Auslegung

Telekom & Vodafone: Von EuGH-Urteil nicht betroffen

Die Telekom und Voda­fone teilen mit, dass sie mit StreamOn und Voda­fone Pass vom heutigen EuGH-Urteil nicht betroffen seien. Trotzdem bleiben Fragen unge­klärt.
Von dpa /

StreamOn offenbar nicht von EuGH-Urteil betroffen StreamOn offenbar nicht von EuGH-Urteil betroffen
Fotos: Telekom/PictureArt - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Der EuGH hat heute entschieden: Gewisse Handy­tarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musik-Strea­ming nicht auf das Daten­volumen des Kunden ange­rechnet werden, verstoßen gegen EU-Recht.

Hinter­grund des heutigen Urteils war ein Fall in Ungarn, bei dem es um Tarife mit begrenztem Internet-Daten­volumen geht. War dieses Volumen verbraucht, wurde der weitere Daten­ver­kehr gedros­selt oder abge­schaltet. Der Daten­ver­kehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musik­strea­ming-Apps wurde jedoch nicht auf das Volumen ange­rechnet und war auch nicht von der Verlang­samung betroffen. Die Telekom und Voda­fone teilen nun mit, dass ihre ähnli­chen, aber nicht iden­tischen Ange­bote Telekom StreamOn und Voda­fone Pass von dem Urteil nicht betroffen seien.

Rechts­lage muss trotzdem einheit­lich geklärt werden

StreamOn offenbar nicht von EuGH-Urteil betroffen StreamOn offenbar nicht von EuGH-Urteil betroffen
Fotos: Telekom/PictureArt - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Susanne Blohm von der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band erklärte heute, dass die bekann­testen deut­schen Ange­bote wohl nicht von dem EuGH-Urteil betroffen seien, weil bei ihnen alle Apps - also beispiels­weise auch die bevor­zugten Musik- oder Strea­ming-Dienste - von der Tempo-Dros­selung betroffen seien. teltarif.de hatte schon 2016 darüber berichtet, dass nach einer AGB-Ände­rung der Telekom nach der Drossel auch Strea­ming-Dienste gedros­selt werden.

Dies betonte auch die Telekom: "Das Urteil des EuGH betrifft das Angebot StreamOn der Telekom nicht. Wir halten uns an geltendes EU-Recht. Im Fall einer Redu­zie­rung der Band­breite nach Verbrauch des inklu­dierten Daten­volu­mens werden alle Dienste gleich behan­delt. Das gilt auch für die in StreamOn enthal­tenen Part­ner­dienste", sagte ein Spre­cher gegen­über teltarif.de. Aller­dings ist wegen des Telekom-Tarifs StreamOn noch ein Gerichts­ver­fahren in Deutsch­land anhängig. Das Verwal­tungs­gericht Köln rief dazu im Januar den EuGH an.

Denn Verbrau­cher­schützer sehen auch die Ange­bote in Deutsch­land kritisch. Auf den ersten Blick seien sie für den Kunden attraktiv, sagte Blohm. "Über kurz oder lang besteht jedoch die Gefahr, dass sich solche Ange­bote negativ auf die Wahl­frei­heit der Verbrau­cher und Ange­bots­viel­falt am Markt auswirken." Ziel sollte Blohm zufolge sein - wie in vielen EU-Ländern längst Stan­dard - grund­sätz­lich mehr Inklu­siv­volumen für den monat­lichen Tarif­preis zu bekommen.

Grund­sätz­lich begrüße sie das Urteil von heute. Zugleich forderte sie jedoch Rechts­sicher­heit für die Verbrau­cher. Der Umgang mit derlei Tarifen müsse grund­sätz­lich geklärt werden - auch mit Blick auf die deut­schen Ange­bote.

Die Luxem­burger Richter argu­men­tierten in ihrem Urteil von heute unter anderem, dass derlei Tarife die Rechte der Nutzer erheb­lich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevor­zugt behan­delten Anwen­dungen erhöht und der anderen Anwen­dungen verrin­gert werde.

Voda­fone: EU-Netz­neu­tra­litäts­richt­linien umge­setzt

Auf Anfrage schrieb uns ein Spre­cher von Voda­fone zu dem Urteil:

Das Urteil des EuGH hat auf die Voda­fone Pass-Tarife keine Auswir­kung. Die Richter monieren im Fall des unga­rischen Betrei­bers, dass dieser nach Aufbrau­chen des Tarif-Daten­volu­mens den Daten­ver­kehr der vom Kunden gewählten Option unge­dros­selt weiter­laufen ließ. Sprich: Der Kunde konnte zum Beispiel mit voller Geschwin­dig­keit weiter streamen, obwohl er kein Daten­volumen mehr auf seiner Karte hatte.

Voda­fone hat seine Tarife seiner­zeit sorg­fältig gemäß den EU Netz­neu­tra­litäts­richt­linien konzi­piert. Aus diesem Grunde redu­zieren wir bei Aufbrau­chen des Tarif-Daten­volu­mens auch die Surf­geschwin­dig­keit der zusätz­lich gewählten Pass-Option (Musik, Video, Chat, Social, Gaming). Inso­fern sind die Voda­fone Pass-Tarife von der EuGH-Entschei­dung nicht betroffen.

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