich sind.
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[…1.1.1.3.1.2.1.2.1.1.1.2] elpasa antwortet auf Markus78224
20.10.2012 06:45
>wenn Du mehr als bisher dafür bezahlst.

Das müsste im Einzelfall erst einmal analysiert werden. Ist es nicht so dass die Tarife vor allem in dem letzten drei vier Jahren nach unten gesunken sind?
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[…1.1.1.1.1.3.1.2.1.2.1.2] Telly antwortet auf Markus78224
17.10.2012 21:50
Wann hat zuletzt dein Strom/Gasanbieter deinen Vertrag gekündigt und Dir gleichzeitig ein neues Vertragsangebot mitgeschickt.

Das kann man so nicht miteinander vergleichen. Mein Stromanbieter kam bisher nicht auf die Idee, jemandem mit einem "Single-Haushalt"-Tarif auf einen Familientarif umzustufen, wo plötzlich ganz andere Mengen an Mindestnutzung war. Es ist ein Unterschied, ob ich pro KW/h was mehr bezahlen soll oder plötzlich ganz andere Tarifmerkmale gelten.

Kennst Du eine gewinnorientierte Organisation die das so handhabt? Ich nicht.

Andersherum wird ein Schuh draus. Ich kenne außer windigen Mobilfunkanbietern niemanden, der einen einfach mal in einen anderen Tarif steckt. Diese Widerspruchs"lösung" ist einfach eine Frechheit. Was ist, wenn ein Brief verloren geht oder jemand einen langen Urlaub macht? Der wird dann einfach in einen anderen Tarif gesteckt - und kann auf jedenfall ja schon mal im Verlustfalle des Briefes, rein gar nichts wissen und reagieren.

Würden sie fristgerecht kündigen; wäre es immer noch nicht schön; aber dann hätte ich für das "gewinnorientierte" Denken Verständnis. Aber die Art und Weise wie das hier wieder abläuft, ist unglaublich frech.

Telly
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[…1.1.1.1.3.1.2.1.2.1.2.1] chickolino antwortet auf Telly
17.10.2012 22:16
@Telly
Andersherum wird ein Schuh draus. Ich kenne außer windigen Mobilfunkanbietern niemanden, der einen einfach mal in einen anderen Tarif steckt. Diese Widerspruchs"lösung" ist einfach eine Frechheit. Was ist, wenn ein Brief verloren geht oder jemand einen langen Urlaub macht? Der wird dann einfach in einen anderen Tarif gesteckt - und kann auf jedenfall ja schon mal im Verlustfalle des Briefes, rein gar nichts wissen und reagieren.

Würden sie fristgerecht kündigen; wäre es immer noch nicht schön; aber dann hätte ich für das "gewinnorientierte" Denken Verständnis. Aber die Art und Weise wie das hier wieder abläuft, ist unglaublich frech.

Ja, das Problem wird sich sicher bei einigen geben.

Der Brief kommt nicht an - es wird umgestellt und dann kommt der grosse Ärger.

Ich hatte mal eine Strompreiserhöhung und der Brief kam nicht an . . .

tja, letzenendes war es ein haufen lauferei. Zum schluss musste ich noch einen anwalt einschalten, aber letztenendes kam heraus, das mein alter strompreis weitergalt.

Irgendwann kam die "Jahresendabrechnung" und dort wurde mir erstmal offiziell etwas von höheren Preisen geschrieben.

Nach den AGB des Stromanbieters wird eine Änderung dann erst nach weiteren 6 wochen (nach der kenntnisnahme) wirksam.

Tja und so kam es das meine Strompreiserhöhung erst zum Datum 6 Wcohen nach der Jahresendabrechnugn gültig erhöhrt werden konnte.

Letzenendes stelle ich es mit beim mobilfunkanbieter genauso vor.

Wenn der Brief nicht ankommt, dann gilt erstmal das alte weiter. Ob der anbieter es in seinem system auf einen neuen tarif umstellt ist eigentlich unerheblich, denn es kommt darauf an das das ganze beim kunden ankommt.

