Tja, aber ist Tele2 nicht auch verpflichtet, den Kunden 4 Wochen vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung darüber zu informieren?
In den AGB von tele2 steht nichts davon, dass sie jeden einzelnen Kunden über Preisänderungen informieren (müssen). Dies ist völlig konform mit dem TKG. In §27 Satz 1 steht:
'(1) Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für
die Öffentlichkeit haben allgemeine Informationen für
Endkunden zu veröffentlichen und in einer für alle
Interessierten leicht zugänglichen Weise bereitzustellen.
Hierzu zählen Informationen über [...]
sowie Entgelte [...]. Satz 1 ist erfüllt, wenn diese
Angaben im Amtsblatt der Regulierungsbehörde
veröffentlicht werden und in den Geschäftsstellen
der Anbieter für den Kunden bereitgehalten
werden.'
Ich persönlich finde es genauso mies wie alle hier im Forum, dass Tele2 nicht jeden Kunden über die neuen Preise informiert. Ich selbst habe die neue Preisliste übrigens schon vor zwei Wochen per Post erhalten, meine Freundin bis heute nicht. Wenn man bedenkt, dass die im Monat ein- bis zweimal Werbung verschicken (Internetzugang, Prepaid, i-hear, ...), sollte eine Info über eine Preisänderung ja wohl das Mindeste sein. Ich glaube jedoch nicht, dass man rechtlich eine Chance hat, die alten Preise zu verlangen, wenn man die neue Preisliste nicht oder nicht rechtzeitig bekommen hat.
Gruß
Haeby