Benutzer IMHO schrieb:
Mal im Ernst: Wenn ein Täter erwischt wird und danach wird ein Anwalt engagiert, um diesen Täter zu verteidigen ist es ein wichtiger Rechtsgrundsatz, dass auch diesem Täter ein Verteidiger zugestanden wird. Ergo macht sich der Anwalt nicht schuldig sondern "pflegt" das Rechtssystem.
Das gilt im Strafprozess. Hier darf der Anwalt tatsächlich Lügen auftischen oder wegen fadenscheiniger Gründe einen Befangenheitsantrag nach dem nächsten stellen, ohne, dass dies große Folgen hätte.
Wenn ein Anwalt für die Mafia arbeitet und mit Vorsatz widerrechtlich Geld eintreibt,
Das ist nun der Zivilprozess. Hier ist die Haftung des Anwalts viel weiter gefasst. Weiß der Anwalt, dass sein Mandant in Betrugsabsicht handelt, dann darf er diesen nicht weiter vertreten, da er sich sonst zum Mittäter macht. Vor diesem Hintergrund ist die Niederlegung des Mandats, die hoffentlich nicht nur in diesem Fall, sondern in allen Fällen geschieht, nur konsequent. Als zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteter ist der Anwalt aber nicht zu weiteren Schritten gezwungen, er muss seinen Ex-Mandanten also nicht noch "verpfeifen". Mandat niederlegen reicht.
In einem abgekarteten Verbrechen, bei dem die Niederlegung des Mandats zur Taktik gehört, nochmal schnell das ganze Gericht einzuschläfern,
Na ja, so genau haben die Jungs das bestimmt nicht geplant. Im Gegenteil, die sind Anfang Dezember von der starken Medienreaktion auch derb überrascht worden. Das Verfahren HIER ist zudem ein Nebenkriegsschauplatz. Es handelt sich um einen Redtube-User, der "zurückklagt", also "The Archive AG" zur offiziellen Rücknahme der Abmahnung zwingen will.
Entscheidend für die Allgemeinheit ist aber viel mehr, wie die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen vorankommt. Es gibt ja zahlreiche handelnde Personen: Die "Rechtekäufer" in der The Archive AG, die Autoren von Gladii 1.1.3, die Gutachter von Gladii, die Anwender von Gladii, die "Briefkastenfirma" mit den Proxy-Domains wie retdube.com ("d" und "t" vertauscht), die kräftig Klickwerbung ausgerechnet für die von "The Archive" gekauften Filmchen schaltete, und zuletzt natürlich den Abmahnanwalt. Jeder wird die Schuld den anderen in die Schuhe schieben, wenn er befragt wird. Einem der Täter einen Betrug nachzuweisen, könnte schwierig werden. Persönlich sehe ich vor allem zwei Chancen:
* Vielleicht kriegt die Staatsanwaltschaft doch raus, wer hinter der genannten "Briefkastenfirma" steckt. Das könnte zum Beispiel über die Zahlungsströme klappen. Ganz einfach ist es aber nicht, da das beauftragte Klicknetzwerk z.B. Auskunft über die verwendeten Kreditkarten geben müsste.
* Einfacher könnte der Ansatz bei Urmann sein: Wenn er nach der ganzen redtube-Öffentlichkeitswelle weiterhin aktiv inkassiert hat (also z.B. weiter Mahnungen geschickt hat oder eintrudelnde Gelder an The Archive AG weitergereicht hat), dann kann er sich nicht mehr mit "Unwissen" herausreden.
Hat man dann erstmal einen der Täter am Wickel, wird es meist einfacher, da man diesem Strafmilderung gegen weitere Aufklärung anbieten kann.
Kai