Letzenendes müßte der Mobilfunkanbieter dann (analog zu meinem Strompreiserhöhungsfall) alles wieder "umrechnen" auf den alten Tarif und dann ggf. seitens des Mobilfunkanbieters eine kündingn aussprechen . . .

Ein Haufen Lauferei ist es (für den Kunden) auf jedem Fall.
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[…1.1.1.1.1.1.1.3.1.2.1.3] TheWishMaster antwortet auf ronfein
17.10.2012 21:27
Ich muss mich entschuldigen. Ich war ungenau:

Der Vertrag wird auch nicht geändert. Da hat o2 auch niemals behauptet. Es wird lediglich der Tarif umgestellt. Genau das hat o2 auch behauptet, nicht mehr und nicht weniger.

Diese Behauptung ist aber auch zutreffend, weil o2 - auch wenn möglicherweise wider des Vertrages - den Tarif der betroffenen Kunden tatsächlich umstellt.

Also noch einmal die Frage: Wo liegt die Täuschung, wenn o2 nur eine Maßnahme behauptet, die tatsächlich durchgeführt wird, auch wenn sie vertragsbrüchig ist?

Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer TheWishMaster schrieb:
Das ist für mich nicht verständlich. Es trifft doch zu, dass sich der Vertrag ändert, wenn der Kunde nicht widerspricht. Denn o2 ändert doch tatsächlich den Vertrag.

Nope der Vertrag ändert sich nicht ohne Zutun des Kunden - pacta sunt servanda. Nur weil ein Vertragspartner den Vertrag nicht mehr einhalten will und vertragsbrüchig wird, ändert sich
der Vertrag trotzdem nicht.
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[…1.1.1.1.1.1.3.1.2.1.3.1] ronfein antwortet auf TheWishMaster
17.10.2012 21:31
Der Grundtarif ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Eine einseitig durchgeführte Tarifumstellung ist wohl illegal und somit nichtig.
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[…1.1.1.1.1.3.1.2.1.3.1.1] TheWishMaster antwortet auf ronfein
17.10.2012 21:48
Die Tarifumstellung ohne Zustimmung des Kunden dürfte wohl vertragswidrig und deshalb zu korrigieren sein, ja.

Aber eine Täuschung und damit ein Betrug ist es deswegen noch lange nicht.

Im Übrigen bin ich ohnehin der Meinung, dass nicht jedes inakzeptable Verhalten von Mobilfunkunternehmen strafwürdiges Unrecht ist. Immerhin haben die Kunden bei einem Vertragsbruch jedenfalls noch die Keule der Zivilgerichtsbarkeit, oder!?

Benutzer ronfein schrieb:
Der Grundtarif ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Eine einseitig durchgeführte Tarifumstellung ist wohl illegal und
somit nichtig.
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[…1.1.1.1.3.1.2.1.3.1.1.1] ronfein antwortet auf TheWishMaster
17.10.2012 21:52
Benutzer TheWishMaster schrieb:
Unrecht ist. Immerhin haben die Kunden bei einem Vertragsbruch jedenfalls noch die Keule der Zivilgerichtsbarkeit, oder!?

Bei den Streitwerten ein nicht mal stumpfes Schwert. Kein ernst zu nehmender Anwalt wird wegen der paar Euro-Streitwert ein solches Mandat jubelnd annehmen.
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[…1.1.1.3.1.2.1.3.1.1.1.1] TheWishMaster antwortet auf ronfein
18.10.2012 07:24
Bei solchen Streitwerten dürfte sich die Sache vor dem Amtsgericht abspielen. Dort besteht aber kein Anwaltszwang. Die Naturalpartei kann selbst auftreten.

Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer TheWishMaster schrieb:
Unrecht ist. Immerhin haben die Kunden bei einem Vertragsbruch jedenfalls noch die Keule der Zivilgerichtsbarkeit, oder!?

