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Wiederufsrecht zu hart, Gewährleistung reicht aus.


23.05.2013 08:32 - Gestartet von camellion
Jeder Hersteller bzw. An Eiter ist in Deutschland verpflichtet die Funktionalität seiner Produkte über eine. Bestimmten Zeitraum zu gewährleisten. Softwareprodukte sind soweit Ich weis nicht ausgeschlossen. Funktioniert die App nicht, wie angegeben , so ist das ein Reklamationsgrund. Der Anbieter muss dann nachbessern. Geht das nicht kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Es gibt aber noch andere Situationen z. B., wenn der Entwickler die App ändert und Funktionen streicht. Was dann? Hier muss zwingend die Möglichkeit geschaffen werden ein Update rückgängig zu machen, sons halte ich auch diesen Umstand für einen Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag. Denn die Ware wurde in seinen wesentlichen Bestandteilen geändert. Ein Autohersteller würde auch nicht sagen: " Lieber Kunde die Klimaanlage ist nicht mehr Bestandteil Ihrer Auststattung. Wir bauen Sie aus, um Sie nun als Zusatzausstattung anzubieten." Im Software Bereich heißt das. Der Entwickler darf nicht aus einer Vollversion per Update eine Shareware machen und die übrigen Funktionen dann per In-App ( Früher auch add-on genannt) verkaufen. So wird es aber von einigen Unternehmen Praktiziert. Meiner Meinung ist dies Betrug. Auch die Tatsache, dass Freemium Software als Vollversion verkauft ( verschenkt ) wird halte ich für rechtlich fragwürdig. Denn diese Programme lassen sich nur durch zusätzliche Käufe in vollem Umfang nutzen.