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Korrektur 1&1 SMS "Flat"


29.11.2012 16:01 - Gestartet von HändyBär
Entgegen der Aussage des Artikels, dass 1&1 sich die außerordentliche Kündigung vorbehält, wenn der Nutzer pro Monat mehr als 3000 SMS versendet, so soll dies schon bei 1000 SMS / Monat geschehen, wenn dies drei Monate in Folge geschieht.

Zitat aus der Antwort-Mail von 1&1:
>>>
Um Missbrauch vorzubeugen, gelten für die SMS-FLAT Option laut unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen:
- Der automatische Versand von SMS ist unzulässig
- Der Versand von SMS an mehr als 50 Empfänger gleichzeitig ist unzulässig
- Die Nutzung der Zusatzdienstleistung mit einem SMS-Modemzugang und/oder mit SMS zu Email oder Fax ist unzulässig.
1&1 geht weiterhin von einer missbräuchlichen Nutzung bei mehr als 1.000 SMS pro Monat in drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen aus. In diesem Fall behält sich 1&1 vor, das Vrertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
<<<

Selbst 3000 SMS als Flat zu verkaufen, ist ja mehr als grenzwertig, aber eine "1000er Flat"...
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[1] Marc Kessler antwortet auf HändyBär
29.11.2012 16:15
Diese Aussage halte ich für falsch.

In der aktuellen "Leistungsbeschreibung 1&1 Mobilfunk" heißt es klar:

"Um Missbrauch vorzubeugen, gelten für alle Tarife mit SMS-Flat als Tarif-Komponente oder als zubuchbare Option folgende
zusätzliche Regelungen:
&#61607; Der automatisierte Versand von SMS ist unzulässig.
&#61607; Der Versand von SMS an mehr als 50 Empfänger gleichzeitig ist unzulässig.
&#61607; Die Nutzung der Zusatzdienstleistung mit einem SMS-Modemzugang und/oder mit SMS zu Email oder Fax ist
unzulässig.
1&1 geht weiterhin von einer missbräuchlichen Nutzung bei mehr als 3.000 SMS pro Rechnungszeitraum aus. In diesem Fall
behält sich 1&1 vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen."



Quelle:

http://mobile.1und1.de/modules/frontend-consumer/pdf/1und1_Leistungsbeschreibung_Mobilfunk.pdf


Viele Grüße,

Marc Kessler
(teltarif.de)
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[1.1] HändyBär antwortet auf Marc Kessler
29.11.2012 16:37
Benutzer Marc Kessler schrieb:
Diese Aussage halte ich für falsch.

In der aktuellen "Leistungsbeschreibung 1&1 Mobilfunk" heißt es klar:
(...)
1&1 geht weiterhin von einer missbräuchlichen Nutzung bei mehr als 3.000 SMS pro Rechnungszeitraum aus. In diesem Fall behält sich 1&1 vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen."

Orignal 1&1 AGB - ok - mit Verlaub ich habe eine orignal Antwortmail von 1&1 via Copy/Paste zitiert.
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[1.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf HändyBär
30.11.2012 12:33
Benutzer HändyBär schrieb:

1&1 geht weiterhin von einer missbräuchlichen Nutzung bei mehr als 3.000 SMS pro Rechnungszeitraum aus. In diesem Fall behält sich 1&1 vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen."

Orignal 1&1 AGB - ok - mit Verlaub ich habe eine orignal Antwortmail von 1&1 via Copy/Paste zitiert.

Und? Was gilt wohl, wenn es drauf ankommt?
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[1.1.1.1] HändyBär antwortet auf Gustav Gnöttgen
30.11.2012 12:41
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:

Orignal 1&1 AGB - ok - mit Verlaub ich habe eine orignal Antwortmail von 1&1 via Copy/Paste zitiert.

Und? Was gilt wohl, wenn es drauf ankommt?

Jaaa doch ! ;-)

Mich würde mehr interessieren, was dabei rauskommt, wenn nach 10.000SMS in drei Monaten tatsächlich der Hahn zugedreht wird und es dann "darauf ankommt"... ;-)

Das Wording SMS FLATRATE in der Werbung vs. AGB.
"All you can eat" versprechen und dann ganz am Ende der Speisekarte steht "jeder darf nur ein Stück Fleisch von 250g und drei Kartoffeln nehmen" :-D
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[2] Gustav Gnöttgen antwortet auf HändyBär
29.11.2012 16:17
Benutzer HändyBär schrieb:

Selbst 3000 SMS als Flat zu verkaufen, ist ja mehr als grenzwertig, aber eine "1000er Flat"...

Wenn dem so ist, wäre das ein schöner Fall für die Verbraucherzentrale (Stichwort: Abmahnung).

Ich kann zwar einzelne Punkte nachvollziehen, aber mehr als 50 Empfänger pro SMS bekommt man doch Silvester/Neujahr locker hin. Wenn das dann schon eine "missbräuchliche Nutzung" ist...