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Grundversorgung


28.03.2013 08:05 - Gestartet von Haljam
In dem Zusammenhang stellt sich vor allem folgende Frage erneut. Die öffentlich Rechtlichen lassen sich ihren Internet-Content bereits über die Rundfunkabgabe bezahlen. Sollte da nicht der Empfang umsonst sein, wie bei den Prorgammen über DVB-T? Sprich muss dieser Content dann nicht aus dem Volumen rausgerechnet werden und zwar sowohl bei Funk wie auch bei Festnetz?
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[1] Telebi antwortet auf Haljam
28.03.2013 13:28
Benutzer Haljam schrieb:
>... bereits über die Rundfunkabgabe bezahlen.
Sollte da nicht der Empfang umsonst sein, wie bei den Prorgammen über DVB-T? Sprich muss dieser Content dann nicht aus dem Volumen rausgerechnet werden und zwar sowohl bei Funk wie auch bei Festnetz?

Joa, auch ein nicht von der Hand zu weisender Ansatz.