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Freiheit für Einbrecher und Dieben über das Gundgesetz. Alle sind vor dem Geset


03.02.2014 14:21 - Gestartet von fe rnwe h
einmal geändert am 03.02.2014 14:23
z gleich, ob nun legale Diebe oder danach unrechtmässig lt.o.g. Verurteilte.
Wenn Diebstahl und Einvbruch digital legal ist, weshalb nicht auch "analog"???
oder besser:

Strafe u.A. durch Entzug des Corpus deilikti für alle Diebe und Einrecher, also auch für Digitale.
Das führt zu völlig legalem Einzug des gesamt Kapitals und Gewinnes z.B. von "Fratzenb." und Co., jeder Richter müsste das verfügen.

Weshalb die Heiligsprechung von einfachen Kriminellen, nur weil sie zu großen Verbrechersyndiakten genannt Konzernen wurden?