Hallo!
[...] Tag 2: Internetzugang kaum noch benutzbar weil Drosselung eingetreten ist.
Das ist schlicht falsch, weil die Drossel erst ab 2016 gilt, sie wird nur jetzt schon in die Verträge geschrieben. [...] Übrigens: Kunden, die seit 2. Mai unterschrieben haben, haben auch keine 384 kBit/s, sondern diese 2 MBit/s als Drossel.
Davon wusste ich in der Tat nichts, denn für mich ist ausschlaggebend was im Vertrag steht den ich eingehe.
Auf der Telekom Internetseite stand bis vor kurzer Zeit noch exakt folgender Hinweis:
"Ab einem übertragenen Datenvolumen von 75 GB in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 384 KBit/s für den Down- und Upstream begrenzt."
Dieses wurde viel später durch folgenden Text ersetzt:
"Ab einem übertragenen Datenvolumen von 75 GB in einem Monat kann die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 2 MBit/s für den Down- und Upstream begrenzt werden."
Praktisch müssten ja dann auch alle Kunden die sich in den letzten Wochen für einen Neuanschluss registriert haben, eine AGB Änderung mitgeteilt bekommen haben und dieser Änderung auch zugestimmt haben.
Davon habe ich hier jedenfalls nichts gelesen sondern immer nur Hinweise "im Jahre X" ("Telekom rudert zurück: Drossel ab 2016 auf 2 MBit/s).
Sofern in den AGB nicht explizit steht: "ab *2016* ist eine Drosselung möglich" ist das rechtlich wertlos.
Letztendlich ändert das aber nichts an der Drosselung die laut Telekom AGB sofort möglich ist... umd nur weil sie aktuell wohl noch nicht durchgeführt wird, heisst es ja nicht dass es morgen noch immer der Fall ist?! Und darauf wollte ich hinaus... das geht bei Teltarif vollkommen unter.
Hier ein Beispiel:
Hätte Otto Normalverbraucher zufällig folgenden Absatz gelesen (
https://www.teltarif.de/telekom-datendrossel-...):
"Die Deutsche Telekom verändert die Bedingungen für die ab 2016 geltende Datendrossel bei Verträgen, die ab 2. Mai geschlossen oder geändert wurden. Das gab Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom Deutschland, im Rahmen einer telefonischen Pressekonferenz heute offiziell bekannt. Bis dato war geplant, dass nach dem Verbrauch eines Freivolumens (etwa 75 GB bei 16 MBit/s-Anschlüssen) die Geschwindigkeit des Anschlusses auf 384 kBit/s gedrosselt wird. Nun, so Hagsphil, werde man die Geschwindigkeit auf 2 MBit/s herunterregeln, sobald die Regelungen in einigen Jahren greifen."
... würde sich Otto Normalverbraucher bei der Telekom wohl registrieren. Laut Teltariftext tritt die Drosselung ja erst 2016 in Kraft.
Dumm nur, dass nicht mal auf der Produktbeschreibungsseite von den C&S Tarifen ein Hinweis dazu zu finden sondern nur das Gegenteil ;) "Drosselung ist (ab sofort) möglich"...
PS: Mir ist natürlich klar, dass Otto selbst Schuld ist wenn er die AGBs nicht liest ;)