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Kartellamt


23.07.2013 12:42 - Gestartet von koelli
"Die Transaktion erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der KPN Haupt­versammlung."

Und das Bundeskartellamt hat doch auch noch ein Wörtchen mitzureden, oder?
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[1] RE: Kartellamt / Bundesnetzagentur
getodavid antwortet auf koelli
23.07.2013 13:13
Benutzer koelli schrieb:
"Die Transaktion erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der KPN Haupt­versammlung."

Und das Bundeskartellamt hat doch auch noch ein Wörtchen mitzureden, oder?

Und die Bundesnetzagentur sicher auch. Zumindest die (alten) GSM-Lizenzen waren an Bedingungen geknüpft - möglicherweise müssen im Rahmen einer Fusion nun einige Frequenzen in dem Bereich zurückgegeben werden. Da gibt es alles in allem noch eine Menge zu klärender Fragen...
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[2] x-user antwortet auf koelli
23.07.2013 15:51
Benutzer koelli schrieb:
"Die Transaktion erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der KPN Haupt­versammlung."

Und das Bundeskartellamt hat doch auch noch ein Wörtchen mitzureden, oder?

Denke ich auch, das ganze ist noch lange nicht fertig gebacken. Das Kartellamt kann die Übernahme verhindern. Der freie Wettbewerb wäre stark geschwächt u. würde so Preisabsprachen begünstigen -- siehe Energiemarkt. Erst danach kämen dann auch andere Interessenten zum Zuge, wie etwa die 3 aus Austria.
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[2.1] sojoworld antwortet auf x-user
23.07.2013 16:19
Benutzer x-user schrieb:
Denke ich auch, das ganze ist noch lange nicht fertig gebacken. Das Kartellamt kann die Übernahme verhindern. Der freie Wettbewerb wäre stark geschwächt u. würde so Preisabsprachen begünstigen -- siehe Energiemarkt. Erst danach kämen dann auch andere Interessenten zum Zuge, wie etwa die 3 aus Austria.

Ich denke mal auch, dass da das letzte Wort noch lange nicht gesprochen ist.

Ich mein, es macht schließlich aus kartellsicht keinen Unterschied, ob zwei Unternehmen die Preise absprechen (was sie nicht dürfen) oder ob zwei Unternehmen zusammengeführt werden und so der Preis sinngemäß abgespochen wird.