Bei den Streitwerten ein nicht mal stumpfes Schwert. Kein ernst zu nehmender Anwalt wird wegen der paar Euro-Streitwert ein
solches Mandat jubelnd annehmen.
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[…1.1.1.3.1.2.1.3.1.1.1.2] Telefonschlumpf antwortet auf ronfein
20.10.2012 08:41
Benutzer ronfein schrieb:

Bei den Streitwerten ein nicht mal stumpfes Schwert. Kein ernst zu nehmender Anwalt wird wegen der paar Euro-Streitwert ein solches Mandat jubelnd annehmen.

Aber die Verbraucherzentralen würden sich dieser Sache hoffentlich annehmen.
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[3] Nachdenken antwortet auf ronfein
17.10.2012 21:31
...wenn blinde vom licht sprechen... ;-))

§ 263 erfordert:
1) rechtswidrigen Vermögensvorteil
2) die Vermögensschädigung eines anderen, durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, die einen Irrtum erregt oder unterhält

o2 schlägt den betroffenen kunden einen tarifwechsel vor oder entläßt die entspr. kunden aus dem vertrag (so habe ich die meldung verstanden.

dieses vorgehen hat nun GAR NICHTS mit den tatbestandsmerkmalen des §263 zu tun!!!

@ronfein: bitte halt einfach die füße still, da du keinerlei juristisches basiswissen besitzt und lausche einfach mal leuten, die hierfür jahre auf der uni verbracht haben und ahnung von der materie haben...
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[3.1] ronfein antwortet auf Nachdenken
17.10.2012 21:38
1. habe ich nur meine persönliche Meinung wiedergegeben ohne dabei besonders auf den §263 StGB abzuzielen
2. bin ich trotzdem der Meinung, dass die erforderlichen Merkmale des StGB erfüllt sind
3. selbst wenn 2. nicht erfüllt sein sollte, ist es mehr als wahrscheinlich, dass das im Artikel beschriebene Vorgehen illegal ist

Wenn es anders sein sollte, wozu sollen dann Verträge mit Tarifbeschreibungen und MVLZ und Kündigungsfristen gut sein? Nur der Kunde hat sich daran zu halten? Der Anbieter hat freie Hand Tarifbestandteile nach eigenem Gutdünken zu ändern? Wohl eher nicht.
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[3.1.1] Nachdenken antwortet auf ronfein
17.10.2012 21:47
Benutzer ronfein schrieb:
1. habe ich nur meine persönliche Meinung wiedergegeben ohne dabei besonders auf den §263 StGB abzuzielen

durch die nennung des betrugsvorwurfs hast du eindeutig auf §263 abgezielt!

2. bin ich trotzdem der Meinung, dass die erforderlichen Merkmale des StGB erfüllt sind 3. selbst wenn 2. nicht erfüllt sein sollte, ist es mehr als wahrscheinlich, dass das im Artikel beschriebene Vorgehen illegal ist

auch hier wieder "illegal": Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens.

ich sehe keine rechtliche vorschrift, die o2 entgegenstehen würde. mithin ist das vorgehen o2s mE legal!


Wenn es anders sein sollte, wozu sollen dann Verträge mit Tarifbeschreibungen und MVLZ und Kündigungsfristen gut sein? Nur der Kunde hat sich daran zu halten? Der Anbieter hat freie Hand Tarifbestandteile nach eigenem Gutdünken zu ändern? Wohl eher nicht.

die beschriebenen tarife sind mE SO ALT, daß wohl keiner der kunden noch innerhalb der MVLZ ist. die werden alle in der "automatischen verlängerung" sein, die idR 1-3 monate läuft, daher KEIN "gutdünken", KEINE Willkür.
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[3.1.1.1] ronfein antwortet auf Nachdenken
17.10.2012 22:01
Benutzer Nachdenken schrieb:
Benutzer ronfein schrieb:
1. habe ich nur meine persönliche Meinung wiedergegeben ohne dabei besonders auf den §263 StGB abzuzielen

durch die nennung des betrugsvorwurfs hast du eindeutig auf §263 abgezielt!

