Benutzer ippel schrieb:
Benutzer peanutsger schrieb:
So lange überzeugt mich der Gesetzestext mehr als die unbelegte "Ansicht, dass es keine Preisbindung für eBooks gibt".
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Im Zweifel muß vor Gericht nachgewiesen werden, daß jemand gegen ein Strafgesetz verstoßen hat. Bei Zivilgesetzen muß der, der etwas haben will, seinen Anspruch nachweisen.
Sorry, jetzt wird's mir zu xxxx. Das sind Phrasen, die hier nicht zielführend sind. Oder gibt's Honorar pro Wort? Was interessieren Grundsätz im STRAFRECHT im Zusammenhang mit dem BuchPrG??
Kann aber nicht nachvollziehen, wieso das die Argumentation bei eBooks erleichtern soll.
Weil Ebooks leicht von einem Verkäufer im Ausland angeboten werden können. Dort gelten deutsche Gesetze nicht.
Wenn Sie nicht auszugsweise zitieren würde, dann hätten wir DAS jetzt nicht.
Ich sprach bereits davon, dass wir nicht von Verkäufen im Ausland reden. Ein inländischer Verkäufer muss sich an inländische Gesetze halten.
So verlangt der deutsche Gesetzgeber beispielsweise von einem amerikanischen Händler, deutsche Umsatzsteuer nach Deutschland abzuführen und hier zu erklären, wenn er an einen Deutschen über das Internet eine Softwarelizenz verkauft. Mal schauen, wann deutsche Truppen in den USA einfallen, um Steuern einzutreiben. Aber Logik und Politik schließen sich nun mal aus.
Fundstelle?
Übrigens §5 Abs.3 BuchPrG regelt sogar den Fall, dass jemand im Ausland die Bücher zu einem günstigeren Einkaufspreis bekommt.
Aber das gilt wiederum nur, wenn er die erworbenen Bücher in Deutschland verkauft, er also seinen Sitz hier hat.
Nochmal: Wir reden doch sowieso nur von Verkäufen im Inland!