Thread
Menü

Risiken vor allem für die BNetzA


07.05.2013 14:19 - Gestartet von skycab
Das die BNetzA dann faktisch überflüssig wird bzw. weit weniger Bedeutung hat als heute, erweckt auf jeden Fall den Verdacht, dass diese Erkenntnis eine bedeutende Rolle bei der Meinungsbildung dieses Herrn hatte.
Auch hier gilt: Warum nicht einfach so machen wie in Ländern in denen es gut klappt. Da gibts doch bestimmt vergleichbare Länder, so besonders ist Deutschland nun wirklich nicht.
Menü
[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf skycab
07.05.2013 14:46
Benutzer skycab schrieb:
Das die BNetzA dann faktisch überflüssig wird bzw. weit weniger Bedeutung hat als heute, erweckt auf jeden Fall den Verdacht, dass diese Erkenntnis eine bedeutende Rolle bei der Meinungsbildung dieses Herrn hatte.
Auch hier gilt: Warum nicht einfach so machen wie in Ländern in denen es gut klappt. Da gibts doch bestimmt vergleichbare Länder, so besonders ist Deutschland nun wirklich nicht.

Nee, das ist Quatsch. Überflüssig wird die BNetzA noch lange nicht, wenn sie sich den Forderungen der EU-Regulierung ergbit.
Umsetzen ins und im nationale(n) Recht muss es die BNetzA sowieso.
Das geht nicht ohne sie.

Was mich an der Stelle viel stutziger macht ist, dass der Herr von der BNetzA Friedhelm DOMMERMUTH heißt? Ist der vielleicht irgendwie verwandt oder verschwägert mit unserem UI-Ralphi?
Menü
[1.1] getodavid antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
07.05.2013 15:25
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Benutzer skycab schrieb:
Das die BNetzA dann faktisch überflüssig wird bzw. weit weniger Bedeutung hat als heute, erweckt auf jeden Fall den Verdacht, dass diese Erkenntnis eine bedeutende Rolle bei der Meinungsbildung dieses Herrn hatte.
Auch hier gilt: Warum nicht einfach so machen wie in Ländern in denen es gut klappt. Da gibts doch bestimmt vergleichbare Länder, so besonders ist Deutschland nun wirklich nicht.

Nee, das ist Quatsch. Überflüssig wird die BNetzA noch lange nicht, wenn sie sich den Forderungen der EU-Regulierung ergbit. Umsetzen ins und im nationale(n) Recht muss es die BNetzA sowieso.
Das geht nicht ohne sie.

Das ist nicht richtig. Die Umsetzung eines EU-Beschlusses in nationales Recht erfolgt nicht durch die BNetzA sondern per Gesetz durch den deutschen Bundestag. Dieses Gesetz legt dann ausserdem fest, welche Behörde mit den ausführenden Aufgaben betraut wird. Das kann dann eine nationale Einrichtung wie die BNetzA sein, das Gesetz kann aber auch problemlos festlegen, dass diese ausführende Aufgabe an eine zentrale Einrichtung der Europäischen Union in Brüssel oder sonstwo übertragen wird. Das ist in zahllosen anderen Bereichen ja auch nicht anders.
Menü
[1.1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf getodavid
07.05.2013 16:12

einmal geändert am 07.05.2013 16:13
Das ist nicht richtig. Die Umsetzung eines EU-Beschlusses in nationales Recht erfolgt nicht durch die BNetzA sondern per Gesetz durch den deutschen Bundestag. Dieses Gesetz legt dann ausserdem fest, welche Behörde mit den ausführenden Aufgaben betraut wird. Das kann dann eine nationale Einrichtung wie die BNetzA sein, das Gesetz kann aber auch problemlos festlegen, dass diese ausführende Aufgabe an eine zentrale Einrichtung der Europäischen Union in Brüssel oder sonstwo übertragen wird. Das ist in zahllosen anderen Bereichen ja auch nicht anders.

Lustig. Was du schreibst ist noch viel weniger richtig.
Denn es gibt unterscheidliche Arten des "EU-Beschlusses".
Es gibt auch EU-Recht, das unmittelbar gilt und zwingend anzuwenden ist ohne, dass der nationale Gesetzgeber in irgendeiner Form daran beteiligt wäre. Aber macht ja nichts...

Es empfiehlt sich übriegens grundsätzlich nicht, ausgerechnet MIR in rechtlichen Fragen eine Belehrung erteilen zu wollen.

