Oh Mann, ernsthaft, Du hast nicht gemerkt, dass dies eher scherzhaft gemeint war?
Dass Du meinen Beitrag ernsthaft kommentierst zeigt vielleicht, dass die Gerichte in Zukuft tatsächlich das Arbeitsgedächtnis des Gehirns als eine Art "Arbeitsspeicher" betrachten könnten. Sorry falls ich hier einigen Abmahn-Anwälten zusätzliche Infos für deren Argumentation gegeben habe.
In den Neurowissenschaften arbeitet man ja an "Schnittstellen" am Gehirn (siehe Publikationen zu Brain-Computer-Interfaces, BCI). Vielleicht ist es ja bald möglich, eine externe Festplatte zu verwenden, um den Arbeitsspeicher des Gehirns zu vergrößern bzw. Daten auszutauschen. Eine Zukunftsvision - aber vielleicht ja eines Tages Realität.
Benutzer x3Ray schrieb:
Mit dieser Argumentation müsstest du es verbieten, dass Kinobesucher über einen Film reden, den sie gesehen haben, da sie dadurch ja den Film weitergeben.
So ein Bullshit...
Benutzer VodafoneKunde schrieb:
Nochmal zum Urheberrecht und Streaming: Das Gericht sollte immer auch die Argumentation hinzuziehen, dass beim Streaming neben der Kopie im RAM des Computers auch eine temporäre Kopie im Arbeitsgedächtnis-Speicher des menschlichen Gehirns entsteht. Während die Kopie im RAM nur für eine sehr kurze Zeit vorhanden ist, persistiert die Kopie im Arbeitsgedächtnis u.U.
mehrere Tage, ja sogar manchmal Wochen.