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Paragraph 138 BGB ?


22.11.2012 14:15 - Gestartet von RobbieG
Lesen hier Juristen mit?

Ab welchem Minutenpreis könnte BGB §138 einschlägig sein?

Könnten wir nach §138 (1) bis zur Klärung kostenlos telefonieren :-)

Meinungen?