Benutzer grafkrolock schrieb:
Seit den Zeiten des Kalten Krieges ist der BND grundsätzlich gesetzlich ermächtigt, sämtlichen Datenverkehr mit dem Ausland zu überwachen, vulgo: mitzulesen, auch innerhalb der EU. Und dabei durchaus auch mit anderen Diensten zusammenzuarbeiten.
Wo steht dieses Gesetz? Das GG macht keinen Unterschied zwischen Briefverkehr im Inland oder mit dem Ausland. D.h. es müsste in beiden Fällen entweder die G10-Kommission informiert werden oder der Absender/Empfänger der Mäil.
Erlaubt wäre es sogar, jeden einzelnen Brief ins oder aus dem Ausland aufzumachen und unter die Lupe zu nehmen.
Quatsch.
Wenn das nun im Internet gemacht wird, ist das für uns alle zwar unschön, aber trotzdem erstmal legal.
Nö, wie schon mehrfach von den unterschiedlichsten Leuten (v.a. Politiker und Journalisten verschiedener Couleur) erklärt wurde: der BND darf das nicht, legal ist es nur, wenn er Erkenntnisse anderer Geheimdienste nutzt, die so was machen - ein Schlupfloch sozusagen. Das von der Politik, soweit sie öffentlich ist (also z.B. im Parlament) nicht vorgesehen war. Nur würde es mich nicht wundern, wenn manche Politiker (Minister, Kanzler, G-10-Kommissionsmitglieder) das wussten und geflissentlich wegsahen.
dabei werden bislang nicht mal die Inhalte betrachtet, sondern offenbar vor allem die Verbindungsdaten.
Und das ist ja schon interessant genug, siehe Bewegunsprofil.