Wenn Herr Urmann seine Zulassung nach einer "Bagatelle" (naja, Betrug ist keine Bagatelle, aber betrachtet man es mal so im Vergleich zur Redtube-Sache) freiwillig zurückgibt, wird die Staatsanwaltschaft (oder wer sonst dafür zuständig ist) kaum die Aberkennung ebendieser Zulassung betreiben. Wozu auch, ist ja weg!
Die Staatsanwaltschaft betreibt nie die Aberkennung der Zulassung. Die Staatsanwaltschaft kann ein Berufsverbot vorschlagen - allerdings wohl kaum in der oben genannten Konstruktion. Der Rest ist Aufgabe der Kammer. Aber Insolvenzverschleppung ist in mehrerlei Hinsicht nicht gut für die Zulassung.. Am Ende bleibt aber: Freiwillige Aufgabe ist kein Entzug und macht sich zumindest in der Akte besser als ein Entzug.