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Wie geht es weiter?


14.05.2014 07:45 - Gestartet von IMHO
einmal geändert am 14.05.2014 07:47
Mal im Ernst: Wenn ein Täter erwischt wird und danach wird ein Anwalt engagiert, um diesen Täter zu verteidigen ist es ein wichtiger Rechtsgrundsatz, dass auch diesem Täter ein Verteidiger zugestanden wird. Ergo macht sich der Anwalt nicht schuldig sondern "pflegt" das Rechtssystem.
Wenn ein Anwalt für die Mafia arbeitet und mit Vorsatz widerrechtlich Geld eintreibt, egal ob per Erpressung oder per rechtlich haltloser Abmahnung, dann kann das durchaus Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sein.

Angesichts des Verlaufs, dass Herr U. danach sein Mandat niederlegte, kann man den endlosen Vortrag bei Gericht, warum Herr U. geglaubt haben will, sein Mandat sei Rechtens auch anders verstehen:

In einem abgekarteten Verbrechen, bei dem die Niederlegung des Mandats zur Taktik gehört, nochmal schnell das ganze Gericht einzuschläfern, damit ihm keiner mehr unterstellt von Anfang an in krimineller Absicht gehandelt zu haben.
Einfach sein Mandat niederlegen und sagen "das war es, mein ehemaliger Mandat ist für die Rechtsverstöße verantwortlich. Ich habe als Rechtskundiger nur in seinem Auftrag gearbeitet" reicht hier nicht aus.
Die Staatsanwaltschaft sollte prüfen, wie weit Herr U. zusammen mit der Archiv AG eine kriminelle Vereinigung gebildet hat.
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[1] Kai Petzke antwortet auf IMHO
14.05.2014 11:16
Benutzer IMHO schrieb:
Mal im Ernst: Wenn ein Täter erwischt wird und danach wird ein Anwalt engagiert, um diesen Täter zu verteidigen ist es ein wichtiger Rechtsgrundsatz, dass auch diesem Täter ein Verteidiger zugestanden wird. Ergo macht sich der Anwalt nicht schuldig sondern "pflegt" das Rechtssystem.

Das gilt im Strafprozess. Hier darf der Anwalt tatsächlich Lügen auftischen oder wegen fadenscheiniger Gründe einen Befangenheitsantrag nach dem nächsten stellen, ohne, dass dies große Folgen hätte.

Wenn ein Anwalt für die Mafia arbeitet und mit Vorsatz widerrechtlich Geld eintreibt,

Das ist nun der Zivilprozess. Hier ist die Haftung des Anwalts viel weiter gefasst. Weiß der Anwalt, dass sein Mandant in Betrugsabsicht handelt, dann darf er diesen nicht weiter vertreten, da er sich sonst zum Mittäter macht. Vor diesem Hintergrund ist die Niederlegung des Mandats, die hoffentlich nicht nur in diesem Fall, sondern in allen Fällen geschieht, nur konsequent. Als zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteter ist der Anwalt aber nicht zu weiteren Schritten gezwungen, er muss seinen Ex-Mandanten also nicht noch "verpfeifen". Mandat niederlegen reicht.

In einem abgekarteten Verbrechen, bei dem die Niederlegung des Mandats zur Taktik gehört, nochmal schnell das ganze Gericht einzuschläfern,

Na ja, so genau haben die Jungs das bestimmt nicht geplant. Im Gegenteil, die sind Anfang Dezember von der starken Medienreaktion auch derb überrascht worden. Das Verfahren HIER ist zudem ein Nebenkriegsschauplatz. Es handelt sich um einen Redtube-User, der "zurückklagt", also "The Archive AG" zur offiziellen Rücknahme der Abmahnung zwingen will.

Entscheidend für die Allgemeinheit ist aber viel mehr, wie die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen vorankommt. Es gibt ja zahlreiche handelnde Personen: Die "Rechtekäufer" in der The Archive AG, die Autoren von Gladii 1.1.3, die Gutachter von Gladii, die Anwender von Gladii, die "Briefkastenfirma" mit den Proxy-Domains wie retdube.com ("d" und "t" vertauscht), die kräftig Klickwerbung ausgerechnet für die von "The Archive" gekauften Filmchen schaltete, und zuletzt natürlich den Abmahnanwalt. Jeder wird die Schuld den anderen in die Schuhe schieben, wenn er befragt wird. Einem der Täter einen Betrug nachzuweisen, könnte schwierig werden. Persönlich sehe ich vor allem zwei Chancen:

* Vielleicht kriegt die Staatsanwaltschaft doch raus, wer hinter der genannten "Briefkastenfirma" steckt. Das könnte zum Beispiel über die Zahlungsströme klappen. Ganz einfach ist es aber nicht, da das beauftragte Klicknetzwerk z.B. Auskunft über die verwendeten Kreditkarten geben müsste.

* Einfacher könnte der Ansatz bei Urmann sein: Wenn er nach der ganzen redtube-Öffentlichkeitswelle weiterhin aktiv inkassiert hat (also z.B. weiter Mahnungen geschickt hat oder eintrudelnde Gelder an The Archive AG weitergereicht hat), dann kann er sich nicht mehr mit "Unwissen" herausreden.

Hat man dann erstmal einen der Täter am Wickel, wird es meist einfacher, da man diesem Strafmilderung gegen weitere Aufklärung anbieten kann.


Kai
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[1.1] industrieclub antwortet auf Kai Petzke
05.12.2014 21:42
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Na ja, so genau haben die Jungs das bestimmt nicht geplant. Im Gegenteil, die sind Anfang Dezember von der starken Medienreaktion auch derb überrascht worden.
Kai

Und deswegen sollten WIR ALLE uns noch mal ganz kräftig bei teltarif / Kai Petzke bedanken!!! Teltarif hat - als einer der ganz wenigen (allenfalls noch neben
heise.de) - von der ersten Sekunde an diese Angelegenheit richtig eingeschätzt UND richtig reagiert!! Die Mainstream-Medien (z.B. große Zeitungen, TV etc.) haben diesen wirklich heftigen Justiz-Skandal größtenteils "verschlafen", man hatte auch den Eindruck, jene Medien verharrten in Schockstarre vor dem "Ehrfurcht gebietenden" Wort 'RECHTSANWALT'. Ich kann mich da an eine
dementsprechende, sehr vielsagende Meldung aus dem Fernsehen (BR) erinnern...
Warum sollten wir teltarif (und heise) so sehr danken: Weil die Handelnden in dem
Redtube-Skandal Handlungen begingen, die geeignet sind, unser aller Grundver-
trauen in das Internet und seine Nutzung zu zerstören - und somit (in letzter Kon-
sequenz) auch in Richtung der Zerstörung des Internets (als solchem) zu wirken.
Ein (funktionierendes) Internet, in dessen Nutzung wir Vertrauen haben können, ist aber für die moderne Welt nahezu unentbehrlich!