Thread
Menü

Übliche Praxis?


31.07.2013 09:03 - Gestartet von camellion
Das kommt mir sehr bekannt vor. Telecolumbus und o2 schreiben ähnliches nach einer Kundigung. In etwa: Wir haben noch Fragen zu Ihrer Kündigung, rufen Sie uns am besten unter der kostenlosen Nummer xy an. In den Gesprächen ging es bei mir bisher auch stets um ein Angebot die Kündigung zurück zu nehmen und eine VVL abzuschließen. Ich vermute, dass es gängige Praxis vieler Unternehmen ist, unter Vorwand, einen Rückruf zu provozieren, um auch Kunden zu bewerben, die keine Einwilligung zum telefonischen Kontakt gegeben haben.
Menü
[1] mikiscom antwortet auf camellion
31.07.2013 09:58
Bei ner Kollegin von mir hat O2 sogar nachts(!) Telefonterror gemacht, nachdem sie ihre Kündigung nicht "freiwillig" zurückgezogen hat.
Menü
[2] onkel_hotte antwortet auf camellion
31.07.2013 11:27
Bei 1&1 (Tel und DSL-Vertrag) muss zur Bestätigung einer im Onlinekundencenter eingereichten Kündigung bei denen angerufen werden, sonst STORNIERT 1&1 die Kündigung bzw. den frommer Wunsch einer Kündigung.

Klar, Kundenrückgewinnung. Und es stehen keine -wie behauptet- Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Angeblich um ua sicherzustellen, dass kein Dritter einfach soooo einen DSL-Vertrag kündigt und der Kunde am Ende - meine Mails greift der Dritte auch ab- ohne Internet dasteht. Neee, ist klar...

OH
Menü
[2.1] mohlis antwortet auf onkel_hotte
31.07.2013 12:07
Benutzer onkel_hotte schrieb:
Bei 1&1 (Tel und DSL-Vertrag) muss zur Bestätigung einer im Onlinekundencenter eingereichten Kündigung bei denen angerufen werden, sonst STORNIERT 1&1 die Kündigung bzw. den frommer Wunsch einer Kündigung.

Klar, Kundenrückgewinnung. Und es stehen keine -wie behauptet- Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Angeblich um ua sicherzustellen, dass kein Dritter einfach soooo einen DSL-Vertrag kündigt und der Kunde am Ende - meine Mails greift der Dritte auch ab- ohne Internet dasteht. Neee, ist klar...

OH

Davon habe ich auch schon gehört. Unglaublich, was sich diese Abzokker erlauben, um Kunden nicht aus Verträgen heraus zu lassen.

Wobei vor Gericht dürfte soetwas kaum Bestand haben. Wenn ich eine schriftliche Kündigung absende (und den Eingang nachweisen kann), muss ich als Kunden sicher nicht nocht irgendwo anrufen und Knöpfe drücken.
Menü
[2.1.1] Zündi antwortet auf mohlis
31.07.2013 15:03
Benutzer mohlis schrieb:
Benutzer onkel_hotte schrieb:
Bei 1&1 (Tel und DSL-Vertrag) muss zur Bestätigung einer im Onlinekundencenter eingereichten Kündigung bei denen angerufen werden, sonst STORNIERT 1&1 die Kündigung bzw. den frommer Wunsch einer Kündigung.

Klar, Kundenrückgewinnung. Und es stehen keine -wie behauptet- Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Angeblich um ua sicherzustellen, dass kein Dritter einfach soooo einen DSL-Vertrag kündigt und der Kunde am Ende - meine Mails greift der Dritte auch ab- ohne Internet dasteht. Neee, ist klar...

OH

Davon habe ich auch schon gehört. Unglaublich, was sich diese Abzokker erlauben, um Kunden nicht aus Verträgen heraus zu lassen.

Wobei vor Gericht dürfte soetwas kaum Bestand haben. Wenn ich eine schriftliche Kündigung absende (und den Eingang nachweisen kann), muss ich als Kunden sicher nicht nocht irgendwo anrufen und Knöpfe drücken.

Genauso ists ja auch. Wenn man schriftlich per Post oder Fax kündigt und den Zugang nachweisen kann (Faxprotokoll, Einschreiben-Beleg), dann braucht man nichts zu bestätigen und die Kündigung ist wirksam. Leider fallen halt viele Kunden auf den "Service" einer sogenannten "Kündigungs-Hotline" oder online-Kündigung herein. In der Regel steht in den Verträgen oder AGB eindeutig, das schriftlich gekündigt werden muss.
Bei o2 gibts diesen online-Quatsch jetzt auch. Man kann online die Kündigung "vormerken lassen" und muss dann innerhalb von 10 Tagen eine 0800er-Nummer anrufen, um die Kündigung zu bestätigen. Leider ist diese Hotline-Nummer ziemlich überlastet (oder unterbesetzt), sodas man sich darauf besser nicht verlassen sollte.

