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27.04.2013 21:55 - Gestartet von MW75
Ist dieses Urteil denn auf normale Vermieter/Mieter-Verhältnisse übertragbar ? Etwa dann,wenn ein Hauseigentümer das unbenutze Dachgeschoss seines Einfamilienhäuschens an einen Studenten vermietet und ihm seinen Internetzugang gleich mit zur Verfügung stellt.