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Mitstörerhaftung ?


20.10.2012 22:21 - Gestartet von spunk_
Benutzer matthias.maetsch schrieb:

surfen. Jedes WLAN-Gerät hat eine andere Mac-Adresse. Die ist übrigens mit wenig Aufwand auch änderbar, was einige findige Hacker sicher ausnutzen werden...


http://www.tecchannel.de/netzwerk/wlan/2035978/clevere_wlan_tipps_fuer_windows/index5.html
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[] peanutsger antwortet auf
20.10.2012 23:29
Benutzer matthias.maetsch schrieb:
Auch wenn es "nur" 30 Minuten sind - wie prüft KD die Identität des Nutzers? Und falls nicht, wie gehen sie mit der Frage der Mitstörerhaftung um?

In Zeiten, wo jedes Cafe in Deutschland kriminalisiert wird, welches seinen Gästen einen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, ist das ja wohl die wichtigste Frage. In den Publikationen von KD, MABB und in den Medien selbst ist kein Wort davon zu finden.



Diese Aussagen von KD befinden sich dort, wo das Angebot für WLAN-Anbieter steht:

" Der Internetzugang ist für den Nutzer nur über die Hotspot-Login-Seite möglich. Hier werden dem Kunden Nutzungsbedingen erklärt und er muss diesen eindeutig zustimmen.
Bei jedem surfenden Kunden speichert die Hotspot-Lösung die MAC-Adesse innerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitrahmens und erlaubt die eindeutige Identifizierung des mobilen Endgerätes.
Kabel Deutschland kümmert sich um urheberrechtliche Abmahnungen beim Hotspot-Angebot. Bitte wenden Sie sich im Fall einer urheberrechtlichen Abmahnung unverzüglich an unsere kostenlose Service-Hotline."

Fundstelle: www.kabeldeutschland.de/hotspot/index.html
Dort auf das kleine "i" neben "Rechtskonformer Betrieb und Freistellung von der Störerhaftung" gehen.