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Unverlangte Banküberfälle sind unzulässig !


02.05.2001 12:13 - Gestartet von micau
Wenn der Bankräuber

1. seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat,

2. zweifelsfrei auf dem Videofilm erkennbar ist,

3. eine Kopie des Personalausweises hinterlässt,

und 4. sich nach der Tat bei der Polizei meldet,

droht ihm ab sofort eine mehrjährige Haftstrafe.