Benutzer tosho schrieb:
Whow! 20.000 Euro. Ich bin tief beeindruckt. [] Da fallen die 20.000 aus der Portokasse ab.
Danke, liebes Gericht, dass ihr wie die Löwen für unser Recht kämpft :(
Das Problem liegt IMHO leider weniger bei den Richtern, die oft keine höheren Bußen/Strafen verhängen können, obwohl wollen würden.
Solange der Gesetzgeber (Bundestag) und die Spitzen der Verwaltung (Ministerien) etwa über (An-)Weisungen nicht Maßgaben und Rahmen für angemessenere Beträge (auch zig Milliarden) schaffen, geht's nicht besser.
Leider legen Gesetze, Dienstanweisungen etc. meist (kleine Beträge) fest anstatt weniger naiver Berechnungen, die sich an Konzerngewinn, Inlandsüberschuß und/oder Kurswert zu orientieren. Ersteres vermeidet den Einfluß von Geldverschiebungen in Konzernen, zweiteres errechnete Kosten in Steueroasen als Gewinnminderung auszugeben und letzteres macht richtigerweise auch die Aktionäre haftbar.
Ich wünschte mir, daß heutzutage Datenschützer, Kartellwächter und Richter bei hohem materiellen oder immateriellen Schaden gegenüber Konzernen und Großunternehmen die Möglichkeit hätten wirklich 'schmerzhafte' bis existenzgefährdende Zusatzbußen (neben der beschränkten Strafe) zu verhängen, besonders (mit der Anweisung dies zu nutzen) bei kriminellem Geschäftsgebaren, Steuerungerechtigkeit (auch legalisierter), Entwicklung zum Geschäftsmodell oder Ausnutzung von Kräfteungleichheit vor Gerichten, sowie geheimdienstartigen Gebaren.
Träume ich etwa schon wieder.