Des weiteren gebe ich noch inhaltlich anzumerken:
1. Es liegt derzeit kein - wie du es nennst - "EU-Beschluss" in der Richtung vor
2. War meine kleine Formulierung bewusst gewählt (was glaubst du wer die FAKTISCHE Umsetzung von EU-Beschlüssen in nationales Recht herbeiführt indem die Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe [Auch hieran ist der Gesetzgeber übrigens nicht beteiligt] verfasst werden? Es sind die Fachressorts und die untergeordneten zuständigen Behörden wie die BNetzA! Unsere materiefremden Parlamentsblödis sind i. d. R. nur noch für den "Feinschliff" zuständig wenn ein - ausnahmsweise aufmerksamer - Parlamentarier, sein Mitarbeiter oder der wissenschaftliche Dienst im Prüfauftrag auf das ein odere andere Problemchen stößt. Ansonsten wird durchgewunken und abgenickt.
3. Nicht jedes bundesdeutsche einfache Gesetz kann festlegen, dass jede Beliebige Aufgabe an die EU delegiert wird. Es gibt da diverse Schranken und Hürden... Die EU kann ihrerseits nur in Ausnahmefällen Kompetenzen an sich reißen.
4. Der ABSOLUTE REGELFALL ist, dass jeweils die nationalen Behörden mit der Umsetzung des EU-Rechts betraut sind.
Menü
[1.1.1.1] fruli antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
07.05.2013 19:42
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Denn es gibt unterscheidliche Arten des "EU-Beschlusses". Es gibt auch EU-Recht, das unmittelbar gilt und zwingend anzuwenden ist ohne, dass der nationale Gesetzgeber in irgendeiner Form daran beteiligt wäre.

... und von der Umsetzung durch die national für die Umsetzung zuständigen Behörde hängt dann wiederum ab, ob eine solche EU-Verordnung tatsächlich die erwünschte Wirkung erzielt oder ganz im Gegenteil ob diese obstruiert wird - siehe diametral entgegengengesetzte Umsetzung der Line-Sharing-Verordung durch den franzöisischen Regulierer ART und den deutschen Regulierer RegTP/BNetzA sowie die entsprechende Nachfrage des Vorleistungsprodukts auf dem frz. und dt. Markt.

Die Verschleppung durch den dt. Regulierer erfolgte dabei exakt im Geist der dt. Regierung, die diese Verordnung im Vorfeld zu verhindern versuchte.

Die Verhinderungs-/Verschleppungswirkung -trotz unmittelbar als nationales Recht geltender EU-Verordnung- war dabei nicht weniger schwerwiegend/anhaltend als die Obstruktion/Verzögerung bei der
Umsetzung der EU-Richtlinie bzgl. Betreiberauswahl im Ortsnetz in nationales Recht durch den deutschen Gesetzgeber.

So long.
fruli

Menü
[1.2] SoloSeven antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
07.05.2013 15:36

einmal geändert am 07.05.2013 15:39
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Was mich an der Stelle viel stutziger macht ist, dass der Herr von der BNetzA Friedhelm DOMMERMUTH heißt? Ist der vielleicht irgendwie verwandt oder verschwägert mit unserem UI-Ralphi?

Ralph hat zwar angeblich schon versucht, im Sommer Streusalz zu verkaufen. Diese Erfahrung hat später augenscheinlich beim ganzjährigen Streuen von Augensalz geholfen. Doch soviel Streuen kann er dann nun doch nicht. Der Friedhelm heisst in diesem Fall Rainer.
Menü
[1.2.1] fruli antwortet auf SoloSeven
07.05.2013 19:46
Benutzer SoloSeven schrieb:
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Was mich an der Stelle viel stutziger macht ist, dass der Herr von der BNetzA Friedhelm DOMMERMUTH heißt? Ist der vielleicht irgendwie verwandt oder verschwägert mit unserem UI-Ralphi?

Ralph hat zwar angeblich schon versucht, im Sommer Streusalz zu verkaufen. Diese Erfahrung hat später augenscheinlich beim ganzjährigen Streuen von Augensalz geholfen. Doch soviel Streuen kann er dann nun doch nicht. Der Friedhelm heisst in diesem Fall Rainer.

auch interessant, die aktuellen BNetzA-Verlautbarungen bzgl. der Telekom-Drossel erfolgen durch eine Frau Dr. Cara Schwarz-Schilling, Tochter des Ex-Postministers ;)

So long.
fruli