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AGB


05.12.2012 17:11 - Gestartet von Stroem
Vielleicht sollte 1&1 dazu erst mal wirksam die AGB ändern. In diesem dürfte nämlich weiterhin die Schriftform enthalten sein. Solange dies der Fall ist, kann sich im Streitfall eine Partei auf dieses Formerfordernis zurück ziehen.
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[1] marco5555 antwortet auf Stroem
05.12.2012 17:18
Und die andere Partei zieht die Kündigungsbestätigung. Mal schauen was davon akzeptiert wird.

Gruß Marco