Benutzer Warmaster schrieb:
Benutzer ippel schrieb:
Wo habe ich das getan? Der BGH hat ein allgemeingültiges Urteil zur Frage der Haftbarkeit von Jugendlichen bei Schädigungen Dritter gesprochen. Dabei ist es vollkommen egal, wodurch die Schädigung eingetreten ist oder wie sie sich auswirkt. Ob er nun einen Song weiterverbreitet oder ein Hochaus anzündet ist dabei vollkommen egal.
Es mag einige Leute überraschen, aber auch der BGH kann Einzelfallentscheidungen treffen bzw. diese auf einen bestimmten Bereich beschränken.
In diesem Fall geht es um das Verhalten eines Kindes im Internet. Eine Belehrung der Eltern ist hier selbstverständlich absolut ausreichend. Die Eltern müssen nicht per se davon ausgehen, dass das Kind sich jeglichem Verbot widersetzt.
Wenn die Eltern sagen, dass ein Kind kein Hochhaus anzünden darf, es dies aber dennoch tut, haften die Eltern selbstverständlich schon. Die beiden Fälle sind auch überhaupt nicht miteinander vergleichbar, und die Konstante, die du hier zu konstruieren versuchst, wirkt doch etwas an den Haaren herbeigezogen.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht gilt immer nur für außerhalb des Hauses, hat der BGH schon mehrmas entschieden. Demgegenüber steht, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt ist, wenn die Eltern ihr möglichstes getan haben, um das Kind unter Aufsicht zu lassen.
Ein Beispiel aus Berlin, die Mutter wurde freigesprochen, obwohl das Kind, während sie gemeinsam Hand in Hand auf dem Bürgersteig gegangen sind, mit einem spitzen Gegenstand den Lack eines Autos zerkratzt hat. Das Kammergericht Berlin entschied daraufhin, dass die Mutter nicht schadenersatzpflichtig ist, da mehr Aufsicht, als das Festhalten der Hand auf einem offenen Gehweg nicht bzw.
unverhältnismäßig schwer zu realisieren sei.
Das Gericht hat festgestellt, daß wenn Eltern ihren 13jährigen Sohn ausreichend belehrt haben, sie nicht mehr für seine Handlungen haften. Und er selbst haftet auch nicht.
Eltern haften grundsätzlich nicht für Handlungen, sondern für die Verletzung der Aufsichtspflicht.
Aha. Nun, ich weiß zumindest, daß ein 13jähriger sehr wohl weiß, was richtig und was falsch ist. Das gilt umso mehr, als ihn ja seine Eltern offenbar ausdrücklich darauf hingewiesen haben wollen, daß er keine Songs weiterverbreiten darf.
Achso, du weißt das? Ich kann dir auf Anhieb 20 Kinder in dem Alter nennen, die kaum wissen, was richtig und was falsch ist. Aber lass uns doch weiter pauschalisieren, das bringt uns bestimmt enorm weiter.
Es ist alles sehr inteessant, wie sie die Sache kommentieren und eine Logik des BGH hineininterpretieren wollen.
Der Fehler von Teltarif lag darin, das er keine genauere Angaben zum Fall mitgeteilt hatte, sondern provokativ angekündigt hatte, dass die Kinder damit als Kriminelle in Zukunft verhaftet werden können, während Eltern immer freigesprochen werden, falls ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft auftreten werden.
Alle haben ein Bisschen von Wahrheit in ihren Interpretationen.
Zunächst rein theoretisch haben natürlich diejenigen Recht, die behaupten, dass Jugendlichen hier in Deutschland zu schlecht oder überhaupt nicht erzogen werden. Weder von den Eltern, noch vom Staat.
Im Sozialismus war es leichter erzogen zu werden als ind er Marktwirtschaft, da dort entweder die Eltern, oder der Staat die Bildungsaufgabe innehatte.
Schafften die Eltern es nicht, dem Kind die Bildung zu vermitteln, schaffte es der Staat. Und zwar wunderbar. Auch in den Staatsinternaten ausgebildete Weisenkinder wurden ausgebildet und haben ein abwechslungsreiches und glückliches Leben in der UDSSR erlebt.Vor ein Paar Jahren hat man einen solchen Rentner im Fernsehen gezeigt, der die Sowjetunion mit besten Worten angedacht hatte. Und er hat öffentlich ausgesagt, dass er dem sowjetischen Staat sehr dankbar ist, dass er ohne die Eltern zu kennen sich in einen vollwertigen Bürger entwickeln könnte und eine Teilhabe an de m gesellschaftlichen Leben gehabt hatte und glücklich geworden ist.
