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zahlte denn die Ehefrau die Anwaltskosten des Klägers??


22.04.2013 12:03 - Gestartet von pandoras
einmal geändert am 22.04.2013 12:04
Der Unterlassungspflichtige zahlt idR. nach dem (fest beliebig hohen) Streitwert des Klägers die außergerichtlichen Anwaltsgebühren.

Spannend ist nun, ob denn die Ehefrau die Anwaltskosten des Klägers gezahlt hat oder nicht?? Wenn sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgab -z.B. einfach die Kostennote des RA strich- kann ich den Grimm verstehen, mit der dieser Fall bis vor das OLG getragen wurde...

Habe ich da was überlesen? Hat die böse Ehefrau an RA gezahlt oder nicht?