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Missverhältnis bei maliziöser Tele2-Verbindungsstrafe


04.05.2001 18:21 - Gestartet von fruli
Tele2 soll erst mal selbst das Missverhältnis seiner neuen maliziösen 4Pf-Verbindungsstrafe in seinen Tarifinfos für die Kunden beheben.

In neuen Tele2-Werbeanzeigen wird sicher die Verbindungsstrafe nur als kleiner "Sternchentext" erwaehnt werden.

Tele2 hat mit der für Privatkunden ab 7.5. eingeführten Verbindungsstrafe für mich jede Seriösität verloren.

BTW: Die Erwähnung des "fairen" Sekundentakts bei Preselection in Kontext mit der 4Pf-Verbindungsstrafe in http://www.tele2.de/ger/press44.htm ist ja wohl besonders absurd:

"Zusätzlich fällt eine einmalige Gesprächsaufbaugebühr von 0,02 Euro je Gespräch an. Tele2 Tarif-Bonus: Preselection-, Router- und Tele2 iHear-Kunden kommen in den Genuss der fairsten aller Tariftaktungen: der sekundengenauen Abrechnung."

Dass Minutentakt ohne maliziöser 4Pf-Verbindungsstrafe bei allem ausser teuren Auslands- und Mobilfunkgesprächen weit besser
ist, ist ja wohl offensichtlich.


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[1] pet59 antwortet auf fruli
04.05.2001 20:03
Benutzer fruli schrieb:
Tele2 soll erst mal selbst das Missverhältnis seiner neuen maliziösen 4Pf-Verbindungsstrafe in seinen Tarifinfos für die Kunden beheben.

In neuen Tele2-Werbeanzeigen wird sicher die Verbindungsstrafe nur als kleiner "Sternchentext" erwaehnt werden.

Tele2 hat mit der für Privatkunden ab 7.5. eingeführten Verbindungsstrafe für mich jede Seriösität verloren.

BTW: Die Erwähnung des "fairen" Sekundentakts bei Preselection in Kontext mit der 4Pf-Verbindungsstrafe in http://www.tele2.de/ger/press44.htm ist ja wohl besonders
absurd:

"Zusätzlich fällt eine einmalige Gesprächsaufbaugebühr von 0,02 Euro je Gespräch an. Tele2 Tarif-Bonus: Preselection-, Router- und Tele2 iHear-Kunden kommen in den Genuss der fairsten aller Tariftaktungen: der sekundengenauen Abrechnung."

Dass Minutentakt ohne maliziöser 4Pf-Verbindungsstrafe bei allem ausser teuren Auslands- und Mobilfunkgesprächen weit besser
ist, ist ja wohl offensichtlich.




Völlig richtig!

Mal sehen, ob Tele 2 - wie versprochen- die Kunden rechtzeitig schriftlich
über die neuen Tarife informiert. Wer sich nicht regelmäßig im Internet
kundig macht, weiß nämlich bis heute nichts von der Tariferhöhung und
wird sich später über seine Rechnung wundern.
Wenn das Verbindungsentgelt tatsächlich kommt, ist für mich Tele 2
gestorben.

Peter
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[1.1] keks antwortet auf pet59
04.05.2001 20:20
Benutzer pet59 schrieb:
Mal sehen, ob Tele 2 - wie versprochen- die Kunden rechtzeitig schriftlich über die neuen Tarife informiert.

Ich habe seit langem mal wieder eine Rechnung bekommen. Zeitraum: Anfang Januar bis Anfang April.

KEIN Hinweis auf die neuen Gebühren!!!!!!!

Tja. Dann können wir also weiter zu den alten Tarifen telenieren oder wie sieht das aus? Kann man folgende Rechnungen beanstanden, wenn man nicht schriftlich informiert wird?

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.1.1] www.knetemachen.de antwortet auf keks
04.05.2001 20:51
Benutzer keks schrieb:

KEIN Hinweis auf die neuen Gebühren!!!!!!!



Ich hab letzte Woche das Schreiben bekommen, in dem die "tollen" neuen Tarife beschrieben waren.
Kam sogar aus Deutschland (AFAIK Rostock) und nicht - wie die letzte Rechnung - aus England. Die habe ich nämlich für Werbung gehalten und hätte sie beinahe direkt "dem Recycling zugeführt" wenns dann nicht so furchtbar gegossen hätte.
Hat Tele2 auch Petrus bestochen ;-))

Ron
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[1.1.2] haeby antwortet auf keks
04.05.2001 22:54

Tja. Dann können wir also weiter zu den alten Tarifen telenieren oder wie sieht das aus? Kann man folgende Rechnungen beanstanden, wenn man nicht schriftlich informiert wird?

