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Interessant


14.01.2014 18:18 - Gestartet von peso
wenn man die Begründung des Urteils nicht kennt und dann etwas aus dem Zusammenhang reißt und veröffentlicht. Warten wir mal das nächste Urteil ab. Komisch, dass nur die Telekom sich weigert Flatrateprüfungen nicht zuzulassen.
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[1] onkel_hotte antwortet auf peso
15.01.2014 09:48
Dann gibt's ja auch keinen Grund für die kurzfristige, siebentägige?, Speicherung der IP-Adressen, wenn die Angabe des EVn zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich sein soll. Mal demnächst die Begründung lesen... ;-)

z.B. listet otelo die Telefonate im EVN aber nicht die mobilen Daten bei allnet-flat und Datenflatrate, postpaid.

Benutzer peso schrieb:
wenn man die Begründung des Urteils nicht kennt und dann etwas aus dem Zusammenhang reißt und veröffentlicht. Warten wir mal das nächste Urteil ab. Komisch, dass nur die Telekom sich weigert Flatrateprüfungen nicht zuzulassen.
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[1.1] peso antwortet auf onkel_hotte
15.01.2014 10:55
Du siehst es genau richtig. Es dreht sich auch nicht nur um die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Aber es ist für viele Teilnehmer interessant, die Zielrufnummern zu kennen. Hier denke ich an betriebliche Belange oder einfach nur, um Behauptungen zu entkräften. Ich kann man an einen Fall erinnern, dass man gegen einen Anrufer ermittelt hat. Hätte dieser keinen EVN gehabt, wäre es u.U. zu Problemen gekommen. Wenn die Telekom mit Ihrer Auffassung Recht bekommt / behält, dann wird das Schule machen und auch die anderen Anbieter werden keine EVN mehr liefern. Da die Verbindungsdaten eh erfasst werden, betrachte ich die Verweigerung der EVN - Daten als kritisch.

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[1.2] flatty antwortet auf onkel_hotte
15.01.2014 13:47
Benutzer onkel_hotte schrieb:
Dann gibt's ja auch keinen Grund für die kurzfristige, siebentägige?, Speicherung der IP-Adressen, wenn die Angabe des EVn zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich sein soll. Mal demnächst die Begründung lesen... ;-)


Doch. Die gründe aus dem TKG haben - bei Flatrates - keine Abrechnungsgründe.

Lektüre des Gesetzes erleichtert die Rechtsfindung
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[1.2.1] peso antwortet auf flatty
15.01.2014 18:10
Man muss den 45e in Verbindung mit dem 99 TKG sehen. Es handelt sich um eine "Kannvorschrift". Es glaubt doch wohl keiner hier, dass die Mitbewerber diese Daten grundlos zur Verfügung stellen.

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