Benutzer trzuno schrieb:
Der interessanteste Punkt wird unterschlagen. Warum wurde denen denn der Anschluss gesperrt?
Das kann rechtlich unerheblich sein und deshalb in der Entscheidung nicht auftauchen. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Eilverfahren mit einer verkürzten Beweisaufnahme. Es werden also die Prozessrechte des Gegners verkürzt. Dem muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegenüberstehen, also ein drohender hoher Schaden. Ein leichtes Ärgernis wie das Ausweichenmüssen auf einen womöglich vorhandenen Ersatzanschluss reicht nicht.
Wenn es daran fehlt und die einstweilige Verfügung daran scheitert, heißt das nicht unbedingt, dass der Anspruch an sich nicht besteht (also dass man gegen die Sperrung nicht vorgehen könnte), sondern die Antragsteller müssen es halt im normalen Klageverfahren geltend machen. Das eben ein paar Monate dauert. Wenn es an diesem Merkmal fehlt, muss über den Rest (Rechtswidrigkeit der Sperre) nicht mehr entschieden werden, da hypothetisch.