Mit dem Vertrag hast du die allg. Geschäftsbedingungen von tele2 akzeptiert. Und dort steht unter 7.2
'Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge ver-
pflichtet, die sich aus den von TELE2 im Amtsblatt der
Regulierungsbehörde veröffentlichten Preislisten in der
jeweils gültigen Fassung ergeben.'

Verhält sich also wie bei jedem anderen Call-by-call Anbieter - ob mit oder ohne Anmeldung. Der im Amtsblatt veröffentlichte Preis ist zu zahlen, auch ohne schriftliche Info.

Gruß
Haeby
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[1.1.2.1] keks antwortet auf haeby
04.05.2001 23:12
Benutzer haeby schrieb:
Mit dem Vertrag hast du die allg. Geschäftsbedingungen von tele2 akzeptiert. Und dort steht unter 7.2 'Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge ver- pflichtet, die sich aus den von TELE2 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlichten Preislisten in der jeweils gültigen Fassung ergeben.'

Tja, aber ist Tele2 nicht auch verpflichtet, den Kunden 4 Wochen vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung darüber zu informieren?

Das wollte ich eben wissen. Denn nicht jeder liest wie ich Teltarif.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.1.2.1.1] haeby antwortet auf keks
05.05.2001 13:00

Tja, aber ist Tele2 nicht auch verpflichtet, den Kunden 4 Wochen vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung darüber zu informieren?

In den AGB von tele2 steht nichts davon, dass sie jeden einzelnen Kunden über Preisänderungen informieren (müssen). Dies ist völlig konform mit dem TKG. In §27 Satz 1 steht:

'(1) Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen für
die Öffentlichkeit haben allgemeine Informationen für
Endkunden zu veröffentlichen und in einer für alle
Interessierten leicht zugänglichen Weise bereitzustellen.
Hierzu zählen Informationen über [...]
sowie Entgelte [...]. Satz 1 ist erfüllt, wenn diese
Angaben im Amtsblatt der Regulierungsbehörde
veröffentlicht werden und in den Geschäftsstellen
der Anbieter für den Kunden bereitgehalten
werden.'

Ich persönlich finde es genauso mies wie alle hier im Forum, dass Tele2 nicht jeden Kunden über die neuen Preise informiert. Ich selbst habe die neue Preisliste übrigens schon vor zwei Wochen per Post erhalten, meine Freundin bis heute nicht. Wenn man bedenkt, dass die im Monat ein- bis zweimal Werbung verschicken (Internetzugang, Prepaid, i-hear, ...), sollte eine Info über eine Preisänderung ja wohl das Mindeste sein. Ich glaube jedoch nicht, dass man rechtlich eine Chance hat, die alten Preise zu verlangen, wenn man die neue Preisliste nicht oder nicht rechtzeitig bekommen hat.

Gruß
Haeby
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[1.1.2.2] clemens becker antwortet auf haeby
05.05.2001 01:42
Verhält sich also wie bei jedem anderen Call-by-call Anbieter - ob mit oder ohne Anmeldung. Der im Amtsblatt veröffentlichte Preis ist zu zahlen, auch ohne schriftliche Info.


Hallo Haeby,

und wie siehst Du es, wenn der Anbieter auf seiner Seite klar und deutlich Preise veröffentlicht? Darf er dann dennoch teurere Preise verlangen (laut Amtsblatt) als auf seiner Seite im Internet angegeben?

Schau mal unter

http://www.tele2.de/ger/tarif.html

Dort steht immer noch die Preisliste 14 vom 22.11.

Wenn ich mich heute auf Grund dieser Preisliste anmelde und telefoniere, ist es dann wirklich erlaubt, von mir am Montag höhere Preise zu verlangen?

Da auf der Homepage immer noch die alten Preise stehen - bedeutet das nicht vielleicht, daß die Preiserhöhung gar nicht stattfindet?

Viele Grüße

Clemens
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[1.1.2.2.1] keks antwortet auf clemens becker
05.05.2001 04:19
Benutzer clemens becker schrieb:
Schau mal unter http://www.tele2.de/ger/tarif.html
Dort steht immer noch die Preisliste 14 vom 22.11.

Ja, die Preise gelten ja auch noch. Sie können die ja nicht jetzt schon ersetzen, denn die neuen Preise sind ja zum Teil auch niedriger!

Gruß, Keks.
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[1.1.2.3] keks antwortet auf haeby
05.05.2001 04:21
Hi nochmal!

Mit dem Vertrag hast du die allg. Geschäftsbedingungen von tele2 akzeptiert. Und dort steht unter 7.2 'Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge ver- pflichtet, die sich aus den von TELE2 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlichten Preislisten in der jeweils gültigen Fassung ergeben.'

Unter 7.2. steht aber auch: "Für etwaige Änderungen der von TELE2 berechneten Preise gelten die Bestimmungen der TKV ergänzend."

Diese interessieren mich mal. Denn ich hatte mal was anderes gehört. Vielleicht kann Teltarif ja mal aufklären!?

