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VoIP kein schlechter Ansatz


03.01.2013 12:35 - Gestartet von chickolino1
einmal geändert am 03.01.2013 12:39
Solange mein VoIP-Anbieter nicht schlapp macht, werde ich ihm meine neue Adresse nicht (freiwillig von mir aus) mitteilen !

Insofern behalte ich erstmal meine Festnetznummer und nutze sie wo auch immer ich bin.

Ziehe ich innerhalb deutschlands um - gönne ich mir eine (zusätzliche) Rufnummer sofern sich das ortsnetz ändert und leite innerhalb des VoIP-Anbieters kostenfrei auf die neue Nummer um.

So bin ich dann sosowhl unter der alten Nummer als auch mit neuer nummer im neuen ortsnetz erreichbar.

Aber das problem stellt sich bei mir nicht, denn ich bin ins ausland gezogen und dort unter meiner alten deutschen festnetznummer weiterhin für freunde und verwandtschaft aus deutschland erreichbar.

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die "Lösung" wäre denkbar einfach.

Die Bundesnetzagentur will einen Ortsbezug für festnetznummern.

dieser ergibt sich aus dem Wohnort.

Die bundesnetzagentur will aber auch ein anrecht auf lebenslang gültige (Handy-)Nummern für den Nutzer durchsetzen. Dies wird durch die portierungsmöglichkeiten (neuerdings auch vor vertragsende) klar gezeigt.

WARUM ringt man sich nicht einfach dazu durch - einen einmaligen Ortstbezug - auch für die Zukunft als Anrecht weitergelten zu lassen.

Niemand der nur 1 monat mal in frankfurt war udn dort eine Frankfurter telefonnummer hatte wird diese lebenslang behalten wollen.

ABER wer 30 Jahre in Hamburg gelebt hat und dann als Rentner nicht mehr alleine kann und zu seinem Kind in die Nähe von München zieht, der sollte auch seine Festnetznummer behalten dürfen (und auf wunsch hin eben eine zuästzliche nummer aus der neuen Region) - einfach um den Kontakt beibehalten zu können.

Wenn derjenige dann verstirbt und ein zweiter Mensch weist nach das er mit dem verstorbenen zusammen geowhnt und gelebt und die Festnetznummer genutzt hat, dann sollte es auch möglich sein diese Rufnummeer zu "erben".

Meine Eltern haben güt 30 Jahre gemeinsam ihre Telefonnummer genutzt - dann zogen sie (innerhalb des ortsnetzes) um, behielten ihre Rufnummer natüröich auch. Mein Vater wurde zum pflegefall und musste in ein pfelgeheim, meine mutter verstarb nach einem unfall, die rufnummer hat dann meine Schwester als VoIP-rufnummer übernommen und noch heute rund 1 Jahr nach dem Tod meiner Mutter rufen unregelmässig leute an die meine mutter ereichen wollen und nichts von ihrem tod wussten.

Warum gibt es kein anrecht auf eine Festnetznummer, selbst wenn der ortsbezug der einmal nachgeweisen wurde keinen weiteren bestand mehr hat ?

Warum kann man festnetznummern nicht "vererben" ?

Generell ist VoIP kein schlechter Ansatz, denn damit kann eine Festnetznummer auch "umgezogen" werden wenn der ortsbezug nicht mehr besteht ! - und das problem der Tarifierung ist dann auch mit einem schlag gelöst, niemand braucht neue rufnummerngassen einzuführen - bei denen man heute nicht weiss wie die tarife dafür morgen noch angenommen werden. Niemand muss sich sorgen machen wenn er eine "ungewöhnliche" nummer anruft in bezug auf seine nächste rechnung . . .