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Warum wurde eigentlich gespoerrt?


04.12.2012 11:49 - Gestartet von trzuno
Der interessanteste Punkt wird unterschlagen.
Warum wurde denen denn der Anschluss gesperrt?
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[1] Marc Kessler antwortet auf trzuno
04.12.2012 12:04

einmal geändert am 04.12.2012 12:06
Hallo,

warum gesperrt wurde, wird in dem gesamten Beschluss, der mir vorliegt, gar nicht erst erörtert.

Das Gericht hat nur über den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Anbieter entschieden, nicht aber geprüft, warum gesperrt wurde - das wäre dann Sache eines eigenen Verfahrens.


Viele Grüße,

Marc Kessler
(teltarif.de)
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[1.1] skycab antwortet auf Marc Kessler
04.12.2012 13:53
Benutzer Marc Kessler schrieb:
Hallo,

warum gesperrt wurde, wird in dem gesamten Beschluss, der mir vorliegt, gar nicht erst erörtert.

Das Gericht hat nur über den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Anbieter entschieden, nicht aber geprüft, warum gesperrt wurde - das wäre dann Sache eines eigenen Verfahrens.


Viele Grüße,

Marc Kessler
(teltarif.de)

Ist denn etwas anderes denkbar als dass nicht gezahlt wurde?
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[1.2] kfschalke antwortet auf Marc Kessler
04.12.2012 15:30
Das ist aber wichtig, wenn z.B. gesperrt wird, weil es umschrittene Forderungen gibt und die unschrittigen gezahlt wurden.
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[1.2.1] lehrer sollten auch ein "vorbild" sein . . .
chickolino1 antwortet auf kfschalke
04.12.2012 15:57
genau - man weiss nicht warum gesperrt wurde . . .

ABER es ist genauso unstrittig, das man mittlerweile relativ einfach internet über einen UMTS-Stick realisieren kann . . .

Dasselbe gilt für eine Festnetznummer die man sich realtiv einfach auf eine Handynummer schalten lassen kann oder aber per VoIP realisieren kann.

Tja, und wenn ein Lehrerehepaar dann die dadurch entstandenen Rechnungen schön aufhebt, kann im Anschluss an die Entscheidung über die Hauptsache das verfahrens auch relativ einfach über eine schadensersatzforderung entschieden werden !

Insoweit ist das Urteil meines erachtens leicht nachvollziehbar.

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Evtl. sollte mal jemand hier aus dem forum den beiden ein paar Tips geben . . . GRINS

Base mit bundesweiter festnetznummer . . . (gibts ab rund 20 euro mtl.)

Dazu internet per Lidl-Mobil (für normalos für rund 15 euro mtl.) und sofern beide gleichzeitig an den Rechner mit internet müssen eben einen UMTS-fähigen W-Lan-Router (schon ab rund 30 euro bei pearl zu haben).

Das kann doch nicht so schwer sein für ein lehrerehepaar, wenn man ihnen das einfach mal erklärt ?

Tja, und spätestens wenn es so ales problemlos läuft, wird ihnen auch die entscheidung der richter klar werden, denn es ist EINFACH ! und damit ist auch das urteil dieser instanz nachvollziehbar.

Was man ihnen aber auch sagen sollte ist, das man als lehrer kein vorbild ist wenn man generell die rechnungen nicht zahlt, sollte es aber so sein, das man gegen gewisse teile einer rechnung einspruch einlegt dann muss man das natürlich dem anbieter auch genau mitteilen (denn der anbieter kann sich das ja nicht aus den fingern saugen und den willen der hinter einer "teilzahlung" steckt erahnen . . . )

Aber das ist eben alles spekulation - ohne genau zu wissen warum die sperrung erfolgte.

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[2] spaghettimonster antwortet auf trzuno
04.12.2012 19:04
Benutzer trzuno schrieb:
Der interessanteste Punkt wird unterschlagen. Warum wurde denen denn der Anschluss gesperrt?

Das kann rechtlich unerheblich sein und deshalb in der Entscheidung nicht auftauchen. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Eilverfahren mit einer verkürzten Beweisaufnahme. Es werden also die Prozessrechte des Gegners verkürzt. Dem muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegenüberstehen, also ein drohender hoher Schaden. Ein leichtes Ärgernis wie das Ausweichenmüssen auf einen womöglich vorhandenen Ersatzanschluss reicht nicht.

Wenn es daran fehlt und die einstweilige Verfügung daran scheitert, heißt das nicht unbedingt, dass der Anspruch an sich nicht besteht (also dass man gegen die Sperrung nicht vorgehen könnte), sondern die Antragsteller müssen es halt im normalen Klageverfahren geltend machen. Das eben ein paar Monate dauert. Wenn es an diesem Merkmal fehlt, muss über den Rest (Rechtswidrigkeit der Sperre) nicht mehr entschieden werden, da hypothetisch.