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Kontra-Argument ebooks


21.01.2014 07:35 - Gestartet von mikiscom
Zitat: " Dann sei es auch nicht mehr möglich, bereits gekaufte E-Books abzurufen."

Da hätten wir dann wieder ein Kontra-Argument zu ebooks und für gedruckte Bücher. Wenn der Autor verstirbt und der Verlag pleite macht, bleibt das gedruckte Buch trotzdem in normal lesbarer Form in meinem Besitz oder dem Besitz des Käufers, dem ich es am Flohmarkt verkauft habe. Wir merken vom Ableben des Verlages gar nix und brauchen keine Finger krumm zu machen.
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[1] nobissoft antwortet auf mikiscom
21.01.2014 09:35
Benutzer mikiscom schrieb:
Zitat: " Dann sei es auch nicht mehr möglich, bereits gekaufte E-Books abzurufen."

Da hätten wir dann wieder ein Kontra-Argument zu ebooks und für gedruckte Bücher. Wenn der Autor verstirbt und der Verlag pleite macht, bleibt das gedruckte Buch trotzdem in normal lesbarer Form in meinem Besitz oder dem Besitz des Käufers, dem ich es am Flohmarkt verkauft habe. Wir merken vom Ableben des Verlages gar nix und brauchen keine Finger krumm zu machen.

...Sorry aber das ist Bullshit. Wenn du eine Kopie des eBooks angelegt und bei dir gespeichert hast, dann steht dir das Buch auch weiterhin zur Verfügung. Rechtlich ist man ermächtigt sich eine Kopie für private Zwecke anzufertigen. Wer das nicht macht hat selber schuld.
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[1.1] mikiscom antwortet auf nobissoft
21.01.2014 09:41
Benutzer nobissoft schrieb:
...Sorry aber das ist Bullshit. Wenn du eine Kopie des eBooks angelegt und bei dir gespeichert hast, dann steht dir das Buch auch weiterhin zur Verfügung. Rechtlich ist man ermächtigt sich eine Kopie für private Zwecke anzufertigen. Wer das nicht macht hat selber schuld.

Du meinst das hier könnte man durch private Kopien verhindern auch wenn die Bücher laut AGBs nur geliehen sind?
https://www.teltarif.de/amazon-kindle-e-book-...
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[1.1.1] nobissoft antwortet auf mikiscom
21.01.2014 10:37
Benutzer mikiscom schrieb:
Benutzer nobissoft schrieb:
...Sorry aber das ist Bullshit. Wenn du eine Kopie des eBooks angelegt und bei dir gespeichert hast, dann steht dir das Buch auch weiterhin zur Verfügung. Rechtlich ist man ermächtigt sich eine Kopie für private Zwecke anzufertigen. Wer das nicht macht hat selber schuld.

Du meinst das hier könnte man durch private Kopien verhindern auch wenn die Bücher laut AGBs nur geliehen sind?
https://www.teltarif.de/amazon-kindle-e-book-...

...Allerdings steht in den meisten AGB nicht wie lange man das "geliehene" eBook lesen und nutzen darf. Ist also ähnlich wie bei Software, man kauft das Recht an der Nutzung nicht das Produkt. Wenn ich also ein Kopie angelegt habe, dann besteht für mich weiterhin die Nutzung, außer sie wird widerrufen.
Mein Tipp: Keine eBooks kaufen/leihen wenn nicht der Besitz an dem Exemplar auf den Nutzer übergeht. Ich denke die Konzerne werden es sich dann ganz schnell überlegen, wenn die Verkaufszahlen heruntergehen.
Leider ist es aber so, das die User sich dessen nicht bewußt sind und sich nicht alle die AGB und Fallstricke durchlesen. Diese fallen dann aus allen Wolken wenn sie für etwas bezahlt haben, was ihnen dann nicht gehört. In der Onlinespielebranche ist das auch schon so.
Im Prinzip gebe ich dir recht, wenn ich ein Buch gekauft habe, dann gehört es auch mir. Leider ist im Onlineleben aber eben alles anders und Jeder macht was er will und... es können so scheint es immer weiniger Menschen lesen.
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[1.1.1.1] mikiscom antwortet auf nobissoft
21.01.2014 10:46
Benutzer nobissoft schrieb:

Im Prinzip gebe ich dir recht, wenn ich ein Buch gekauft habe, dann gehört es auch mir. Leider ist im Onlineleben aber eben alles anders und Jeder macht was er will und... es können so scheint es immer weiniger Menschen lesen.

Aber wenn du in einen Buchladen gehst (egal ob online oder offline) um dir ein klassisches Buch zu kaufen, geht das Buch zwangsläufig in deinen Besitz über. Ohne dass du dir die Mühe machen musst, absichtlich lange AGBs durchzulesen in der Hoffnung der Anbieter, dass sich keiner die Mühe macht.
Beim klassischen Buch BRAUCHT sich auch keiner die Mühe zu machen. Zumindest nicht was den Besitzwechsel angeht. Im (Offline-)Laden sowieso nicht.

Oder ließt du dir von allen Anbietern wo du irgend etwas kaufst oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmst die AGBs komplett durch? Selbst wenn du nur einmalig ein Produkt im Wert 10 Euro kaufst?
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[2] renegade007 antwortet auf mikiscom
24.01.2014 17:39
Benutzer mikiscom schrieb:
Zitat: " Dann sei es auch nicht mehr möglich, bereits gekaufte E-Books abzurufen."

Da hätten wir dann wieder ein Kontra-Argument zu ebooks und für gedruckte Bücher. Wenn der Autor verstirbt und der Verlag pleite macht, bleibt das gedruckte Buch trotzdem in normal lesbarer Form in meinem Besitz oder dem Besitz des Käufers, dem ich es am Flohmarkt verkauft habe. Wir merken vom Ableben des Verlages gar nix und brauchen keine Finger krumm zu machen.

Naaaaja, ganz so schlimm ist's dann wohl auch nicht. Ich bin selbst bei PagePlace angemeldet und konnte alle Bücher die ich dort gekauft habe zu einem anderen Tolino-eBookladen übertragen und auf meinem PC sichern Falls du Hilfe dabei brauchst, könntst ja hier gucken: http://www.pageplace.de/de/kundeninformation