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Sturm im Wasserglas


14.02.2014 08:47 - Gestartet von IMHO
Der Artikel fängt ja sachlich an. Wäre er nur halb so lange wär's gut gewesen.
Der Link darf gesetzt werden! Das war der Kern des Streits!

Diese Elende Auseinandersetzung im Leistungsschutzrecht, in welchem Ausmaß Google Überschriften&Artikelanfänge von anderen Zeitungsartikeln nennen darf, wurde in diesem Urteil überhaupt nicht angesprochen.
Und die Nebenbemerkung über Paywalls, gehörte auch nicht zum eigentlichen Urteil, sondern dient nur der Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses Urteils.
Ich darf einen Link (der naturgemäß selbst keine Textpassagen des verlinkten Textes enthält) setzen, selbst dann wenn ich das auf einer Bezahlseite redaktionell anbiete.
Immer sind die Umsonstsponties gegen jede Form der Gängelung und gegen Urheberrecht sowieso.
Und hier wurde dem Redakteur einer Bezahlseite die Gängelung durch die verlinkte Seite erspart. Die verlinkte Seite hatte geklagt, sie wolle nicht, dass ihr Link auf dieser Seite genannt wird und kam schwafel-schwafel mit dem Urheberrecht daher, während sie die Seite gleichzeitig jederman zum direkten Ansurfen anbietet. Wenn diese Argumentation durchgegangen wäre, müsste man Wikipedia für jeden Link, den man setzen will fragen, ob sie bei Verwendung des Links auf dieser oder jener Seite das Urhebererecht geltend machen will, obwohl sie es beim direkten ansurfen nicht tun. Meine Herren! Das Urteil ist richtig und zu dem ganzen redaktionellen Balast und dem Liegenlassen einer Zeitung wurde das Gericht überhaupt nicht gefragt.

IMHO sollte das ganze Leistungsschutzrecht LSR mit dieser Strittigkeit in Frage gestellt werden. Dann müssen halt Spiegel bis Bild zusammen ein Portal anbieten, in dem ihre Artikelüberschriften hinter einem Login übersichtlich angeboten werden und das für Googles Suchmaschine gesperrt ist. Die Zeitungen&Zeitschriften sind zersplittert und ärgern sich, dass die Suchmaschine, die Überblick über die Presselandschaft herstellt den Gewinn macht. Aber selbst wollen sie keinen Überblick über die Meldungen der Konkurrenz anbieten. Die alten Zeiten kommen aber nicht mehr zurück! Deshalb funktioniert die Anwendung des LSR auch so herzhaft auswirkungsarm. Aber das ist ein anderes Thema.

Es ging nicht um das Zitieren von Artikelzusammenfassungen, es ging um das grundsätzliche Setzen von Links.
Sollte das "Du das habe ich da gelesen" nicht mehr in einem Blog genannt werden dürfen, wäre Feierabend mit der freien "Rede" auf Blogs etc..
Und dieser Schwachfug wurde von Gericht abschlägig beschieden. - gut so.