Das nennt man einen Vorsorgestaat, der seine Bildungsaufgaben richtig erfüllt.
Und was haben wir hier in Deutschland?
Hier haben wir einen Gegenteil, der öffentlich gerügt werden soll.
Die Bildungsaufgabe unterliegt ausschliesslich den Eltern, die hiewr oft bildugsfern sind und keine richtige Erziehung dem Nachwuchs mitgeben können.
Der Staat hat sich aus seinem Aufgabenfeld Bildung zunehmend distanziert und trägt dazu bei, dass Deutschland international immer weiter absackt und die Jügendlichen sich verdummen, weil sie nach der Realschule oft nicht richtig rechnen und lesen können.
Genau darum geht es. Die Familie des Betroffenen ist HARZ-IV-Empfänger. Sie leben in Armut.
Das Kind konnte in dieser Familie nicht auf gutes Benehmen belehrt werden, weil es sein eigenes Leben führte und den Eltern gegenüber ungehörig war.
Letzendlich hat es die Musiklieder eines modernen Komponisten aus dem Netz kopiert und formal die Copyrights schon durch illegales Download verletzt. Dann aber hat es seinen Freunden und anderen Dritten auf dem Server zum freien Download angeboten.
D.h hier liegt eine kriminelle Handlung vor die strafrechtlich zu hohen Strafen von 10,000 Euro geführt hätte, falls der Schädiger vlljährig gewesen wäre.
Da aber die Eltern für das Kind grundsätzlich haften, wollte die Klägerseite (Musikindustrie) natürlich den Schadensersatz von den Eltern haben plus Anwaltskosten.
Die Eltern können sich glücklich schätzen, dass sie glimpflich davon gekommen sind.
Die Richter haben beachtet, dass sie arm sind und Harz-IV-Bezieher. Sonst hätten sie zur Kasse gebeten worden.
Dann ist natürlich fraglich, dass die Eltern dem Kind die Weitergabe der illegalen Lieder mündlich untersagt hatten und erforderliche Schutzmassnahmen ergriffen hatten.
Warum ist es fraglich? Weil der Kläger darauf bestanden hat, dass die Eltern dem Kind keine Bildung in dieser Familie vermitteln konnten und daher haftbar werden sollten, weil sie nicht annährend die Bildungspflichten erfüllt hatten.
Das Kind ist im Alter von 13 Jahren halbkriminell geworden, wobei die Eltern zugesehen hatten.
Der Kläger forderte Straf-und-Anwaltskosten vond den Verklagten in Höhe von 5400 Euro.
Diesen Betrag konnten sie nicht auszahlen.
Es ist ein Urteil zum Schutze der armen und dummen Eltern, die ihren Kind nicht erziehen können und sogar Angst von ihm haben, weil er die Eltern schlagen könnte, falls sie ihm was widersprechendes sagen werden.Entscheidend ist Armut und Abhängigkeit vom Staat gewesen.
D.h das Kind haftet nicht, weil es nicht volljährig ist.Die Eltern haften zwar für das Kind, konten dem Richter über Lug und Trug beweisen, dass sie es untersagt hatten, und, dass diese Strafe ihre Existenz bedrohen würde. So wurden auch Sie freigesprochen.
Letzendlich ist es nicht ein Urteil gegen Kinder, damit sie verurteilt werden können, sondern lustigerweise für die halbkriminelle Kinder, damit die Eltern einen Freibrief für Haftungsausschuss bekommen können, falls die Kinder kriminell werden.
Einerseits verstehe ich die leidige Eltern, die ihr Kind nicht unter Kontrolle haben und vor finanziellen Ruin stehen können.
Andererseits verstehe ich die Eltern nicht, warum sie dem Kind die Kriminalisierung durch ihre Passivität erlaubt hatten und nichts gegen ihn unternommen hatten.
Auch den Staat vertthe ich nicht. Sie sehen doch ihre Früchte des Ausstieges von der Bildungsgesellschaft. Die Jugend wird immer dümmer und krimineller.
Entweder schafft der Staat eine normale Bildung und Realschule auf einem überdurchnittlichen Niveau, oder sie wird sich ständig mit halbkriminellen Jugendlichen herumschlagen und neue Akten führen müssen bei der Polizei und Jugendamt.
Noch ein Kritikpunkt an die Eltern.Wenn der Vater Angst vor eigenem Sohn hat, dann ist es ein sehr schlechter Vater. Sie sollten das Kind in Jugendknast sperren, um ihn zu entkriminalisieren.
Das würde ein gesunder und normaler Vater tun, der seinem Sohn das Beste wünscht, sonst degradiert die ganze Familie.