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Schadensersatz ist möglich


27.08.2013 19:29 - Gestartet von selbst-in-die-hand
3x geändert, zuletzt am 27.08.2013 19:32
Ich habe auch ein schlimmen Anbieterwechsel erlebt.
Zum einen war ich zwei Monate vom Internet/Festnetz abgeschnitten. Außerdem verbaselte der neue Anbieter meine zu portierende Festnetznummer und stornierte den ursprünglichen Auftrag, mit der Folge, dass ich keine Geschenkprämie bzw. keine Geldauszahlung über einen Cashback-Anbieter erhalten habe.
Als das alles passierte war die entsprechende Regelung im TKG noch nicht in Kraft, wonach der alte Anbieter den Anschluss weiter bereitstellen muss.
Achja für die Superschlauen - die Kündigung des Anschlusses erfolgte durch Anbieter selbst und nicht von mir.

Ich bezweifele daher, dass die Bundesnetzagentur allgemein bei Problemen dieser Art mittelfristig helfen kann.
Ich habe gegen den (neuen) Anbieter ein Mahn- bzw. Gerichtsverfahren u.a. für den Internetausfall selbst eingeleitet, was die Tage voraussichtlich ein gutes Ende für mich haben wird.