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Die Schuld des Gerichts ...


17.12.2015 17:02 - Gestartet von Pater_Lingen
... wird in den diesbzgl. Artikeln über Urmann normalerweise gar nicht und in den dazugehörigen Kommentaren nur recht selten thematisiert.
So spaßig es sein mag, auf einem Anwalt herumzuhacken: Sein Treiben - wie immer es zu bewerten sein mag - war einzig und allein nur durch die Anordnung des Gerichts möglich.
Klar: Wer den wahren Schuldigen beim Namen nennt, und das sind hier ganz klar und unleugbar die Richter, der muss wenigstens mit einer Verurteilung wegen "Beleidigung" rechnen. Denn "Beleidigung" ist nicht gesetzlich bestimmt (deshalb also nicht strafbar wg. Bestimmtheitsgebot) und hat dementsprechend nur einen Zweck: "Ehrenschutz ist Täterschutz".
Egal: Solange man sich damit begnügt, auf die einzudreschen, die sowieso schon am Boden liegen (z.B. ein Ex-Anwalt), begnügt man sich auch mit einem Unrechts-System.
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[1] Kai Petzke antwortet auf Pater_Lingen
18.12.2015 12:49
Benutzer Pater_Lingen schrieb:
... wird in den diesbzgl. Artikeln über Urmann normalerweise gar nicht und in den dazugehörigen Kommentaren nur recht selten thematisiert.

Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem LG Köln und Thomas Urmann:

A) Das LG Köln hat bereits vor zwei Jahren seinen Fehler öffentlich eingestanden. Urmann m.W. bis heute nicht.
B) Das LG Köln (bzw. dessen Richter) handelten fahrlässig, Urmann hingegen vorsätzlich.

zu A)
Damals habe ich kommentiert: "Das Landgericht Köln hat in einem für die deutsche Justiz (fast?) einmaligem Vorgang per Pressemitteilung seine eigenen Entscheidungen korrigiert, mit denen die Auskunftsersuchen Urmanns zunächst durchgewunken wurden. Man beachte, dass es sich hier nicht um eine höhere Instanz handelt, die ein anderes Urteil fällt, sondern das Gericht selber seine Rechtsmeinung zu den Auskunftsersuchen geändert hat."

Unsere Artikel zum Thema:
https://www.teltarif.de/s/s53841.html
https://www.teltarif.de/s/s53809.html

zu B)
Mehrere Richter am LG Köln handelten damals sicher fahrlässig, als sie die IP-Auskunftsersuchen vorschnell durchgewunken hatten. Anderte Richter am selben Gericht hatten hingegen "den Braten gerochen" und erstmal weitere Angaben verlangt oder die Auskunftsersuchen gleich zurückgewiesen. Die aktuellen Urteile, die Urmann in die persönliche Haftung nehmen, tun das hingegen, weil sie ihm Vorsatz vorwerfen.

Aus den genannten Gründen berichten wir weiterhin über Urmann, aber nicht mehr über die Richter.