Corona Warn App: Zero Rating war laut BNetzA zulässig
BNetzA äußerst sich zur CWA
Screenshot: Robert Koch-Institut, Fotos/Montage: teltarif.de
Wie berichtet haben die deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber den bei der Nutzung der Corona Warn App anfallenden Datenverkehr nicht berechnet. Ähnlich wie bei den Optionen Telekom StreamOn und Vodafone Pass kam somit das sogenannte Zero Rating zum Einsatz. Während Telekom und Vodafone ihre Streaming-Optionen auf Anordnung der Bundesnetzagentur einstellen mussten, hält der Regulierer das Zero Rating bei der Corona Warn App für statthaft.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben die Netzbetreiber schon im Sommer 2020 mitgeteilt, das für den Einsatz der Corona Warn App anfallende Datenvolumen nicht zu berechnen. "Der Bundesnetzagentur war dies bekannt", so die Pressestelle der Behörde in einer der teltarif.de-Redaktion vorliegenden Stellungnahme. Nach Einschätzung des Regulierers stellte diese Regelung seinerzeit keinen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität dar.
"Endnutzerrechte sind durch diese kommerzielle Vereinbarung nicht im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 Verordnung (EU) 2015/2120 beeinträchtigt. Dies galt insbesondere, da es nur eine offizielle Corona Tracing App in Deutschland gab und diese App öffentlichen Zwecken dient", so der Regulierer in einer Stellungnahme.
Keine Änderung nach EuGH-Urteil
BNetzA äußerst sich zur CWA
Screenshot: Robert Koch-Institut, Fotos/Montage: teltarif.de
Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021, das letztendlich für die Anordnung zur Einstellung von StreamOn und Vodafone Pass sorgte, ergebe sich aus Sicht der BNetzA kein anderes Ergebnis. Zero Rating bei der Corona Warn App sei aus Sicht der Behörde gerechtfertigt. "Es bestand der politische Wille, die öffentlich geförderte Corona Warn App im Interesse des Gesundheitsschutzes für die Bürger ohne Kosten - also ohne Anrechnung auf das Datenvolumen - verfügbar zu machen", so die Pressestelle der Bundesnetzagentur.
Die zum 1. April 2023 endgültig eingestellten Optionen StreamOn und Vodafone Pass seien anders zu bewerten, da hier der Datenverkehr zu Partnerdiensten von Telekom und Vodafone anders behandelt worden sei wie "Nicht-Partnerverkehr", der weiterhin auf das Datenvolumen angerechnet worden sei. Damit sei "der Verkehr zu Diensten verschiedener Anbieter ungleich behandelt" worden.
Ein "Ausnahmetatbestand" habe bei StreamOn und Vodafone Pass nicht vorgelegen. Öffentliche Interessen oder gar eine akute Notsituation wie während der Corona-Pandemie seien nicht erkennbar. Daher seien diese Optionen anders als das Zero Rating bei der Corona Warn App zu beurteilen.
Eine Einschätzung von Markus Weidner
So gut das Zero Rating bei der Corona Warn App gemeint gewesen sein mag: Es war nunmal Zero Rating - ähnlich wie bei StreamOn und Vodafone Pass auf bestimmte Dienste bzw. auf eine einzige App beschränkt. Dass allein der "politische Wille" ausreicht, um hier anders als bei StreamOn und Vodafone Pass zu entscheiden, ist schon ein starkes Stück.
Niemand wurde gezwungen, die Zero Rating Optionen von Telekom und Vodafone zu buchen. Die Angebote wurden nicht automatisch, sondern nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch eingerichtet. Wer kein Zero Rating haben wollte, musste dieses nicht nutzen. Zudem waren Telekom und Vodafone jederzeit für weitere Partnerdienste offen. Wer nicht mitmachen wollte, der wollte halt nicht.
Die Leidtragenden sind nun die Kunden, die beim Streaming in bezahlbaren Tarifen weiterhin auf den Datenverbrauch achten müssen, um nicht am Ende des Inklusivvolumens noch jede Menge Monat übrig zu haben. Handy-Nutzer müssen zudem aktuell eher Preiserhöhungen fürchten und können keinesfalls auf die von der Bundesnetzagentur erwarteten günstigeren Flatrates hoffen. Das Beispiel o2 hat erst vor wenigen Wochen gezeigt, wohin die Reise bei den Mobilfunk-Tarifen derzeit geht.