Das ist Dein Interpretation, welche falsch ist. Betrug ist kein ausschliesslich im StGB gebräuchlicher Begriff.

ich sehe keine rechtliche vorschrift, die o2 entgegenstehen würde. mithin ist das vorgehen o2s mE legal!
>
Schön dann sind wir unterschiedlicher Meinung. Wozu sind dann Deiner Meinung nach Verträge gut, wenn es Deiner Meinung nach legal ist, diese nicht einzuhalten.

die beschriebenen tarife sind mE SO ALT, daß wohl keiner der kunden noch innerhalb der MVLZ ist. die werden alle in der "automatischen verlängerung" sein, die idR 1-3 monate läuft, daher KEIN "gutdünken", KEINE Willkür.
>
Zu Deiner Information: das können knapp 15 Monate Laufzeit bei fristgerechter Kündigung werden. Warum sollte ein Vertrag nicht vertragsgemäß beendet werden?
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[3.1.1.1.1] Robophone antwortet auf ronfein
18.10.2012 04:38
Ich möchte diese streitsüchtige Diskussion nicht vertiefen, da ich davon nicht betroffen bin.

Aber diejenigen, die frustriert sind, sind zu recht frustriert.

Gewohnlich gilt bei den Firmen(auch in der Telekommunikation) in Deutschland der Grundsatz, dass der Altkunde (und das sind doch die Genion-Kunden bei O2) vor Tarifverschlechterungen geschützt, da der Vertrag quasi unverletzliche Vereinbarung zwischen Kunde und Unternehmen ist und unter normalen Umständen unantastbar ist.

O2 möchte plötzlich von seiner Schutzpflichten Abstand halten und Kunden sozusagen verjagen.

Man kann annehmen, dass O2 augrund der Geldsorgen bei der Spanienmutter O2 Espania jedes Cent von den Altkunden herausquetschen will, um den Soll der Spanier zu erfüllen.

Warum ausgerechnet die Altkunden als Opfer ausgesucht wurden, ist mir ein Rätsel.

Ein möglicher Grund wäre zu geringer Umsatz und hohe Bereitstellungskosten intern?

Kann das jemand bestätigen, dass die Genioner zu geringen Umsatz generieren?

Wenn ja, dann hat man praktisch keine Chancen juristisch was zu erreichen und muss dankend abgehen.

Dann verscheucht sozusagen O2 diese Kunden, um die Einnahmen zu optimieren.

Jetzt ist natürlich die Bemerkung der Teltarif-Redaktion sehr wichtig,dass die Betroffenen Kunden <1 % der Gesamtkunden betragen.

Warum? Weil dann der Anbieter Millionen Genionkunden anschreiben müsste und viel Aufwand und Kollektivklagen als mögliche Gegenoffensive der frustrierten Kunden sehr wahrscheinlich die Folge gewesen wäre.

Aber bei <1 % ist o2 in bester Position und kann alle verjagen.

Deshalb ist es vernünftig die Teltarif-Redaktion als Schlichter in dieses Konflikt einzubeziehen und den Verbleib in diesem Tarif ohne Aufpreis zu erbeten.

Das Kostenargument im Falle des Gerichtsstreits würde den Richter 100%-ig auf die Seite der O2 ziehen lassen.

Bettet den Teltarif da mit O2 zu verhandeln.

Möglicherweise möchte O2 die Kunden abzuschrecken, damit sie mehr Umsatz bringen oder hier liegt sogar Anfeindung gegenüber diesen Kunden vor?

Welche Vorteile habt Ihr gehabt, so, dass O2 ausser sich ist?

Hoffentlich können sie mit Hilfe von Teltarif da noch Kompromiss und Verbleib bei O2 erreichen. Viel Glück!
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[3.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf Robophone
18.10.2012 08:56
Gewöhnlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Darum geht es. o2 versucht m.E. durch Täuschung der Kunden, diesen einen für den Kunden mit Nachteilen verbundenen Vertrag unterzuschieben.