Danke, Keks.
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[1.1.2.3.1] fruli antwortet auf keks
05.05.2001 11:53
Benutzer keks schrieb:
Hi nochmal!

Mit dem Vertrag hast du die allg. Geschäftsbedingungen von
tele2 akzeptiert. Und dort steht unter 7.2 'Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge ver- pflichtet, die sich aus den von TELE2 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlichten Preislisten in der jeweils gültigen Fassung ergeben.'

Unter 7.2. steht aber auch: "Für etwaige Änderungen der von TELE2 berechneten Preise gelten die Bestimmungen der TKV ergänzend."

Diese interessieren mich mal. Denn ich hatte mal was anderes gehört. Vielleicht kann Teltarif ja mal aufklären!?

Quoting Thomas Voss:

http://groups.google.com/groups?hl=de&lr=&safe=off&ic=1&th=50cc8efedd861b79,5&seekm=200005110658.a39077%40su.maus.de#p

EB> Und?
TV> > Die Benachrichtigungspflicht
EB> Was für eine Benachrichtigungspflicht? Wo hast Du denn das her?
TV> > + Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung
TV> > wurde vom Gesetzgeber ja geschaffen,
EB> Welches Gesetz soll das denn sein?
Bitte lies Dir die TKV genau durch. Par. 28 ist der Ort, den Du suchst.
Hier nochmal für alle die wichtigen Punkte kurz zusammengefaßt, um etwas
Klarheit zu schaffen:
1. Par. 2 AGBG sagt lediglich aus, daß
- der Vertragspartner explizit oder durch deutlichen Aushang darüber zu
informieren ist, daß AGBs in den Vertrag mit eingeschlossen werden
sollen
- der Vertragspartner Gelegenheit haben muß, in zumutbarer Weise die
AGBs einzusehen, und ihnen zustimmen muß.
2. Par. 23 (2) 1a AGBG sagt aus, daß genannter Par. 2 (und auch nur
dieser) nicht für AGB und Entgelte von TK-Anbietern nach dem TKG
gilt, wenn sie im Amtsblatt der RegTP veröffentlicht sind sowie in den
Geschäftsräumen ausliegen.
(Der TK-Anbieter muß jedoch auf seinen Formblättern darauf hinweisen,
daß diese im Amtsblatt bzw. in den Geschäftsräumen veröffentlicht
werden (Par. 28 (1) TKV).)
3. Par. 28 (2) TKV besagt, daß TK-Anbieter bestehende Verträge durch
AGBs, Leistungsbeschreibungen und Entgelte gemäß P. 23 (2) 1a AGBG
ändern dürfen (d.h., daß der genaue Wortlaut der Änderungen nur im
Amtsblatt bzw. in den Geschäftsräumen zu finden ist).
4. Über Änderungen gemäß P. 28 (2) TKV *sind die Kunden unter Hinweis*
*der Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren.*
Werden die Bedingungen zuungunsten des Kunden verändert, *hat dieser*
*ein Kündigungsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der*
*Änderung.*
*Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 1 Monat ab der Information.*
Das alles steht in P. 28 (3) TKV.
Fazit: Enrico, Deine Kündigung kam einfach zu früh. Du hättest Dir Zeit
lassen können, bis Du informiert worden wärest. Und hätte Tele2 ihre
Kunden nicht oder erst Monate später informiert (wie so oft bei Tele2),
hätten sie im Sommer halt erheblichen Ärger bekommen.
Da es sich um ein unbefristetes, sogar schriftlich geschlossenes
Vertragsverhältnis handelt (im Gegensatz zum echten Call-by-Call), darf
davon ausgegangen werden, daß die Information über Änderungen seitens
Tele2 in direkter Form an ihre Kunden hätte erfolgen müssen und nicht etwa
nur durch Hinweis auf der Homepage oder durch Anzeigen, da andernfalls
nicht sichergestellt werden kann, daß die Änderungen jedem bekannt
geworden wären.

*** end quote ***
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[1.2] Funker antwortet auf pet59
04.05.2001 20:46
Benutzer pet59 schrieb:

Mal sehen, ob Tele 2 - wie versprochen- die Kunden rechtzeitig schriftlich über die neuen Tarife informiert. Wer sich nicht regelmäßig im Internet kundig macht, weiß nämlich bis heute nichts von der Tariferhöhung und
wird sich später über seine Rechnung wundern.
Wenn das Verbindungsentgelt tatsächlich kommt, ist für mich Tele 2
gestorben.

Peter

KOMISCH!

In Thüringen habe ich Ende April die neuen Tarife in der Post gehabt!

In Berlin bis heute NICHTS?

Also telefoniere ich in Berlin billiger???

Oder sind Tele2 die Briefmarken ausgegangen?

Gruß

Heinrich