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Das Gericht sein Versagen


11.12.2013 16:31 - Gestartet von blumenwiese
Die Stellungsnahme des Gerichts muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen. Mit nicht einem einzigen Wort wird auf den Vorwurf eingegangen, dass die Richter hier scheinbar aus Faulheit oder Unwissen von P2P ausgegangen sind.

Die Stellungsnahme hat also nichts aber auch gar nichts mit dem eigentlichen massiven Vorwurf zu tun. Das lässt zumindest für mich nur einen Schluss zu: Der Vorwurf ist durchaus berechtigt und man versucht sich zu winden, um sich nicht angreifbar zu machen. Denn falsche Entscheidungen eines Richters sind nicht justiziabel. Offensichtlich falsche dagegen unter Umständen sehr wohl.

Vor der Freigabe persönlicher Daten bzw. von Daten, die Personen identifizieren können, hat ein Richter nun mal zu prüfen, ob der Antrag begründet ist. Kann oder will er das nicht, soll er sich versetzen lassen oder einen anderen Beruf wählen.

Ein Vorteil hat das alles jedoch: Es ist zu erwarten, dass in Zukunft nicht nur das LG Köln extra genau hinschauen wird, wenn solche Anträge gestellt werden.