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Private Verkäufer


29.01.2013 19:49 - Gestartet von industrieclub
Mal ganz naiv in die Runde geworfen (ohne den Thread gelesen zu haben): Musste nicht jedermann von je her für jede (geldwerte) Zusicherung haften, da alles andere schlichtweg den Betrugstatbestand erfüllen würde? So ha`m wir das jedenfalls mal in der Schule gelernt. Aber das scheint offensichtlich nicht mehr so selbstverständlich zu sein - obwohl es mir nach wie vor einleuchtet.
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[1] twix antwortet auf industrieclub
29.01.2013 20:21
Betrug ist es erst, wenn Vorsatz nachweisbar ist.

Grundsaetzlich hast du aber Recht. Zugesicherte Produkteigenschaften, welche der Artikel aber dann doch nicht hat ("funktioniert einwandfrei"), berechtigen, denKauf rückgängig zu machen.