EuGH-Urteil: Internet-Links zu Bezahl-Webseiten sind gefährlich
Der EuGH hat heute über Internet-Links entschieden.
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Wer im Internet mit einem Link auf einen frei
zugänglichen Zeitungsartikel verweist, verstößt nicht gegen das
Urheberrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
in Luxemburg entschieden. Es handele sich bei einem
solchen Link nicht um eine "Wiedergabe", die nur mit dem
Einverständnis der Inhaber des Urheberrechts erfolgen könnte.
Das höchste EU-Gericht urteilte, es sei nichts dagegen einzuwenden, dass auf einer schwedischen Seite (Retriever Sverige) Links zu Artikeln der Zeitung "Göteborgs-Posten" zu finden seien. Retriever Sverige ist eine kostenpflichtige Seite zur Medienbeobachtung.
"Neues Publikum": Link-Setzer darf keine Paywall umgehen
Der EuGH hat heute über Internet-Links entschieden.
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Grundsätzlich seien Links zu urheberrechtlich geschützten Werken
zwar eine "Wiedergabe" im rechtlichen Sinne. Dies gelte aber nur,
wenn sie sich an ein "neues Publikum" richteten. Die betroffenen
Artikel seien aber auf der Webseite von "Göteborgs-Posten" frei
zugänglich. Die Nutzer der Seite von Retriever Sverige seien als Teil
jener Öffentlichkeit anzusehen, die "Göteborgs-Posten" erreichen
wollten. Das gelte auch dann, wenn dem Kunden nicht klar sei, auf
wessen Webseite er sich gerade befinde.
Etwas anderes sei es, falls mit einem Link eine Paywall umgangen werden könne. Falls es solche "beschränkenden Maßnahmen" für den Zugang zu einem Artikel gebe, sei klar, dass in diesem Fall die Inhaber des Urheberrechts die Nutzer des Links nicht als potenzielles Publikum betrachteten.
Links und Einbettungen sorgen für Rechtsunsicherheit
Auch in Deutschland gab es lange Streit um Webseiten, die Inhalte von anderen Angeboten zusammentragen. Dabei ging es vor allem darum, wie viel diese Seiten aus den verlinkten Artikeln zitieren dürfen. Das Leistungsschutzrecht sollte darauf Antworten geben. Die von Google angebotenen Bedingungen stoßen vielen Verlagen sauer auf.
Der EuGH klärt als oberstes europäisches Gericht Rechtsfragen, die er von nationalen Gerichten vorgelegt bekommt. Dabei handelt es sich oft um komplexe Fälle, bei denen die europarechtskonforme Auslegung der Gesetz umstritten ist.