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Falle: Widerruf bei digitalen Downloads ist oft eingeschränkt


06.12.2012 18:29 - Gestartet von Orikalkos
Im Grunde ist am Kunden seine Anbieter zu erziehen. Wenn man dem Anbieter gestattet 70 Seiten AGB´s zu präsentieren, wird er es weiter machen. Nur wenn man solchen Anbietern die Kalte Schulter zeigt und er kein Umsatz macht, findet vielleicht ein Umdenken statt.

Auch hier gilt AGB´s sind Vertragsbestandteile und Verträge sind dazu da Klarheit zu schaffen und nicht Unklarheiten.

Der Gesetzgeber sollte unklare AGB´s die mehr verwirren als Klarheit bieten, schlicht und einfach für Unwirksam erklären. Dann dann gebe es weniger Betrugsopfer
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[1] ippel antwortet auf Orikalkos
06.12.2012 19:02
Benutzer Orikalkos schrieb:
Im Grunde ist am Kunden seine Anbieter zu erziehen. Wenn man dem Anbieter gestattet 70 Seiten AGB´s zu präsentieren, wird er es weiter machen. Nur wenn man solchen Anbietern die Kalte Schulter zeigt und er kein Umsatz macht, findet vielleicht ein Umdenken statt.

So ist es! Das nennt man Marktwirtschaft. Welcher Mensch kauft freiwillig bei einem Anbieter mit 70 Seiten AGB? Sollte es dennoch Leute geben, die dies tun, dann ist das natürlich ihre Sache. Nur beschweren sollten sie sich dann hinterher nicht.

Der Gesetzgeber sollte unklare AGB´s die mehr verwirren als Klarheit bieten, schlicht und einfach für Unwirksam erklären.

Wie kann man sich in seinem eigenen Kommentar widersprechen? Eben noch vollkommen richtig erklärt, daß es dem Kunden freisteht, unseriösen Anbietern weiter Geld in den Rachen zu werfen oder nicht. Und dann gleich wieder de Ruf nach dem Staat.
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[1.1] Orikalkos antwortet auf ippel
06.12.2012 20:49
Weil ist nicht immer nur schwarz oder weiß gibt. Das eine kann so sein, schließt das andere nicht aus.

Der Gesetzgeber legt dir Rahmenbedingungen fest. Und schafft das wirtschaftliche Umfeld. Bei Waffen und drogen gibt es ja schließlich auch keine Marktwirschaft. Auch wenn das Angebot und Nachfrage entsprechend vorhanden.
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[1.1.1] ippel antwortet auf Orikalkos
07.12.2012 04:55
Benutzer Orikalkos schrieb:
Weil ist nicht immer nur schwarz oder weiß gibt. Das eine kann so sein, schließt das andere nicht aus.

Das Erste macht das Zweite aber überflüssig. Und es ist kontraproduktiv, wenn sich der Staat einmischt.

Bestes Beispiel ist das Widerrufsrecht. Das ist gesetzlich geregelt. Warum bitte? Seriöse Händler haben schon immer ihren Kunden einen Widerruf ermöglicht. Das war ein wichtiges Unterscheidungskriterium um kulante von weniger kulanten Händlern zu trennen. Händler, die es anboten, verschafften sich einen Wettbewerbsvorteil und waren für Kunden attraktiver. So funktioniert es bis heute noch im stationären Handel, wo es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.

Heute haben wir einen Einheitsbrei. Und der Widerruf ist als Entscheidungskriterium weggefallen.

Bei Waffen und drogen gibt es ja schließlich auch keine Marktwirschaft.

Ne, Drogen kaufe ich als Interessierter dann eben auf dem Schwarzmarkt, der jedes Jahr weltweit Millionen von Toten fordert und staatlicherseits unfaßbar hohe Summen bindet beim Kampf gegen Windmühlen. Wahrlich ein toller Erfolg. Und das alles nur, weil der Staat meint, bestimmen zu können, was ich meinem Körper zuführe oder nicht, ganz so, als sei der Mensch Eigentum des Staates.

Und dank Waffenverbots in Deutschland haben hier eben nur Verbrecher Waffen und nicht der ehrliche Bürger. Das Problem ist, daß Politiker nicht einmal merken, wie absurd ihre Politik ist.
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[2] Alex Krycek antwortet auf Orikalkos
06.12.2012 20:04
Benutzer Orikalkos schrieb:

Der Gesetzgeber sollte unklare AGB´s die mehr verwirren als Klarheit bieten, schlicht und einfach für Unwirksam erklären.
Dann dann gebe es weniger Betrugsopfer

Genau das macht er, dafür gibt's die §§ 305 ff. BGB.