Fazit: Wer kündigen will, immer schriftlich machen.
Menü
[2.1.1.1] mohlis antwortet auf Zündi
31.07.2013 15:25
[...]

Bei o2 gibts diesen online-Quatsch jetzt auch. Man kann online die Kündigung "vormerken lassen" und muss dann innerhalb von 10 Tagen eine 0800er-Nummer anrufen, um die Kündigung zu bestätigen. Leider ist diese Hotline-Nummer ziemlich überlastet (oder unterbesetzt), sodas man sich darauf besser nicht verlassen sollte.

Fazit: Wer kündigen will, immer schriftlich machen.

Hehe...wie gehabt. Wir nehmen "gerne" ihre Kündigung an, aber leiiiider ist unsere 0800-Nr immer besetzt. Was für miese Firmen sind das bloss.
Menü
[2.1.1.1.1] hurius antwortet auf mohlis
31.07.2013 20:37
Richtig so, zu unfähig zu kündigen?
Aber teure Fritz.Box Hardware abgreifen,was?
Perfekt!
Menü
[2.1.1.1.1.1] Finio antwortet auf hurius
02.08.2013 00:50
Benutzer hurius schrieb:
Richtig so, zu unfähig zu kündigen?
Aber teure Fritz.Box Hardware abgreifen,was?
Perfekt!
Vertrag ist Vertrag, und wenn die fristgerechte Beendigung eines solchen einer fristgerechten Kündigung bedarf, dann greifen solche "Argumente" nicht.
Aber das klang ohnehin wie das Geschrei eines nicht sonderlich intelligenten Kleinkinds ...
Menü
[2.1.1.1.1.1.1] hurius antwortet auf Finio
04.08.2013 13:13
Benutzer Finio schrieb:

Vertrag ist Vertrag, und wenn die fristgerechte Beendigung eines solchen einer fristgerechten Kündigung bedarf, dann greifen solche "Argumente" nicht.
Aber das klang ohnehin wie das Geschrei eines nicht sonderlich intelligenten Kleinkinds ...

Besser als alles mit "Kluggerede" zuzupflastern, um dann das Niveau stufenweise sinken zu lassen.

Dank meinem Kleinkindgetippe bleibt aber alles ausgeglichen.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1] Finio antwortet auf hurius
06.08.2013 10:06
Benutzer hurius schrieb:
Besser als alles mit "Kluggerede" zuzupflastern, um dann das Niveau stufenweise sinken zu lassen.

Dank meinem Kleinkindgetippe bleibt aber alles ausgeglichen.
Da verwechselst du etwas: wenn durchdachte Postimgs das Niveau sinken lassen, handelt es sich um ein Forum der INSM, nicht teltarif.
Wenn Unternehmen bestimmte Kündigungsverfahren verlangen, diese dann aber nicht gewährleisten können/wollen, hat das Nichts mit Unfähigkeit der Endverbraucher zu tun, was dein Beitrag hier unterstellt. Wenn sie es nicht können, müssen sie Alternativen anbieten - wenn sie es nicht wollen, ist es Abzocke.
Menü
[2.2] spunk_ antwortet auf onkel_hotte
31.07.2013 12:20
Benutzer onkel_hotte schrieb:
Bei 1&1 (Tel und DSL-Vertrag) muss zur Bestätigung einer im Onlinekundencenter eingereichten Kündigung bei denen angerufen werden, sonst STORNIERT 1&1 die Kündigung bzw. den frommer Wunsch einer Kündigung.

Klar, Kundenrückgewinnung. Und es stehen keine -wie behauptet-

und vor allem: das lohnt sich. es werden demjenigen der zurückruft und dabei die kündigung zurückzieht und statt den bestehenden Vertrag um nur 1 sondern um 2 jahre verlängert fast neukundenvergünstigungen angeboten.

so komme ich für DSL- nun auf 15EUR7Monat. also so ein rückruf lohnt sich durchaus.
Menü
[2.2.1] onkel_hotte antwortet auf spunk_
31.07.2013 12:52
Benutzer spunk_ schrieb:

und vor allem: das lohnt sich. es werden demjenigen der zurückruft und dabei die kündigung zurückzieht und statt den bestehenden Vertrag um nur 1 sondern um 2 jahre verlängert fast neukundenvergünstigungen angeboten.

so komme ich für DSL- nun auf 15EUR7Monat. also so ein rückruf lohnt sich durchaus.

Ja, bei 1&1 mag es zutreffen. Selbst so erlebt. Neukundenkondotionen inkl. 'Hardware bei VVL.
Aber dann bitte ehrlich von "Kundenrückgewinnung" sprechen und nicht von "Kündigungsbestätigung".